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Saonestraße 8 und 10 wieder in städtischen Besitz nehmen und geförderten Wohnraum schaffen

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

städtischen Besitz nehmen und geförderten Wohnraum schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Nachgenehmigung einer Anpassung des Ursprungsvertrags vom 24.06.2016 wird versagt. Eine Weiterveräußerung wird ausgeschlossen. Die Stadt tritt wegen Vertragsbruchs der Kurt Wiegand KG unmittelbar vom Ursprungsvertrag zurück und fordert die grundbuchgesicherte Rückübereignung des Grundstücks ein. Sie gewährt dem vertragsbrüchigen Partner die erhaltenen Leistungen dabei nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung auf Schadensersatz zurück. Zugleich prüft sie rechtliche Schritte wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließungsvertrags.
  2. Die Eigentümererbbaurechte an den Flurstücken 8500/189 und 81/4 werden rückabgewickelt und die Stadt schließt eine Vereinbarung mit dem stadteigenen Wohnbauunternehmen ABG Holding, um an Ort und Stelle zu mindestens 50 Prozent geförderten Wohnraum zu realisieren. Weitere 30 Prozent der zu errichtenden Wohnfläche werden an Personen vermietet, die bei Abschluss des Mietvertrages an staatlichen oder privaten Hochschulen immatrikuliert sind. Der Mietzins für die Kaltmiete jeder Studentenwohnung darf € 300,00 pro Monat nicht übersteigen. Dieser Wert bezieht sich auf die erstmalige Vermietung. Eine Erhöhung entsprechend der Regelungen für die ABG ist frühestens zehn Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes möglich. Die vorgenannte Bindung erfolgt dauerhaft. Sollten nicht alle Studentenwohnungen an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können, kann die Vermietung zu gleichen Bedingungen in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) an einen ebenso förderungswürdigen Personenkreis erfolgen. Begründung: Die Stadt Frankfurt kann einen offenen Vertragsbruch nicht akzeptieren und dem vertragsbrüchigen Investor und dessen Weiterverkaufspartner diesen dann auch noch versilbern. Die besonderen Vertragsbedingungen der Weiterveräußerung sind geradezu lachhaft und müssen daher abgelehnt werden. Der Ursprungsvertrag sieht im Falle der Nichteinhaltung festgelegter Bedingungen eine im Grundbuch gesicherte Grundstücksrückabwicklung vor. Diese ist zu vollziehen und auf dem wiedergewonnen städtischen Grund Wohnbau entlang der Bedarfe der Mehrheit der Frankfurter Bevölkerung zu entwickeln.

Inhalt

Antrag vom 03.04.2019, NR 805

Betreff: Saonestraße 8 und 10 wieder in städtischen Besitz nehmen und geförderten Wohnraum schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Nachgenehmigung einer Anpassung des Ursprungsvertrags vom 24.06.2016 wird versagt. Eine Weiterveräußerung wird ausgeschlossen. Die Stadt tritt wegen Vertragsbruchs der Kurt Wiegand KG unmittelbar vom Ursprungsvertrag zurück und fordert die grundbuchgesicherte Rückübereignung des Grundstücks ein. Sie gewährt dem vertragsbrüchigen Partner die erhaltenen Leistungen dabei nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung auf Schadensersatz zurück. Zugleich prüft sie rechtliche Schritte wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließungsvertrags.
  2. Die Eigentümererbbaurechte an den Flurstücken 8500/189 und 81/4 werden rückabgewickelt und die Stadt schließt eine Vereinbarung mit dem stadteigenen Wohnbauunternehmen ABG Holding, um an Ort und Stelle zu mindestens 50 Prozent geförderten Wohnraum zu realisieren. Weitere 30 Prozent der zu errichtenden Wohnfläche werden an Personen vermietet, die bei Abschluss des Mietvertrages an staatlichen oder privaten Hochschulen immatrikuliert sind. Der Mietzins für die Kaltmiete jeder Studentenwohnung darf € 300,00 pro Monat nicht übersteigen. Dieser Wert bezieht sich auf die erstmalige Vermietung. Eine Erhöhung entsprechend der Regelungen für die ABG ist frühestens zehn Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes möglich. Die vorgenannte Bindung erfolgt dauerhaft. Sollten nicht alle Studentenwohnungen an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können, kann die Vermietung zu gleichen Bedingungen in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) an einen ebenso förderungswürdigen Personenkreis erfolgen. Begründung: Die Stadt Frankfurt kann einen offenen Vertragsbruch nicht akzeptieren und dem vertragsbrüchigen Investor und dessen Weiterverkaufspartner diesen dann auch noch versilbern. Die besonderen Vertragsbedingungen der Weiterveräußerung sind geradezu lachhaft und müssen daher abgelehnt werden. Der Ursprungsvertrag sieht im Falle der Nichteinhaltung festgelegter Bedingungen eine im Grundbuch gesicherte Grundstücksrückabwicklung vor. Diese ist zu vollziehen und auf dem wiedergewonnen städtischen Grund Wohnbau entlang der Bedarfe der Mehrheit der Frankfurter Bevölkerung zu entwickeln.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.03.2019, M 43 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 10.04.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2019MM 43Saonestraße 8 und 10 - Ergänzungsvorlage zur VerkaufsvorlageMagistratsvortrag
  2. 3. April 2019Sie sind hier
    NRNR 805Saonestraße 8 und 10 wieder in städtischen Besitz nehmen und geförderten Wohnraum schaffen
    STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 02.04.2019
TO I, TOP 38
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 805 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ältestenausschusses
Sitzung 32 · 04.04.2019
TO I, TOP 7
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen M 43 und NR 805 auf die Tagesordnung II der 32. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlagen M 43 und NR 805 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen M 43 und NR 805 auf die Tagesordnung II der 32. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlagen M 43 und NR 805 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 04.04.2019
TO II, TOP 51
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 43 auf die Tagesordnung II der 32. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Beratung der Vorlage M 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 805 auf die Tagesordnung II der 32. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Beratung der Vorlage NR 805 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 21.05.2019
TO I, TOP 31
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 43 wird im Rahmen der Vorlage NR 875 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 23.05.2019
TO II, TOP 52
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 43 wird im Rahmen der Vorlage NR 875 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)

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