Saonestraße 8-10 - Ergänzungsvorlage zur Verkaufsvorlage
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Verkaufsvorlage Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der M 43 wird zugestimmt. Der Text der "Besonderen Bedingungen" wird in Punkt b) geändert und lautet wie folgt: 30 % der errichteten Wohnfläche werden an Personen vermietet, die bei Abschluss des Mietvertrages an staatlichen oder privaten Hochschulen immatrikuliert sind (Studierendenwohnungen - grundbuchlich abgesichert und mit Vereinbarung einer Vertragsstrafe). Die Wohnungen werden über das Studentenwerk oder die Wohnrauminitiative (WIF e.V.) angeboten, damit eine Vermietung an den definierten Personenkreis gewährleistet ist. Der Mietzins für die Kaltmiete jeder Studierendenwohnung darf € 300,00 pro Monat nicht übersteigen. Dieser Wert bezieht sich auf alle Vermietungen in den ersten fünf Jahren nach Erstbezug. Eine Erhöhung entsprechend dem Verbraucherpreisindex ist frühestens fünf Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes möglich. Die vorgenannte Bindung endet insgesamt mit Ablauf von 20 Jahren nach der Fertigstellung des Gebäudes.
Inhalt
Antrag vom 16.05.2019, NR 875
Betreff: Saonestraße 8-10 - Ergänzungsvorlage zur Verkaufsvorlage Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der M 43 wird zugestimmt. Der Text der "Besonderen Bedingungen" wird in Punkt b) geändert und lautet wie folgt: 30 % der errichteten Wohnfläche werden an Personen vermietet, die bei Abschluss des Mietvertrages an staatlichen oder privaten Hochschulen immatrikuliert sind (Studierendenwohnungen - grundbuchlich abgesichert und mit Vereinbarung einer Vertragsstrafe). Die Wohnungen werden über das Studentenwerk oder die Wohnrauminitiative (WIF e.V.) angeboten, damit eine Vermietung an den definierten Personenkreis gewährleistet ist. Der Mietzins für die Kaltmiete jeder Studierendenwohnung darf € 300,00 pro Monat nicht übersteigen. Dieser Wert bezieht sich auf alle Vermietungen in den ersten fünf Jahren nach Erstbezug. Eine Erhöhung entsprechend dem Verbraucherpreisindex ist frühestens fünf Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes möglich. Die vorgenannte Bindung endet insgesamt mit Ablauf von 20 Jahren nach der Fertigstellung des Gebäudes.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.03.2019, M 43 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.05.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2019MM 43Saonestraße 8 und 10 - Ergänzungsvorlage zur VerkaufsvorlageMagistratsvortrag
- 16. Mai 2019Sie sind hierNRNR 875Saonestraße 8-10 - Ergänzungsvorlage zur VerkaufsvorlageSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 43 wird im Rahmen der Vorlage NR 875 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 43 wird im Rahmen der Vorlage NR 875 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)