Teilweise Aufhebung des Erbbaurechts Saonestraße 10 und Veräußerung von Grundstücken in der Saonestraße 8 und 10
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Vortrag des Magistrats vom 19.06.2015, M 103
Betreff: Teilweise Aufhebung des Erbbaurechts Saonestraße 10 und Veräußerung von Grundstücken in der Saonestraße 8 und 10
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer und Erbbauberechtigte: Firma Kurt Wiegand KG Saonestraße 10 60386 Frankfurt am Main Grundstücke: 1. Gemarkung Niederrad Flur 16 Nr. 81/2 ca. 816 m2 2. Gemarkung Schwanheim Flur 37 Nr. 8500/124 ca. 323 m2 - im Lageplan rot gekennzeichnet (A-D-K-N-O-P) 3. Gemarkung Niederrad Flur 16 Nr. 72/6 ca. 834 m2 - im Lageplan blau gekennzeichnet (A-B-C-D) Zusammen ca.1.973 m2 583,29 €/m2 bei einer WGFZ 2,6; für ca. 1.973 m2 somit vorläufig 1.150.830,00 € Die Grundstücke werden so übergeben wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und /oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG) und für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Nachzahlungsverpflichtung: 1. Das städtische Eigentümererbbaurecht auf dem Grundstück Saonestraße 8, Gemarkung Niederrad Flur 16 Nr. 72/6, wird aufgehoben und das Grundstück wird verkauft. 2. Das Gesamterbbaurecht des Käufers in der Saonestraße 10, Gemarkung Niederrad Flur 16 Nr. 81/2 und Gemarkung Schwanheim Flur 37 Nr. 8500/124 wird geteilt und die Grundstücke werden neu vermessen. Auf den in der Anlage grün umrandeten Flächen (D - E- F- G - H - M - L - K - J - D) wird das Erbbaurecht aufgehoben. Eine Entschädigungszahlung an den Erbbauberechtigten erfolgt nicht. 3. Auf den in der Anlage rot umrandeten Flächen (A- D - J - K - N - O -P - A) bleibt das Erbbaurecht des Käufers bestehen. Das Grundstück wird verkauft. 4. Die erworbenen Grundstücke werden wirtschaftlich vereinigt und die Flurstücke im Grundbuch als einheitliches Baugrundstück unter einer laufenden Nummer eingetragen. 5. Der Käufer übernimmt die Planung und Herstellung der angrenzenden neuen Straße in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung. Er trägt auf Grundlage eines abzuschließenden Erschließungsvertrages alle Erschließungskosten. 6. Bauverpflichtung zur Errichtung eines Hotels bzw. Boardinghouse binnen fünf Jahren nach Vertragsabschluss in Passivhausbauweise. Sollte die Passivhausbauweise nicht möglich sein, wird sichergestellt, dass das Gebäude eine um mindestens 30 Prozent bessere Energieeffizienz erhält, als die im Zeitpunkt der Bauantragstellung aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgibt. 7. Dingliche Sicherung evtl. vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. Bei einer höheren Ausnutzung als mit einer WGFZ 2,6 oder bei einer planungsrechtlichen Aufwertung wird ein höherer Kaufpreis auf Grundlage des entsprechend der erreichten WGFZ ermittelten Verkehrswertes fällig. Kosten und Steuern: Die Kosten des Kaufvertrages und der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für das Kaufgrundstück 600,00 €/ m2 bei einer WGFZ von 2,0 beträgt. Die kommunale Wertermittlung Nr. 34/2014 weist zum Stichtag 06.06.2014 bei einer Bebauung mit einem fünfgeschossigen Hotel und einer WGFZ von 2,6 einen erschließungsbeitragsfreien Bodenwert von 710,00 €/m2 aus. Auf den Bodenwert ist ein Betrag von 250.000,00 € (126,71 €/m2) für vom Käufer zu erbringende Erschließungsleistungen anzurechnen. Begründung: Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 885 - Hahnstraße - am 11.11.2014 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des monostrukturierten Gewerbe- und Sondergebietes Bürostadt Niederrad in ein Viertel aus Misch-, Kern- und Allgemeinen Wohngebietsanteilen geschaffen. Dabei sollen insbesondere die Ansiedlung von Wohnnutzungen in leerstehenden Bürogebäuden, eine behutsame Nachverdichtung und die Unterbringung ergänzender Infrastruktureinrichtungen ermöglicht werden. Vorgesehen ist ebenfalls die Schaffung von Verkehrsflächen zur Realisierung des Lückenschlusses zwischen der nördlichen Lyoner Straße sowie der Saonestraße und damit der Aufwertung der Erschließungssituation. Für den südlichen Teil der Flurstücke 8500/124, 81/2 und 72/6 ist im B-Plan eine öffentliche Straße vorgesehen, die bislang nicht existiert. Der Käufer und derzeitige Erbbaurechtsnehmer wird mit dem Vertrag die für die neue Straße nötigen Flächen freigeben und erhält hierfür einen Flächenausgleich in Form der nicht zum Straßenbau benötigten Teilfläche des Grundstücks Saonestraße 8 (Flur 16 Nr.72/6). Der Käufer wird auf den Kaufgrundstücken ein Boardinghouse errichten. Er übernimmt in diesem Zusammenhang auch die Planung und Herstellung der angrenzenden neuen Straßenfläche in Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und wird auf Grundlage eines abzuschließenden Erschließungsvertrages auch die Herstellungs- und Erschließungskosten tragen. Die Flächen werden veräußert und nicht im Erbbaurecht vergeben, da bei einer Vergabe im Erbbaurecht die Übernahme der Erschließungs- und Baukosten für das Straßenstück für den Käufer wirtschaftlich nicht darstellbar war.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)