Entwurf Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012-2015
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Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 42
Betreff: Entwurf Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012-2015 Vorgang: Informatorische Beratung der Vorlage M 42 in den Ausschüssen vom 15.03.2012 bis 27.03.2012,
- Lesung Etatanträge und Etatanregungen E 1 bis E 115 OA 195 (zu E 8) OA 196 (zu M 113) EA 1 bis EA 78 OA 178/12, OA 179/12 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen NR 61/11, NR 78/11 Ziffer 1., NR 92/11, NR 110/11, NR 126/11, NR 155/11, NR 260/12, B 502/11 + NR 265/12 + OA 133/12, M 215/11 + NR 194/12 + OA 119/12, OA 39/11, OA 42/11, OA 59/11, OA 60/11, OA 64/11, OA 101/11, OA 102/11, OA 125/12, OA 131/12, OA 144/12, OA 152/12 Ausschusssitzungen zur
- Lesung vom 10.05.2012 bis 31.05.2012 Am 31.05.2012 hat die Abschlussbesprechung zum Etat 2012 im Haupt- und Finanzausschuss stattgefunden. Der Ausschussbericht als Grundlage für die
- Lesung ist dem Plenum schriftlich unterbreitet worden. I Antrag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. Die im Vergleich zum Doppelhaushalt 2010/2011 vorgenommenen Änderungen dienen überwiegend der Klarstellung bestehender Vorschriften und wurden in der Anlage durch Unterstreichungen kenntlich gemacht.
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
- a)der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim gemäß Anlage 3,
- b)der Zusatzversorgungskasse für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Anlage
- Es gilt der von der Gemeindevertretung am beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786) und § 5 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786, 800) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2012 gemäß Anlage 5 bis 11 fest.
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 114h HGO für den Zeitraum bis 2015 vorgelegte Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist der weiteren mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
- Das vorgelegte Investitionsprogramm 2012-2015, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass - bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, - einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2015 nicht erfolgen, - in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, - das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und - die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2012-2015 (Ziffer 7) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt nicht eingeflossen ist, nachrichtlich in der "Investitionsliste 2" genannt und dem Haushaltsentwurf als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen und Übersichten). Die "Investitionsliste 2" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen.
- Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2015 resultierenden Finanzmittelbedarfe dienen wie folgt zur Kenntnis: 2012 144,81 Mio. €, 2013 114,35 Mio. €, 2014 83,19 Mio. € und 2015 124,33 Mio. €. Die kumulierten Finanzmittelbedarfe aus Verwaltungstätigkeit (466,68 Mio. €) können nicht aus den vorhandenen Kassenmitteln finanziert werden, sondern müssen durch Kassenkreditaufnahmen gedeckt werden. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Haushaltsjahr 2012 auf 750 Mio. € begrenzt. Der im Gesamtfinanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2011 ausgewiesene planerische Kassenbestand zum 31.12.2011 (289,41 Mio. €) basiert auf den Veranschlagungen des Haushaltsplans 2011 und berücksichtigt nicht die im Gegensatz zur Veranschlagung vermiedene Nettoneuverschuldung
- Der zum Jahresabschluss 2011 erwartete Kassenmittelbestand zum 31.12.2011 (rd. 5 Mio. €) deckt nicht den Finanzmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit 2012.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe die Aufnahme von Krediten in Höhe von (kumuliert) 1,27 Mrd. € und damit ein Anstieg der fundierten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 2,71 Mrd. € erforderlich wäre. Zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2012 sind daher geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen. Insbesondere stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat.
- Die geplanten Jahresergebnisse (vor Rücklagen) dienen wie folgt zur Kenntnis: 2012 Fehlbetrag von 285,73 Mio. €, 2013 Fehlbetrag von 285,01 Mio. €, 2014 Fehlbetrag von 267,99 Mio. € und 2015 Fehlbetrag von 324,78 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2012 bis 2015 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von 1,16 Mrd. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (Gebührenbereiche und nicht-selbständige Stiftungen) nicht enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2012 auf einen Fehlbetrag von 281,55 Mio. € und für die Haushaltsjahre 2013-2015 auf 857,79 Mio. € (kumuliert).
- Zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahres 2012 stehen voraussichtlich noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung. Der Stand der Rücklage beläuft sich zum 31.12.2010 auf 696,74 Mio. €, der planerischer Fehlbedarf 2011 (nach Rücklagen) auf rd. 344,38 Mio. €. Die Fehlbeträge der Folgejahre ab 2013 sind nicht mehr aus der Rücklage gedeckt. Die Stadt Frankfurt am Main ist daher verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanung bis 2015 aufzustellen (s. a. Ziffer 13), das zusammen mit dem Haushaltsplan 2012 der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der Haushaltskommission ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2012 und die Finanzplanung bis 2015 aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Magistrat wird ferner beauftragt, die sich hieraus ergebenden Budgetveränderungen zusammen mit den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen bei der Beschlussfassung des Haushalts 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung 2012 bis 2015 zu berücksichtigen.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass zur finanziellen Absicherung der aus Neuverbeamtungen resultierenden Pensionsverpflichtungen (ca. 93 Neuverbeamtungen pro Jahr) mit dem Haushalt 2012 Veranschlagungen in Höhe von 4,5 Mio. € für den Erwerb von Finanzanlagen vorgesehen sind. Für die Folgejahre sind Steigerungen um jeweils 1,5 Mio. € p.a. unterstellt. Es wird zugestimmt, dass die hierfür notwendigen Geldanlagen unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Neuverbeamtungen (die erst zum Jahresende festgestellt werden könnte) in voller Höhe getätigt werden können.
- Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Auf die diesbezügliche Auflagen der Aufsichtsbehörde in ihren Genehmigungserlassen wird verwiesen. II. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Wirtschaftsplan der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne einzubringen. Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 10 (ca. 9 KB) Anlage 11 (ca. 9 KB) Anlage 2 (ca. 68 KB) Anlage 3 (ca. 7 KB) Anlage 4 (ca. 7 KB) Anlage 5 (ca. 9 KB) Anlage 6 (ca. 7 KB) Anlage 7 (ca. 9 KB) Anlage 8 (ca. 9 KB) Anlage 9 (ca. 9 KB) Anlage _Begruendung (ca. 2,8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2012, OF 69/13 Antrag vom 20.03.2012, OF 151/1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2012Sie sind hierMM 42Entwurf Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012-2015Magistratsvortrag
- 20. März 2012OFOF 69/13Haushalt 2012 Bau einer Sporthalle in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2012EAEA 65Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Bau einer Sporthalle in Nieder-ErlenbachEtatanregung
- 20. März 2012OFOF 151/1Haushalt 2012 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit, Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Allgemeine Förderung von Stadtteilkulturarbeit hier:Ora da! e. V.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. März 2012EAEA 55Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Allgemeine Förderung von Stadtteilkulturarbeit hier: Ora da! e. V.Etatanregung
- 17. August 2012BB 368Allgemeine Förderung von Stadtteilkulturarbeit hier: Ora da! e. V.Magistratsbericht
- 31. August 2012Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1393Bau einer Sporthalle in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf31 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und AGP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.:GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Zustimmung ohne Maßgabe) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung fraktionslos zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und 1 SPD gegen 2 SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 FARBECHTE und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und 1 FARBECHTE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Ablehnung) AGP (= Annahme)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, dem Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2012 und zur Finanzplanung 2012 - 2015 (M 113 vom 11.05.2012) sowie aus dem Rückerwerb verkaufter Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen (M 90 vom 10.04.2012) und aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 2, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2012 (M 44 vom 10.02.2012) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 6a) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7i werden beschlossen. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlagen 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 4 und 5 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2012 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind. 8. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Stock, Oesterling, Pauli, Rinn, Kliehm und Ditfurth dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Namentliche Abstimmung zur Vorlage E 5 auf Antrag der Piraten sowie der Stadtverordneten Oesterling, Podstatny und Yüksel: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Dr. Cezairli Ja Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling Nein Stadtverordnete Ergindemir Nein Stadtverordneter Feldmann fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser fehlt Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner fehlt Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Nein Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter fehlt Stadtverordneter Ochs Nein Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Ja (im Rahmen NR 258) Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja (im Rahmen NR 258) Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja (im Rahmen NR 258) Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein Ja (im Rahmen NR 258) Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja (im Rahmen NR 258) Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Abstimmung: M 42: CDU, GRÜNE und AGP (= Annahme) gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Ablehnung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen.