Systemwechsel kindernetfrankfurt.de - Betreuungsplatz online!
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt einen Systemwechsel für die zentrale Datenbank zur Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen vor. Dies ist notwendig, um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag sicherzustellen und die Online-Vormerkung zu optimieren. Die Umsetzung wird voraussichtlich 1-2 Jahre in Anspruch nehmen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Dem Systemwechsel zur Fortführung einer zentralen Datenbank zur Platzverwaltung aller Kinderbetreuungsplätze wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass einmalige Kosten in Höhe von 240.000 € sowie wiederkehrende Kosten in Höhe von 390.000 € anfallen.
- Es wird gebilligt, dass wenn die Finanzierung der einmalig entstehenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen nicht innerhalb der geltenden Budgetierungsregeln abgedeckt werden kann, auch nicht verbrauchte Mitteln der Kostenart 71282240, Kostenstelle 400938 Betriebskostenzuschüsse an nichtstädtische Kindertageseinrichtungen herangezogen werden können. Entsprechende Sollveränderungen werden hiermit zugelassen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung in den Folgejahren aus dem Gesamtbudget des Amtes möglich ist.
- Es dient zur Kenntnis, dass der bisherige Vertragspartner der ekom21, BOS Gesellschaft für EDV Beratung + Organisation + Software mbH seit Oktober 2020 die vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt. Ekom21 hat deshalb in einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren einen neuen Anbieter - Firma Lecos - ausgewählt.
Begründung
A: Zielsetzung
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag ist die Fortführung und Weiterentwicklung des elektronischen Vormerksystems kindernetfrankfurt.de erforderlich. Der bisherige Vertragspartner leistet keinen Support mehr und kann eine Weiterentwicklung nicht mehr garantieren. Ein Wechsel des Vertragspartners und des Systems ist folglich unabdingbar. Durch die neue gesetzliche Regelung des Anspruchs auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule muss auch an dieser Stelle das Systems weiterentwickelt werden. Das Datenschutzreferat ist in dem Prozess eingebunden.
Die Online-Vormerkung von Betreuungsplätzen über kindernetfrankfurt.de ist fester Bestandteil der Betreuungsplatzvergabe für Kinder in Frankfurt. Sie ermöglicht Sorgeberechtigten die schnelle und transparente Betreuungsplatzsuche und unterstützt maßgeblich die Träger und Einrichtungen von Betreuungsangeboten bei der dezentralen Platzvergabe. Kindernetfrankfurt.de stellt zudem die technische Basis für die Abwicklung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Betreuung in Frankfurt sicher.
Folgende Zielsetzungen werden durch die Einrichtung einer zentralen Datenbank erfüllt:
- Fortführung des Online-Services zur Erstellung elektronischer Vormerkungen.
- Unterstützung der Platzvergabe durch Träger und deren Einrichtungen, mit dem Ziel der Vergabe eines Betreuungsplatzes für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit an Frankfurter Sorgeberechtigte in Krippen, Kitas, Horten und der Erweiterten Schulischen Betreuung sowie in Kindertagesfamilien. Weiterentwicklung in Bezug auf die gesetzlich Schulkindbetreuung und Integration in das vorhandene System.
- Generierung von Bedarfs- und Planungsdaten für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung und Herstellung der gebotenen Rechtskonformität.
- Generierung von Daten für die Dokumentation der Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen im Rahmen des § 24 SGB VIII und des Ganztagsförderungsgesetzes (Gafögs).
- Rechtskonforme Dokumentation erfolgter trägerübergreifender Vermittlungstätigkeiten als Unterstützungswerkzeug für die effiziente Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen, Antwortentwürfen und Stellungnahmen im Stadtschulamt zur Abwendung von Schadensersatzanforderungen gegenüber der Stadt Frankfurt.
- Zur Verfügung stellen einer Daten- und Dokumentationsquelle für Beratungszwecke der Infobörse.
Ein Systemwechsel ist dringend erforderlich, um die Fortführung des Systems zu gewährleisten.
B: Alternativen
Keine
C: Lösung
Die Herbeiführung eines Systemwechsels garantiert die Fortführung und Weiterentwicklung des Online-Services für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und stellt die Abwicklung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für jährlich 16.000 -18.000 Kinder in Frankfurt sicher. Darüber hinaus kann ein funktionierendes System Schadenersatzzahlungen (Verdienstausfall, Aufwendungsersatz usw.) gegenüber der Stadt Frankfurt abwenden.
Es wird mit einer Umsetzungsdauer von 1- 2 Jahren gerechnet.
D: Finanzielle Auswirkungen
- Investitionsbedarf: 150.000 €
für Installation, Migration, Einrichtung des Mandanten, Projektplanung, Organisationsberatung, Layout Anpassung
2. einmalige Aufwendungen: 90.000 €
für Schulungskosten für ca. 1.200 Mitarbeitende in Kindertagesstätten
3. Jahresfolgekosten
Sach- und Dienstaufwendungen: 390.000 € zurzeit steht ein Haushaltsansatz von 126.100 € zur Verfügung, so dass ein Mehraufwand von 263.900 € für Lizenzgebühren der Software, Hostingkosten, Support der ekom21 entsteht
4. Für die IT-Maßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten:
| Jahr | Verpflichtungen |
| 2023 | 240.000 € |
| ab 2024 | 390.000€ |
5. Finanzierung
Die Finanzierung des Investitionsbedarfs sowie den einmaligen Aufwendungen kann am Jahresende aus nicht verbrauchten Mitteln des Sachkontos 7128 2240, Kostenstelle 400938 erfolgen, soweit nicht die bei Sachkonto 6169 0001 / Kostenstelle 400939 zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Die unter Sachkonto 7128 2240 geplanten und gebuchten Betriebskostenzuschüsse werden für alle Kitaträger aufgewendet und diese profitieren auch erheblich vom Systemwechsel. Eine Optimierung des kindernetfrankfurt.de führt zu einer verbesserten Bearbeitung der Platzvergabe bei den Trägern und zu einem optimierten verwaltungstechnischen Aufwand seitens der Träger und damit zu einer dauerhaften Reduzierung der beim Träger entstehenden Verwaltungskosten. Da die Träger auch die ihnen entstehenden Verwaltungskosten mit dem Stadtschulamt abrechnen, vermindert sich der Zuschuss des Stadtschulamtes um diesen Anteil an den Verwaltungskosten. Damit ist auch die Finanzierung in den Folgejahren aus dem Gesamtbudget des Amtes möglich. Die haushaltstechnische Umsetzung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses bzw. für die Folgekosten im Rahmen des nächsten Haushaltsaufstellungsverfahrens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) und b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung)