Satzung zur 8. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main vom 26.09.2002
Zusammenfassung
Die 8. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main wird vorgeschlagen, um die Vorschriften zum Ausgleichsbetrag zu überarbeiten und die Finanzierungsvorschriften transparenter zu gestalten. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Verpflichtungen der Zusatzversorgungskasse rechtssicher zu gestalten.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem vorgelegten Entwurf der Satzung zur 8. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die für die Satzungsänderung erforderliche Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung einzuholen sowie hinsichtlich des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) das Weitere zu veranlassen.
Begründung
Im Mittelpunkt der 8. Änderung der ZVK-Satzung stehen die Neufassung der Vorschriften zum Ausgleichsbetrag, die transparentere Darstellung der Finanzierungsvorschriften im Hinblick auf die Rechtsprechung, die Neuregelung der Tarifvertragsparteien zu den Startgutschriften für die so genannten rentenfernen Versicherten, die Aufnahme der anzuwendenden Vorschriften für die Rechnungslegung, Regelungen zum Versorgungsausgleich aufgrund geänderter Rechtsprechung sowie eine Anpassung der Satzung an die Änderungen des Hessischen Versicherungsaufsichts- und Kostengesetzes (HVAG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2012MM 7Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main vom 26.09.2002Magistratsvortrag
- 22. November 2013AA 449Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main vom 26.09.2002STVV-Anfrage
- 21. Februar 2020Sie sind hierMM 38Satzung zur 8. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main vom 26.09.2002Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)