Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 22, diverse Flurstücke - Straßenfläche "In der Kron"
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf eines Grundstücks in Rödelheim an die Firma e-shelter GmbH & Co. KG vor. Dies soll die Erweiterung des Rechenzentrums ermöglichen und die Unterhaltungskosten der Straße für die Stadt entfallen lassen.
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A. Zielsetzung
Die Firma e-shelter (Rechenzentrum) trat im Frühjahr 2018 an die Stadt Frankfurt am Main mit dem Ziel heran, eine Teilfläche der Straße "In der Kron" erwerben zu können. Der nördliche Teil der Straße (Flst. 107/10) wurde bereits 2016 an die Firma e-shelter veräußert, da zu diesem Zeitpunkt alle anliegenden Grundstücke bereits in deren Eigentum standen und das Straßenteilstück damit keiner anderen Erschießung mehr diente. Inzwischen ist die Firma e-shelter Eigentümerin aller durch die Straße "In der Kron" erschlossenen Grundstücke (mit Ausnahme des Flurstücks 46/7) und möchte nunmehr auch das verbleibende Teilstück bis zur Einmündung Eschborner Landstraße erwerben. Das Kaufgrundstück ist derzeit noch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Laut e-shelter soll perspektivisch auch das Flurstück 46/7 erworben werden, sodass die Straße dann nur noch einem Eigentümer als Erschließung dient. Gemäß der Stellungnahmen der beteiligten Fachämter ist die Veräußerung der Straßenfläche in einem solchen Fall möglich, da ein öffentliches Interesse an dem Betrieb der Straße nicht mehr besteht. Bis zum tatsächlichen Erwerb des Flurstücks 46/7 ist der Zugang zu diesem Grundstück über ein Geh- und Fahrrecht zu sichern. In dem Kaufgrundstück befinden sich Entwässerungsanlagen (Kanäle und Einstiegsschächte) der Stadtentwässerung. Da lediglich die Gebäude des Käufers an das Kanalnetz angeschlossen sind, sind die Kanäle als private Grundstücksentwässerungsanlage durch den Käufer zu übernehmen. Hierfür ist der aktuelle Wert der Anlage an die Stadt Frankfurt am Main - Stadtentwässerung zu erstatten. Die auf der Straße "In der Kron" vorhandene öffentliche Straßenbeleuchtung wird ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung auf Kosten des Käufers durch die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) vom öffentlichen Straßenbeleuchtungsnetz getrennt. Gegebenenfalls beabsichtigte technische Änderungen oder gar eine komplette Demontage dieser Beleuchtungsanlage nach dem Eigentumsübergang sind durch den neuen Eigentümer der Flächen zu veranlassen und zu finanzieren. Der Übergang der Straßenfläche "In der Kron" zur Straßenfläche der "Eschborner Landstraße" (darunter z.B. die neu herzustellende Gehwegüberfahrt und die durchgängige Weiterführung des Radweges) ist in Absprache mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und auf Kosten des Käufers zu gestalten. Bei einer evtl. langfristig möglichen Veräußerung von (Teil-)Grundstücken durch e-shelter wird die Erschließung dieser Grundstücke auf Kosten des Käufers wieder hergestellt. Mit einem Verkauf würden die Unterhaltungskosten der Straße (die letztendlich nur noch einem Eigentümer dient) für die Stadt entfallen. E-shelter könnte nach einem Erwerb den geplanten Ausbau des Rechenzentrums baulich besser umsetzen (eine Überbauung der Straßenfläche ist dabei jedoch nicht geplant) und gleichzeitig den sensiblen Geländebereich, den ein Rechenzentrum dieser Größenordnung regelmäßig darstellt, leichter nach außen sichern. Sämtliche Kosten für die im Rahmen des Verkaufs notwendigen technischen/baulichen Änderungen werden von e-shelter übernommen.
B. Alternativen
Sollte ein Verkauf des Grundstücks nicht zustande kommen, könnte die geplante Erweiterung und Absicherung des Rechenzentrums in dieser Form nicht erfolgen. Darüber hinaus verbliebe die Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht für die Straße, die dann der Erschließung lediglich eines Eigentümers dient, bei der Stadt Frankfurt.
C. Lösung
Veräußerung der genannten Grundstücke an e-shelter.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2020Sie sind hierMM 31Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 22, diverse Flurstücke - Straßenfläche„In der Kron“Magistratsvortrag
- 10. März 2020OFOF 464/7Kein Verkauf von städtischen FlächenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, 2 GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. SPD, CDU, 2 GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)