Kein Verkauf von städtischen Flächen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, dem Verkauf städtischer Flächen nicht zuzustimmen, da dies gegen eine 2016 getroffene Vereinbarung verstößt. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Flächen in Erbpacht zu vergeben, um die städtischen Interessen zu wahren.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat 7 bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 31 nicht zuzustimmen: Der Verkauf von städtischen Flächen wurde von der aktuellen Römerkoalition gestoppt, bzw. auf das absolute Minimum zurückgefahren. So zumindest sagt es eine Vereinbarung aus, die von den Koalitionären im Jahr 2016 getroffen wurde. Die vorliegende M31 verstößt gegen diese Vereinbarung. Vielmehr ist es sinnvoll, die in der Begründung aufgeführten Argumente pro Verkauf vertraglich für die Stadt Kosten-, Aufwandsneutral und Rechtssicher abzudecken und das Gelände maximal in Erbpacht zu vergeben.
Begründung
Der Ortsbeirat 7 bittet die Stadtverordnetenversammlung der M 31 nicht zuzustimmen: Der Verkauf von städtischen Flächen wurde von der aktuellen Römerkoalition gestoppt, bzw. auf das absolute Minimum zurückgefahren. So zumindest sagt es eine Vereinbarung aus, die von den Koalitionären im Jahr 2016 getroffen wurde. Die vorliegende M31 verstößt gegen diese Vereinbarung. Vielmehr ist es sinnvoll, die in der Begründung aufgeführten Argumente pro Verkauf vertraglich für die Stadt Kosten-, Aufwandsneutral und Rechtssicher abzudecken und das Gelände maximal in Erbpacht zu vergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2020MM 31Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 22, diverse Flurstücke - Straßenfläche„In der Kron“Magistratsvortrag
- 10. März 2020Sie sind hierOFOF 464/7Kein Verkauf von städtischen FlächenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, 2 GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. SPD, CDU, 2 GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)