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Nutzung der Titus Thermen-Sporthalle als Heimstätte der Basketball Akademie Rhein-Main und Übertragung des Namensrechtes der Ballsporthalle Frankfurt an die SKYLINERS GmbH

Vorlagentyp: M
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.12.2002, M 288

Betreff: Nutzung der Titus Thermen-Sporthalle als Heimstätte der Basketball Akademie Rhein-Main und Übertragung des Namensrechtes der Ballsporthalle Frankfurt an die SKYLINERS GmbH 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Interesse der Förderung des Basketballstandortes Frankfurt/Rhein-Main die Voraussetzungen zur Gründung und zum Betrieb der in Planung befindlichen Basketball Akademie Rhein-Main (BARM) geschaffen werden müssen. 2. Zur Erreichung dieses Ziels ist es notwendig, eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Skyliners GmbH über die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen der Titus Thermen sowie einen Nachtrag zum Überlassungsvertrag der Ballsporthalle Frankfurt vom März 1999 zwecks Übertragung des Namensrechtes der Ballsporthalle an die Skyliners GmbH abzuschließen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Verträge, deren Inhalte in der nachfolgenden Begründung dargestellt werden, unverzüglich zu unterzeichnen.

Begründung: Seit dem Jahr 1999 wird die Ballsporthalle Frankfurt vom Basketballbundesligisten Opel Skyliners als Heimstätte genutzt. Dank der umfangreichen Aktivitäten der Skyliners ist es seitdem gelungen, der Stadt Frankfurt am Main ein bundesweit beachtetes Profil als Basketball-Standort zu geben. Um als solcher zukunftsfähig zu sein, soll hierbei gerade der Nachwuchsförderung besonderes Augenmerk gewidmet werden, was vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Olympiabewerbung Frankfurt/Rhein-Main von Bedeutung ist. Als Instrumentarium zur Talentförderung ist die Förderung der Basketball Akademie Rhein-Main unerlässlich. Es handelt sich hierbei derzeit um einen Geschäftsbereich der Skyliners GmbH mit seinen Kooperationspartnern MTV Kronberg, TV Langen, Eintracht Frankfurt, Theresianum Mainz und dem Hessischen Basketballverband, wobei geplant ist, diesen Geschäftsbereich später in eine gesetzliche Rechtsform umzuwandeln. Erfolg versprechend arbeiten können wird die BARM allerdings nur dann, wenn sie über eine feste Heimstätte verfügt. Die Sporthalle der Titus Thermen kann hierfür als bestens geeignet angesehen werden. Mit dem abzuschließenden Nutzungsvertrag wird die entsprechende langfristige Nutzungsgrundlage und die Voraussetzung geschaffen, mit einer leistungsstarken Jugend- und Talentförderung mittel- und langfristig aus dem Großraum Frankfurt Talente für den nationalen und internationalen Basketball-Sport hervorzubringen. Neben den Basketball-Vereinen, die auch künftig die Sporthalle der Titus Thermen nutzen werden, ist dort derzeit noch die TSG Nordwest mit elf Nutzungseinheiten wöchentlich und die TGS Vorwärts mit einer Nutzungseinheit pro Woche vertreten. Es wird angestrebt, den beiden Vereinen als alternative Trainingsstätte die Sporthalle der neuen Europaschule bzw. Schulsporthallen in unmittelbarer Nähe zu vermitteln. Entsprechende Verhandlungen sind im Gange. Bis dahin ist die Mitnutzung gewährleistet. Vor allem ist zu berücksichtigen, dass die Stadt durch die Nutzung der Sporthalle als Heimstätte der BARM finanziell profitieren kann. Insbesondere wird es hierdurch möglich, die derzeit dort tätigen drei Sporthallenwarte anderweitig einzusetzen, woraus eine Personalkostenersparnis von ca. 100.000 €/Jahr resultiert. Auch wird die Stadt für die Nutzung der Sporthalle der Titus Thermen als Heimstätte der BARM ein gestaffeltes Nutzungsentgelt erhalten (2003: 10.000 €; 2004: 30.000 €; 2005 und je Folgejahr: 50.000 €, je zzgl. Mehrwertsteuer). Durch die vertraglich abzusichernde Möglichkeit, insgesamt zwölf Mal im Jahr die Sporthalle mit anderweitigen Nutzungen zu belegen, kann die Stadt zudem auch weiterhin Einnahmen aus Veranstaltungen erzielen. Grundlegend für die finanzielle Absicherung der BARM ist die Übergabe des Namensvermarktungsrechts der Ballsporthalle Frankfurt an die Opel Skyliners, die mit dem abzuschließenden Nachtrag zum Überlassungsvertrag der Ballsporthalle Frankfurt vom März 1999 besiegelt wird. Die Stadt profitiert aus der Namensrechtsvergabe, indem ihr 20% der Nettoerlöse zzgl. Mehrwertsteuer aus der Vermarktung zufließen werden. Zu den Inhalten der beiden Verträge ist Folgendes darzustellen:

  1. Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Skyliners GmbH über die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen der Titus Thermen Mit der Vereinbarung gewährt die Stadt der Skyliners GmbH (Nutzer) die Nutzung der Sporthalle der Titus Thermen mit zugehörigen Räumlichkeiten und Einrichtungen als Heimstätte der Basketball Akademie Rhein-Main. Der Vertrag beginnt am 01.01.2003 bzw. am Tag nach dessen Unterzeichnung und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Dem Nutzer wird eine Option auf Fortsetzung des Vertrages um weitere fünf Jahre eingeräumt. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Nutzungsdauer gekündigt wird. Dem Nutzer wird ein Kündigungsrecht zum 31.12.2004 sowie jeweils nach Ablauf von zwei weiteren Jahren gewährt. Beide Vertragsparteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Unabhängig hiervon endet der Vertrag, wenn der Stadt die Zugriffsgrundlage auf die überlassenen Bereiche durch Beendigung der bezüglich des Gesamtkomplexes Titus Thermen bestehenden Mietverträge im Verhältnis KG Nordtrakt/Saalbau GmbH/Stadt entzogen wird. Die Nutzung der Sporthalle der Titus Thermen steht grundsätzlich ausschließlich dem Nutzer zu. Er hat jedoch der 1. Basketballmannschaft von Eintracht Frankfurt für deren Training und Spielbetrieb die Nutzung zu gewährleisten. Die Stadt wird derzeitigen weiteren Nutzern so bald als möglich Ersatzzeiten in anderen Sportstätten bereitstellen, damit ein "reines" Basketball-Leistungszentrum entstehen kann. Die Stadt kann die Sporthalle jedoch maximal an zwölf Tagen jährlich für andere Nutzungen vorsehen. Neben dem Trainingsbetrieb des Teams des Nutzers, sofern diesem die Ballsporthalle Frankfurt dafür nicht zur Verfügung steht, findet der Trainings- und Spielbetrieb der 1. Basketballmannschaft von Eintracht Frankfurt in den Räumen statt. Außerdem sollen die Räume für Trainings- und Leistungsförderungsmaßnahmen des Hessischen Basketballverbandes (HBV) durch dessen Landestrainer genutzt werden. Die in Planung befindliche BARM soll die Räume und Einrichtungen für Individualtrainingsmaßnahmen im Rahmen des Jugendkonzeptes (Förderung junger Sportler zum Profibasketballer in Kooperation mit Partner-Clubs; Kombination von Schule/Ausbildung bzw. Wehrpflicht/Zivildienst und Sport), für Fortbildungen von Sportlehrern aus dem Großraum Frankfurt, für weitere Veranstaltungen in Kooperation mit den Schulbehörden und für die Durchführung sog. "Coach-Clinics" mit namhaften Referenten nutzen. In verbleibenden Hallenzeiten soll ein freies, öffentlich zugängliches (z.B. für Jugendliche, vereinsunabhängige Betriebssportgruppen etc.) Basketballspielen unter Betreuung und Beaufsichtigung durch Personal des Nutzers oder einer seiner Partner eingerichtet werden. Die Benutzungszeiten werden vom Nutzer bestimmt und koordiniert. Hierbei wird insbesondere Rücksicht auf den Trainings- und Spielbetrieb der 1. Basketballmannschaft von Eintracht Frankfurt genommen. Die Betreuung der Räume und Einrichtungen in technischer (Strom-, Wasserversorgung, u.ä.) sowie sonstiger Hinsicht (Reinigung, u.ä.) wird durch die Stadt gewährleistet. Die Stadt trägt jeweils diese Nebenkosten auf Basis der im Jahr 2002 entstandenen Kosten. Sollten die Nebenkosten in künftigen Jahren den Betrag des Jahres 2002 übersteigen, so trägt der Nutzer jeweils den Basisbetrag übersteigenden Betrag. Sollten gegenüber dem Basisbetrag des Jahres 2002 zukünftig Einsparungen erzielt werden können, so wird der eingesparte Betrag zwischen den Parteien geteilt. Die derzeit in der Halle tätigen Hallenwarte werden mit Vertragsbeginn aus der Halle abgezogen und von der Stadt anderweitig eingesetzt, so dass allein der Nutzer für Aufsicht und Schlüsseldienst Sorge zu tragen hat. Für eine ausreichende Haftpflichtversicherung hat der Nutzer Sorge zu tragen. Das vorgesehene Nutzungsentgelt (2003: 10.000 €; 2004: 30.000 €; 2005 und je Folgejahr: 50.000 €, je zzgl. Mehrwertsteuer) soll ab dem Jahr 2004 um jeweils 10.000 € reduziert werden, falls die auf die Ballsporthalle Frankfurt bezogenen Vermarktungsbemühungen der Skyliners GmbH nicht erfolgreich sein sollten. Ebenso werden die von anderen Nutzern derzeit eingenommenen Nutzungsentgelte der Skyliners GmbH mindernd angerechnet, sofern es der Stadt bis zum Vertragsbeginn nicht gelingt, diesen Ersatzzeiten in anderen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das Nutzungsentgelt der Eintracht Frankfurt und des Hessischen Basketballverbandes steht weiterhin der Stadt zu.
  2. Nachtrag zum Überlassungsvertrag der Ballsporthalle Frankfurt vom März 1999 zwecks Übertragung des Namensrechtes der Ballsporthalle an die Skyliners GmbH Der Überlassungsvertrag der Ballsporthalle Frankfurt vom März 1999 regelt die Nutzung vorgenannter Halle im Rahmen des Spiel- und Trainingsbetriebes des Basketball-Bundesligisten Opel Skyliners (Veranstalter). Mit dem abzuschließenden Nachtrag dazu wird das Namensrecht der Halle bis zum Ende der Vertragsdauer (Saison 2008/2009) an die Skyliners GmbH übertragen, wodurch ein unerlässlicher Beitrag zur Finanzierung der BARM erbracht werden soll. Im Gegenzug erhält die Stadt 20% der Nettoerlöse zzgl. Mehrwertsteuer aus der Namensvermarktung. Der Veranstalter ist berechtigt, den Hallennamen zu vermarkten und werblich zu verwerten. Hierzu gehört insbesondere die ausschließliche Berechtigung, Werbeverträge im Hinblick auf die Namensverwertung abzuschließen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Für den Fall, dass innerhalb von 36 Monaten nach Unterzeichnung des Nachtrages kein Namensgeber gefunden worden ist, sieht der abzuschließende Vertrag vor, dass über die Dauer der Übertragung des Namensrechtes neu verhandelt wird. Es wird weiter dargestellt, dass über die konkrete Änderung des Namens der bislang als "Ballsporthalle Frankfurt" geführten Halle die Stadtverordnetenversammlung entscheidet. Die Stadt ist nach Zugang einer entsprechenden schriftlichen Anfrage des Veranstalters verpflichtet, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich zu erklären; bei Zugang der Anfrage zwischen dem 15.05. und dem 15.08. eines Jahres verlängert sich die Frist auf vier Monate. Ist dem Veranstalter innerhalb dieser Frist keine Zustimmung zugegangen, so gilt die Zustimmung als verweigert. Die Verweigerung hat zur Folge, dass die Stadt dem Veranstalter den gesamten dadurch entstandenen Einnahmeverlust auszugleichen hat, der vom Veranstalter nachzuweisen ist. Ohne zum Ausgleich verpflichtet zu sein, ist die Stadt berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, sofern der neue Name anstößig ist oder mit Waren oder Dienstleistungen in Zusammenhang gebracht werden kann, die als anstößig angesehen werden können. Hierzu zählen z.B. Artikel der Sex/Erotik-Branche sowie Herstellerbezeichnungen, Marken o.ä., die mit solchen Artikeln oder Dienstleistungen in Zusammenhang gebracht werden. Gleiches gilt für einen Namen, der dazu geeignet ist, Ruf und Ansehen der Stadt Frankfurt am Main zu schädigen. Ein Ablehnungsrecht ohne Ausgleichspflicht steht der Stadt ebenfalls zu, wenn der vorgeschlagene Name für eine politische Richtung steht oder mit dieser in Verbindung gebracht werden kann. Das Recht des Veranstalters zur Vermarktung und Verwertung des Namens umfasst auch die Kreation, Verbreitung und Vermarktung neuer bildlicher Darstellungen des Vertragsgegenstandes (z. B. Logos, Embleme, Abbildungen, Eindrucke etc.) für Publikationen jeder Art. Die Stadt verpflichtet sich nach erfolgter Namensänderung ausschließlich diesen Namen bzw. entsprechende bildliche Darstellungen zu verwenden. Die bestehende Beschilderung ist - soweit möglich - auszutauschen. Sollten nach einer erstmals erfolgten Namensänderung weitere Namensänderungen erfolgen, so trägt der Veranstalter ab der zweiten Namensänderung jeweils die ggf. anfallenden Kosten für die Umrüstung der Verkehrshinweisschilder. Die Kosten für eine etwaige Anbringung eines neuen Namens am Vertragsgegenstand selbst (z. B. Schriftzug/Leuchtreklame an Halle) trägt ebenfalls der Veranstalter.Nebenvorlage: Anregung vom 23.01.2003, OA 1158 Antrag vom 22.01.2003, OF 312/8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2002Sie sind hier
    MM 288Nutzung der Titus Thermen-Sporthalle als Heimstätte der Basketball Akademie Rhein-Main und Übertragung des Namensrechtes der Ballsporthalle Frankfurt an die SKYLINERS GmbH
    Magistratsvortrag
  2. 22. Januar 2003OFOF 312/8.Nutzung der Titus-Thermen-Sporthalle als Heimstätte der Basketball-Akademie..."Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 23. Januar 2003OAOA 1158.Nutzung der Titus-Thermen-Sporthalle als Heimstätte der Basketball-Akademie Rhein-Main" Vortrag des Magistrats vom 20.12.2002, M 288Anregung
  4. 5. Mai 2003Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 582Nutzung der Titus Thermen-Sporthalle als Heimstätte der Basketball-Akademie Rhein-Main und Übertragung des Namensrechtes der Ballsporthalle Frankfurt an die SKYLINERS GmbHStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 6
Sitzung 17 · 14.01.2003
TO I, TOP 44
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 288 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sportausschusses
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Annahme) BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 17 · 23.01.2003
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung OA 1158 2003 1. Der Vorlage M 288 wird unter Hinweis auf OA 1158 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 312/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung SPD

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 28.01.2003
TO I, TOP 45
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 288 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 30.01.2003
TO II, TOP 60
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 288 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

OBR 6
Sitzung 18 · 11.02.2003
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 288 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 25.02.2003
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (M 288 und OA 1158 = Annahme)PDS (M 288 und OA 1158 = Annahme)BFF (M 288 und OA 1158 = Annahme)E.l (M 288 und OA 1158 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 288 = Ablehnung, OA 1158 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFAG
Ablehnung:
GrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE (= Annahme) und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF und E.L. (M 288 und OA 1158 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 288 = Ablehnung, OA 1158 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 27.02.2003
TO II, TOP 29
Angenommen
1. Der Vorlage M 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFAG
Ablehnung:
GrüneREPPDSBFFÖkoLinX-ARLE.lFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)

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