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Umbenennung der Ballsporthalle Frankfurt in "Süwag Energie Arena"

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Ballsporthalle Frankfurt in "Süwag Energie Arena" umzubenennen. Dies geschieht im Rahmen eines Sponsoringvertrages mit der Skyliners GmbH und dem Sponsor Süwag Energie AG. Die Umbenennung wird bis zum Abschluss des aktuellen Mietvertrages und darüber hinaus, vorbehaltlich des Abschlusses eines neuen Mietvertrages, vollzogen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass auf der Grundlage eines Dauermietvertrages mit der Stadt Frankfurt am Main die Basketball-Bundesligamannschaft "Fraport Skyliners" seit dem Jahre 1999 die Ballsporthalle Frankfurt als Spielstätte nutzt.
  2. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat im Jahre 2003 erstmals beauftragt hat, dass Namensrecht der Ballsporthalle an die Skyliners GmbH zu übertragen. Seitdem ist in den jeweiligen Saisonmietverträgen zwischen der Stadt und der Skyliners GmbH die Übertragung des Namensrechts geregelt und, dass über die tatsächliche Änderung des Namens die Stadtverordnetenversammlung entscheiden muss. Der derzeit geltende Saisonmietvertrag wurde am 18.12.2018 geschlossen und gilt bis zum Ende der Saison 2023. Demnach ist das Namensrecht an der Ballsporthalle im Rahmen des aktuellen Mietvertrages bis Mai/ Juni 2023 (Saisonabschluss) an die Skyliners GmbH übertragen.
  3. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 wurde die Ballsporthalle Frankfurt in "Fraport Arena" umbenannt. Die Vereinbarung zwischen der Skyliners GmbH und der Fraport AG und das damit übertragene Namensrecht der Halle, wurde im März 2022 beendet.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass in einem Sponsoringvertrag zum 22.09.2022, die Skyliners GmbH und der Sponsor Süwag Energie AG, die Änderung des Namens der Ballsporthalle mit einer Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025, vereinbart haben.
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass ein neuer Mietvertrag zwischen der Skyliners GmbH und der Stadt zur nächsten Saison 2023/2024 geschlossen werden soll, in dem das Namensrecht, erneut an die Skyliners GmbH übertragen werden soll.
  6. Die Ballsporthalle Frankfurt wird bis zum Abschluss des aktuellen Mietvertrages und darüber hinaus, vorbehaltlich des Abschlusses eines neuen Mietvertrages, welcher das Namensrecht erneut an die Skyliners überträgt, in "Süwag Energie Arena" umbenannt.
  7. Der Magistrat wird beauftragt, die Namensänderung zu beschließen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Basketball-Bundesligamannschaft "Fraport Skyliners" ist ein bedeutender Bestandteil der Frankfurter Sportlandschaft und seit Jahren der wichtigste Nutzer der Ballsporthalle. Hierbei stehen die "Fraport Skyliners" nicht nur für erfolgreichen Profisport, sondern unterstützen im Rahmen ihrer Initiative "Basketball macht Schule" intensiv den Jugend- und Schulsport. In den durch den gemeinnützigen Verein "Fraport Skyliners e.V." organisierten und aktuell bis zu 140 wöchentlich durchgeführten Schul-AGs, bewegen sich mittlerweile rund 3.000 Kinder und Jugendliche und werden mithilfe des Basketballsports an Themen wir Bewegung, Integration durch Sport oder Ernährung spielerisch herangeführt.

Mit der Umbenennung in "Süwag Energie Arena" übt die Skyliners GmbH, dass ihr aufgrund des Saisonmietvertrages vom 18.12.2018 bis zum Saisonende 2022/2023, zustehende Recht auf Namensänderung der Ballsporthalle aus. Für die Anschlusszeit wird die Namensänderung unter Vorbehalt des Abschlusses eines weiteren Mietvertrages zugestanden.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Der Saisonmietvertrag enthält die Bestimmung, dass eine Namensänderung der Zustimmung durch die Stadt Frankfurt am Main, in Form eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, bedarf.

Darüber hinaus regelt der aktuelle bis Saisonabschluss 2022/2023 geltende Saisonmietvertrag, dass die Skyliners GmbH 20% der Nettoerlöse (zzgl. gesetzl. MwSt) aus der Vermarktung des Namensrechtes, der Stadt Frankfurt am Main abzuführen hat.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Anbringen des Namens an bzw. in der Halle selbst entstehen, trägt ausschließlich die Fraport Skyliners GmbH.

1. Investitionsbedarf:
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)entfällt

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | entfällt

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: | keine

4. Jahresfolgekosten:
a) personelle Folgekosten:keine
b) sachliche Folgekosten:
Für die Änderung der innerstädtischen Verkehrsbeschilderung, welches vom Amt für Straßenbau und Erschließung umgesetzt wird, entstehen dem Sportamt Kosten i.H.v. ca. 8.000,- €. Die Deckung der anfallenden Kosten werden aus vorhandenem Budget des Dez. III sichergestellt. c) Kapitalkosten:keine
Kalkulatorische Verzinsungkeine
Abschreibungkeine
5. Jahreserträge:keine
Gebühren, Entgelte und dgl.
6. Leistungen Dritter:keine
Zuweisungen, Zuschüsse und dgl.

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine

8. Sonstiges:

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 196 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 13 · 08.12.2022
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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