Umbenennung der Ballsporthalle Frankfurt in „Fraport Arena“
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.09.2011, M 183
Betreff: Umbenennung der Ballsporthalle Frankfurt in "Fraport Arena" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2003, § 4911 (M 288)
- Es dient zur Kenntnis, dass auf der Grundlage eines Dauermietvertrages mit der Stadt Frankfurt am Main die Basketball-Bundesligamannschaft "Skyliners" seit dem Jahre 1999 die Ballsporthalle Frankfurt als Spielstätte nutzt.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat im Jahre 2003 beauftragt hat, das Namensrecht der Ballsporthalle an die Skyliners GmbH zu übertragen, und dass eine entsprechende Vereinbarung mit der Skyliners GmbH im gleichen Jahr geschlossen wurde. In dem genannten Beschluss und der Vereinbarung mit der Skyliners GmbH ist geregelt, dass über die tatsächliche Änderung des Namens ebenfalls die Stadtverordnetenversammlung entscheiden wird.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass in einem Vertrag die Skyliners GmbH und der Sponsor Fraport AG jetzt die Änderung des Namens der Ballsporthalle in "Fraport" Arena vereinbart haben.
- Die Ballsporthalle Frankfurt wird in "Fraport Arena" umbenannt.
- Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Basketball-Bundesligamannschaft "Skyliners" ist ein bedeutender Bestandteil der Frankfurter Sportlandschaft und seit Jahren der wichtigste Nutzer der Ballsporthalle. Hierbei stehen die "Skyliners" nicht nur für erfolgreichen Profisport, sondern unterstützen im Rahmen ihrer Initiative "Basketball macht Schule" intensiv den Jugend- und Schulsport. So organisiert ein gemeinnütziger Verein der "Skyliners" derzeit 60 Schul-AG's in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Offenbach. Dort werden Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren mithilfe des Basketballsports an Themen wie Bewegung, Integration durch Sport oder Ernährung spielerisch herangeführt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003, § 4911 (M 288), war der Magistrat beauftragt worden, im Rahmen eines Nachtrages zu dem bestehenden Dauermietvertrag über die Nutzung der Ballsporthalle der Skyliners GmbH das Namensrecht für die Halle zu übertragen. Mit der Umbenennung in Fraport-Arena übt die Skyliners GmbH jetzt lediglich das ihr aufgrund dieser 2003 geschlossenen vertraglichen Vereinbarung zustehende Recht auf Namensänderung der Ballsporthalle aus. Hintergrund der Nutzung des damals erworbenen Namensrechtes durch die Skyliners GmbH zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Vereinbarung mit dem neuen Namenssponsor Fraport AG, die nach dem Ausstieg der Deutschen Bank als Hauptsponsor der Basketball-Bundesligamannschaft eine wirtschaftliche Basis sichert. Der Nachtrag enthält auch die Bestimmung, dass eine Namensänderung der Zustimmung durch die Stadt Frankfurt am Main in Form eines weiteren Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedarf. Darüber hinaus regelt der Nachtrag zu dem Dauermietvertrag, dass die Skyliners GmbH 20 % der Nettoerlöse (zzgl. gesetzl. MwSt.) aus der Vermarktung des Namensrechtes an die Stadt Frankfurt am Main abzuführen hat. Die Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Anbringen des Namens an bzw. in der Halle selbst entstehen, trägt ausschließlich die Skyliners GmbH.Nebenvorlage: Antrag vom 26.09.2011, OF 169/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2011Sie sind hierMM 183Umbenennung der Ballsporthalle Frankfurt in „Fraport Arena“Magistratsvortrag
- 26. September 2011OFOF 169/6Fragen zur Umbenennung der Ballsporthalle Höchst in .Fraport Arena.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2011VV 148Fragen zur Umbenennung der Ballsporthalle Höchst in .Fraport Arena.Anfrage
- 9. März 2012Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 409Fragen zur Umbenennung der Ballsporthalle Höchst in "Fraport Arena"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen Piraten (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)