Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Zustimmung zum Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) vor, um eine Bestandsanalyse und Entwicklungsperspektive für Kleingärten und Freizeitgärten in Frankfurt zu erarbeiten. Ziel ist es, die Versorgung mit Kleingärten auch in Zukunft zu sichern und die Freiraumqualität in der Stadt zu verbessern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in der Anlage beigefügten, im Rahmen eines Partizipationsprozesses erarbeiteten "Kleingartenentwicklungskonzept" (KEK) grundsätzlich zu.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) das KEK eine Bestandsanalyse vorhandener Kleingärten und Freizeitgärten sowie eine Entwicklungsperspektive für zukünftige Bedarfe und Flächen beinhaltet. b) die Bestandserhebung der Kleingärten künftig im Geoportal der Stadt Frankfurt zur Verfügung stehen wird und einer Fortschreibung bedarf. c) der Bedarf an Freizeitgärten im Rahmen des Gesamtkonzepts berücksichtigt wurde, siehe Seite 14 ff und Seite 32 ff. d) die mit Bericht B 587/2002 erstellte Auflistung zur planungsrechtlichen Sicherung von Dauerkleingärten nach wie vor Gültigkeit hat. Der Sicherungsstatus der Kleingärten ist in der Karte auf Seite 26/27 wiedergegeben. e) das Kleingartenentwicklungskonzept darüber hinaus Bereiche fokussiert, die einen besonderen Bedarf für eine planungsrechtliche Absicherung entfalten. Diese Bereiche sind in der Karte auf Seite 38/39 dargestellt und sollen zukünftig bevorzugt planungsrechtlich geprüft und gesichert werden, insbesondere, wenn Maßnahmen im Umfeld anstehen.
- Der Magistrat wird beauftragt das KEK mit den vier Leitlinien: 1. Kleingärten sind wertvolles Stadtgrün. Sie machen Frankfurt lebenswert. 2. Die Versorgung mit Kleingärten ist auch in Zukunft gesichert. 3. Unterschiedliche Bedürfnisse zum Gärtnern finden die jeweils angemessenen Angebote 4. Das Kleingartenwesen wird kooperativ organisiert. bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.
- Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, die im KEK entwickelten Karten zur Versorgungssituation mit Kleingärten und Freizeitgärten in den einzelnen Stadtteilen für alle weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen, siehe Seite 30/31,34/35. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 14 BauGB die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Freiflächen berücksichtigt. Der Magistrat wird im Hinblick auf die adäquate Versorgung mit Kleingärten und Flächen für sonstige gärtnerische Nutzungen (z.B. Freizeitgärten, Urbanes Gärtnern) im Stadtgebiet die Erkenntnisse des vorliegenden Kleingartenentwicklungskonzeptes zu Grunde legen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, die im Kleingartenentwicklungskonzept beschriebenen sechs Maßnahmen umzusetzen. 1. Etablieren eines "Runden Tischs" als zentrale Abstimmungs- und Koordinierungsinstanz zur Vertrauensbildung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Schwerpunktmaßnahmen des Kleingartenentwicklungskonzeptes auf Grundlage der Leitlinien. 2. Entwickeln eines Flächenpools für neue Kleingartenanlagen. 3. Verbesserung des Gewässermanagements im Sinne eines klimaangepassten Wassermanagements. 4. Modellprojekt Waldgarten 5. Aufwertung von Kleingartenanlagen in mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgten Stadtbereichen. Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle. 6. Abfallentsorgungskonzept für Kleingärten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die benötigten Mittel in Höhe von 150 T€ p.a. bei der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Für die unter Ziffer V., Punkte 2., 3., 4. und 6. genannten Maßnahmen können weitere Kosten entstehen, die derzeit noch nicht bezifferbar sind und für die jeweils Beschlüsse gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften herbeizuführen sind.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass als Konsequenz des KEK eine neue Erweiterungsfläche in Nachbarschaft einer bestehenden Kleingartenanlage und eine Ersatzfläche für (auf Grund von Infrastrukturmaßnahmen) entfallende Kleingartenparzellen umgesetzt werden. Hierfür werden gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
A. Zielsetzung
Ziel war es, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsperspektive für die Kleingärten vor dem Hintergrund des Wachstums der Stadt sowie für den zukünftigen Bedarf an Freizeitgärten zu erarbeiten.
Die Anforderungen an die Freiraumqualität steigen. Die Infrastrukturmaßnahmen sowie der Wohnungsbau müssen in Einklang mit der Freiraumqualität gebracht werden. Mit dem KEK werden für die wohnungsfernen Gärten Grundlagen geschaffen, sowie die Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Mit der Bestandserhebung für das KEK sollten belastbare Grundlagendaten erarbeitet werden, die auch als Datenbasis für die Verwaltung des Kleingartenwesens für die nächsten Jahre bereitstehen.
Es ist zu unterscheiden zwischen Kleingärten und Freizeitgärten:
a) Kleingärten
Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66% durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es die weitere Absicherung zu verfolgen, wenn es nach geltendem Recht möglich ist.
b) Freizeitgärten
Freizeitgärten stellen in Frankfurt eine Besonderheit dar. Für sie gelten die in Bauleitplänen (RegFNP, B-Pläne) formulierten Vorgaben und Festsetzungen und die geltenden Naturschutzgesetze oder Zulassungsvoraussetzungen über Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebietsverordnung). Für die Angaben zum Bestand der Freizeitgärten liegt digital die Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes vor. Ziel war es, die Besonderheiten und Daten im Rahmen des KEK zu bewerten.
Mit einem beauftragten Fachbüro und einem Lenkungskreis wurde das Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Der Lenkungskreis bestand aus den Dachverbänden und dem Landesverband der Kleingärtner:innen, der Bahnlandwirtschaft, dem Planungsdezernat, dem Umweltamt sowie dem Grünflächenamt.
B. Alternativen
Es ist zu unterscheiden zwischen Kleingärten und Freizeitgärten:
a) Kleingärten Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66% durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es die weitere Absicherung zu verfolgen, wenn es nach geltendem Recht möglich ist.
b) Freizeitgärten Freizeitgärten stellen in Frankfurt eine Besonderheit dar. Für sie gelten die in Bauleitplänen (RegFNP, B-Pläne) formulierten Vorgaben und Festsetzungen und die geltenden Naturschutzgesetze oder Zulassungsvoraussetzungen über Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebietsverordnung). Für die Angaben zum Bestand der Freizeitgärten liegt digital die Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes vor. Ziel war es, die Besonderheiten und Daten im Rahmen des KEK zu bewerten. Mit einem beauftragten Fachbüro und einem Lenkungskreis wurde das Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Der Lenkungskreis bestand aus den Dachverbänden und dem Landesverband der Kleingärtner:innen, der Bahnlandwirtschaft, dem Planungsdezernat, dem Umweltamt sowie dem Grünflächenamt.
C. Lösung
Das erarbeitete Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) beinhaltet eine detaillierte Bestandserhebung sowie Analysen der Struktur, des Bedarfs, des Abgleichs von entgegenstehenden Zielen aus der Umwelt oder der Stadtentwicklung, wie z.B. dem Landschaftsschutz. Es bildet Handlungsräume, Entwicklungsperspektiven und empfohlene Maßnahmen ab.
Im KEK wird darüber hinaus die Versorgungssituation mit bestehenden Freizeitgärten anhand statistischer Daten sowie bestehender Daten aus der Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsfernen Gärten" untersucht und im Zusammenhang mit der Kleingartenstrategie bewertet.
Das KEK gibt an, wie die bedarfsgerechte Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Kleingarten- und Freizeitgartenfläche umwelt- und sozialgerecht weiterentwickelt werden kann.
Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiterwachsenden Stadtbevölkerung anzustreben. Für wegfallende Kleingärten soll geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden, sofern die Stadt über dieses verfügt . Weitere Kleingärten sollen etabliert werden. Freizeitgärten werden in Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- oder überversorgten Stadtteilen betrachtet.
Wie Frankfurt gärtnert.
Für die Kleingärten wurde seitens des beauftragten Fachbüros eine umfangreiche Bestandserhebung vorgenommen. Alle Kleingartenanlagen wurden von dem Büro begangen, die Vorstände über Fragebögen um organisatorische Angaben gebeten. Um Aussagen zur gegenwärtigen und künftigen Nutzung zu erhalten, beteiligten sich Pächter:innen, Vorstände und Verbände in "Gartentischgesprächen" vor Ort. Im Onlineforum engagierten sich Interessierte aus den Quartieren oder am Gärtnern interessierte Bürger: innen. Gemeinsam mit den Beteiligten des Lenkungskreises und den am KEK beteiligten Ämtern wurden die Angaben weiter vertieft.
Zu den vorhandenen Angaben zum Bestand der Freizeitgärten aus der Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" erfolgten zusätzlich die Auswertung von Luftbildern. Die Nutzungen und Kartenwerke der Kleingärten und der Freizeitgärten wurden gegenübergestellt und bewertet.
Folgende Fragestellungen wurden betrachtet:
Wie gesichert sind Frankfurts Kleingärten?
Das KEK befasst sich mit Kleingartenbereichen, deren planungsrechtliche Sicherung als besonders wichtig erachtet wird. Hier soll bei bauleitplanerischen Maßnahmen im Umfeld die Sicherung der Flächen mit Priorität behandelt werden.
Wie hoch ist in Frankfurt der Bedarf an Gärten?
Im KEK wird dargestellt, in welchen Stadtteilen der rechnerisch ermittelte Bedarf an Kleingärten nicht ausreichend abgedeckt wird, auch nicht nach Berücksichtigung einer potenziellen Mitversorgung durch benachbarte gut versorgte Stadtteile. Weiterhin werden Freizeitgärten in unmittelbarer Nachbarschaft betrachtet.
Wie kann die Stadt neue Gartenflächen schaffen?
Die Deckung des Bedarfs an Kleingärten ist situationsbezogen zu lösen. In ausgewählten Schwerpunkträumen werden Handlungsempfehlungen gegeben. Auf Ebene der Gesamtstadt werden potenzielle Flächen für neue Kleingärten gesucht. In einigen potentiell unterversorgten Stadtteilen wie z.B. der Altstadt oder dem Bahnhofsviertel werden aufgrund der verdichteten innerstädtischen Lage auch künftig keine Freiflächen für die Entwicklung von Kleingärten zur Verfügung stehen. Hier kann der Gartenbedarf zum Beispiel über Urbanes Gärtnern, Dachgärten oder Mietergärten abgedeckt werden.
Was ist für Frankfurts Gartenkultur konkret zu tun?
Als Basis für die vorzuschlagende Flächen- und Maßnahmenentwicklung der Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie wurden im Rahmen des Prozesses vier Leitlinien formuliert. Die Leitlinien dienen als Orientierung für die zukünftige Entwicklung im Frankfurter Kleingartenwesen. Diese lauten:
- Kleingärten sind wertvolles Stadtgrün, sie machen Frankfurt lebenswert.
- Die Versorgung mit Kleingärten ist auch in Zukunft gewährleistet.
- Unterschiedliche Bedürfnisse zum Gärtnern finden die jeweils angemessenen Angebote.
- Das Kleingartenwesen wird kooperativ organisiert. Aus den Handlungsfeldern Kommunikation, Versorgung, Ökologie, Klima, Öffnung und Entsorgung wurden darüber hinaus 6 Maßnahmen identifiziert
- Etablierung eines "Runden Tischs" (Handlungsfeld Kommunikation) als zentrale Abstimmungs- und Koordinierungsinstanz und zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie der übrigen Schwerpunktmaßnahmen des Kleingartenentwicklungskonzeptes auf Grundlage der Leitlinien
- Entwickeln eines Flächenpools für neue Kleingartenanlagen (Handlungsfeld Versorgung mit Kleingärten)
- Verbesserung des Wassermanagements (Handlungsfeld Ökologie + Klima) - Erhalt langfristig nutzbarer Kleingärten und gleichzeitig Berücksichtigung eines klimaangepassten Wassermanagements
- Modellprojekt Waldgarten (Handlungsfeld Ökologie und Klima)
- Aufwertung von Kleingartenanlagen in Stadtbereichen, die mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgt sind. Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle (Handlungsfeld Öffnung der Anlagen)
- Abfallentsorgungskonzept für Kleingärten (Handlungsfeld Abfallentsorgung), Für die Gesamtstadt muss das Kleingartenentwicklungskonzept nach den jeweils aktuellen Planungsanforderungen kontinuierlich aktualisiert werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Kosten für das erarbeitete Kleingartenentwicklungskonzept belaufen sich derzeit auf
187.000 €. Für die Aktualisierung des KEK in Anpassung an die Stadtentwicklung sind rechtzeitig entsprechende Planungsmittel bei den künftigen Haushaltsplanungen des Magistrats zu berücksichtigen.
Zu VII.1) Runder Tisch
Für die Moderation des Runden Tisches mit mindestens 2 Sitzungen pro Jahr, zuzüglich weiterer Arbeitsgruppensitzungen, werden Mittel in Höhe von geschätzt 30.000 € pro Jahr benötigt. Die
Organisation der Runden Tische erfolgt federführend durch das Grünflächenamt, die Moderation erfolgt durch einen beauftragten Dienstleister.
Zu VII.3) Verbesserung des Gewässermanagements
Berücksichtigung der durch Gewässermanagement verursachten Kosten in Kleingartenanlagen und für Ersatzmaßnahmen für entfallende Parzellen in den jeweiligen Projekten der Stadtentwässerung Frankfurt. Als Richtwert dienen im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 100 €/m2 für den Ersatz von Gartenflächen, die im Zuge der Herstellung der Gewässerrandstreifen anzusetzen wären.
Zu VII.4) Modellprojekt Waldgarten
Projektmittel für Planung, Flächenerwerb und Baumaßnahmen.
Genaue Kosten für ein Modellprojekt sind auf Grundlage der konkreten Maßnahme zu ermitteln.
Für die Maßnahme wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu VII.5) Aufwertung von Kleingartenanlagen in mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgten Stadtbereichen und Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle.
Zum Beispiel Herstellung von attraktiven Beeten oder Wiesen an öffentlichen Wegen oder öffentlich nutzbare Gemeinschaftsflächen für gemeinsames Gärtnern. Kosten für Planung und Umsetzung sind abhängig von der Größe der Kleingartenanlage und den Einzelmaßnahmen. Es sollte hierfür ein gesondertes Budget von 120.000 € pro Jahr bereitgestellt werden.
Zu VII.6) Abfallentsorgungskonzept im Umfeld von Kleingartenanlagen
Planungs- und Baukosten zum Beispiel für Gemeinschaftsanlagen für Grünschnitt- oder Müllcontainer oder Verwertung von Gehölzschnitt etc. sind erst nach Ausarbeitung konkreter Maßnahmen zu ermitteln.
Anlage 1_Broschuere_Kleingartenentw_konzept (ca. 109,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2024Sie sind hierMM 27Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK)Magistratsvortrag
- 15. April 2024OAOA 451Frankfurter Kleingarten- und FreizeitgärtenstrategieKleingartenentwicklungskonzept (KEK) Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27Anregung
- 25. Mai 2024NRNR 9432,3 Kleingärten pro EinwohnerSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 28. Mai 2024OFOF 411/7Kleingärten für die Zukunft sichernOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-Linke
- 29. Mai 2024NRNR 947Baulich-technische Infrastruktur der Kleingartenanlagen erhaltenSTVV-Antrag · CDU
- 5. Juli 2024NRNR 97523 Kleingärten pro 1.000 MenschenSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 18. September 2024NRNR 1006Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichernSTVV-Antrag · CDU
- 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 117Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf30 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen Linke, AfD und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 27 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und BFF-BIG (NR 943 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme) FRAKTION (NR 943 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 943 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 27 und NR 947 = Annahme, 451 = Ablehnung) FRAKTION (M 27, NR 947 und OA 451 = Annahme) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947 und OA 451 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 27 = Ablehnung, NR 947 = Annahme, OA 451 = Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947, NR 975 und OA 451 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 27)