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Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK)

Vorlagentyp: M
52 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren30 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Zustimmung zum Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) vor, um eine Bestandsanalyse und Entwicklungsperspektive für Kleingärten und Freizeitgärten in Frankfurt zu erarbeiten. Ziel ist es, die Versorgung mit Kleingärten auch in Zukunft zu sichern und die Freiraumqualität in der Stadt zu verbessern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in der Anlage beigefügten, im Rahmen eines Partizipationsprozesses erarbeiteten "Kleingartenentwicklungskonzept" (KEK) grundsätzlich zu.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass a) das KEK eine Bestandsanalyse vorhandener Kleingärten und Freizeitgärten sowie eine Entwicklungsperspektive für zukünftige Bedarfe und Flächen beinhaltet. b) die Bestandserhebung der Kleingärten künftig im Geoportal der Stadt Frankfurt zur Verfügung stehen wird und einer Fortschreibung bedarf. c) der Bedarf an Freizeitgärten im Rahmen des Gesamtkonzepts berücksichtigt wurde, siehe Seite 14 ff und Seite 32 ff. d) die mit Bericht B 587/2002 erstellte Auflistung zur planungsrechtlichen Sicherung von Dauerkleingärten nach wie vor Gültigkeit hat. Der Sicherungsstatus der Kleingärten ist in der Karte auf Seite 26/27 wiedergegeben. e) das Kleingartenentwicklungskonzept darüber hinaus Bereiche fokussiert, die einen besonderen Bedarf für eine planungsrechtliche Absicherung entfalten. Diese Bereiche sind in der Karte auf Seite 38/39 dargestellt und sollen zukünftig bevorzugt planungsrechtlich geprüft und gesichert werden, insbesondere, wenn Maßnahmen im Umfeld anstehen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt das KEK mit den vier Leitlinien: 1. Kleingärten sind wertvolles Stadtgrün. Sie machen Frankfurt lebenswert. 2. Die Versorgung mit Kleingärten ist auch in Zukunft gesichert. 3. Unterschiedliche Bedürfnisse zum Gärtnern finden die jeweils angemessenen Angebote 4. Das Kleingartenwesen wird kooperativ organisiert. bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.
  4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, die im KEK entwickelten Karten zur Versorgungssituation mit Kleingärten und Freizeitgärten in den einzelnen Stadtteilen für alle weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen, siehe Seite 30/31,34/35. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 14 BauGB die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Freiflächen berücksichtigt. Der Magistrat wird im Hinblick auf die adäquate Versorgung mit Kleingärten und Flächen für sonstige gärtnerische Nutzungen (z.B. Freizeitgärten, Urbanes Gärtnern) im Stadtgebiet die Erkenntnisse des vorliegenden Kleingartenentwicklungskonzeptes zu Grunde legen.
  5. Der Magistrat wird aufgefordert, die im Kleingartenentwicklungskonzept beschriebenen sechs Maßnahmen umzusetzen. 1. Etablieren eines "Runden Tischs" als zentrale Abstimmungs- und Koordinierungsinstanz zur Vertrauensbildung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Schwerpunktmaßnahmen des Kleingartenentwicklungskonzeptes auf Grundlage der Leitlinien. 2. Entwickeln eines Flächenpools für neue Kleingartenanlagen. 3. Verbesserung des Gewässermanagements im Sinne eines klimaangepassten Wassermanagements. 4. Modellprojekt Waldgarten 5. Aufwertung von Kleingartenanlagen in mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgten Stadtbereichen. Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle. 6. Abfallentsorgungskonzept für Kleingärten.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, die benötigten Mittel in Höhe von 150 T€ p.a. bei der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Für die unter Ziffer V., Punkte 2., 3., 4. und 6. genannten Maßnahmen können weitere Kosten entstehen, die derzeit noch nicht bezifferbar sind und für die jeweils Beschlüsse gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften herbeizuführen sind.
  7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass als Konsequenz des KEK eine neue Erweiterungsfläche in Nachbarschaft einer bestehenden Kleingartenanlage und eine Ersatzfläche für (auf Grund von Infrastrukturmaßnahmen) entfallende Kleingartenparzellen umgesetzt werden. Hierfür werden gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung

A. Zielsetzung

Ziel war es, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsperspektive für die Kleingärten vor dem Hintergrund des Wachstums der Stadt sowie für den zukünftigen Bedarf an Freizeitgärten zu erarbeiten.

Die Anforderungen an die Freiraumqualität steigen. Die Infrastrukturmaßnahmen sowie der Wohnungsbau müssen in Einklang mit der Freiraumqualität gebracht werden. Mit dem KEK werden für die wohnungsfernen Gärten Grundlagen geschaffen, sowie die Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Mit der Bestandserhebung für das KEK sollten belastbare Grundlagendaten erarbeitet werden, die auch als Datenbasis für die Verwaltung des Kleingartenwesens für die nächsten Jahre bereitstehen.

Es ist zu unterscheiden zwischen Kleingärten und Freizeitgärten:

a) Kleingärten

Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66% durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es die weitere Absicherung zu verfolgen, wenn es nach geltendem Recht möglich ist.

b) Freizeitgärten

Freizeitgärten stellen in Frankfurt eine Besonderheit dar. Für sie gelten die in Bauleitplänen (RegFNP, B-Pläne) formulierten Vorgaben und Festsetzungen und die geltenden Naturschutzgesetze oder Zulassungsvoraussetzungen über Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebietsverordnung). Für die Angaben zum Bestand der Freizeitgärten liegt digital die Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes vor. Ziel war es, die Besonderheiten und Daten im Rahmen des KEK zu bewerten.

Mit einem beauftragten Fachbüro und einem Lenkungskreis wurde das Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Der Lenkungskreis bestand aus den Dachverbänden und dem Landesverband der Kleingärtner:innen, der Bahnlandwirtschaft, dem Planungsdezernat, dem Umweltamt sowie dem Grünflächenamt.

B. Alternativen

Es ist zu unterscheiden zwischen Kleingärten und Freizeitgärten:

a) Kleingärten Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66% durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es die weitere Absicherung zu verfolgen, wenn es nach geltendem Recht möglich ist.

b) Freizeitgärten Freizeitgärten stellen in Frankfurt eine Besonderheit dar. Für sie gelten die in Bauleitplänen (RegFNP, B-Pläne) formulierten Vorgaben und Festsetzungen und die geltenden Naturschutzgesetze oder Zulassungsvoraussetzungen über Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebietsverordnung). Für die Angaben zum Bestand der Freizeitgärten liegt digital die Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes vor. Ziel war es, die Besonderheiten und Daten im Rahmen des KEK zu bewerten. Mit einem beauftragten Fachbüro und einem Lenkungskreis wurde das Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Der Lenkungskreis bestand aus den Dachverbänden und dem Landesverband der Kleingärtner:innen, der Bahnlandwirtschaft, dem Planungsdezernat, dem Umweltamt sowie dem Grünflächenamt.

C. Lösung

Das erarbeitete Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) beinhaltet eine detaillierte Bestandserhebung sowie Analysen der Struktur, des Bedarfs, des Abgleichs von entgegenstehenden Zielen aus der Umwelt oder der Stadtentwicklung, wie z.B. dem Landschaftsschutz. Es bildet Handlungsräume, Entwicklungsperspektiven und empfohlene Maßnahmen ab.

Im KEK wird darüber hinaus die Versorgungssituation mit bestehenden Freizeitgärten anhand statistischer Daten sowie bestehender Daten aus der Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsfernen Gärten" untersucht und im Zusammenhang mit der Kleingartenstrategie bewertet.

Das KEK gibt an, wie die bedarfsgerechte Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Kleingarten- und Freizeitgartenfläche umwelt- und sozialgerecht weiterentwickelt werden kann.

Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiterwachsenden Stadtbevölkerung anzustreben. Für wegfallende Kleingärten soll geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden, sofern die Stadt über dieses verfügt . Weitere Kleingärten sollen etabliert werden. Freizeitgärten werden in Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- oder überversorgten Stadtteilen betrachtet.

Wie Frankfurt gärtnert.

Für die Kleingärten wurde seitens des beauftragten Fachbüros eine umfangreiche Bestandserhebung vorgenommen. Alle Kleingartenanlagen wurden von dem Büro begangen, die Vorstände über Fragebögen um organisatorische Angaben gebeten. Um Aussagen zur gegenwärtigen und künftigen Nutzung zu erhalten, beteiligten sich Pächter:innen, Vorstände und Verbände in "Gartentischgesprächen" vor Ort. Im Onlineforum engagierten sich Interessierte aus den Quartieren oder am Gärtnern interessierte Bürger: innen. Gemeinsam mit den Beteiligten des Lenkungskreises und den am KEK beteiligten Ämtern wurden die Angaben weiter vertieft.

Zu den vorhandenen Angaben zum Bestand der Freizeitgärten aus der Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" erfolgten zusätzlich die Auswertung von Luftbildern. Die Nutzungen und Kartenwerke der Kleingärten und der Freizeitgärten wurden gegenübergestellt und bewertet.

Folgende Fragestellungen wurden betrachtet:

Wie gesichert sind Frankfurts Kleingärten?

Das KEK befasst sich mit Kleingartenbereichen, deren planungsrechtliche Sicherung als besonders wichtig erachtet wird. Hier soll bei bauleitplanerischen Maßnahmen im Umfeld die Sicherung der Flächen mit Priorität behandelt werden.

Wie hoch ist in Frankfurt der Bedarf an Gärten?

Im KEK wird dargestellt, in welchen Stadtteilen der rechnerisch ermittelte Bedarf an Kleingärten nicht ausreichend abgedeckt wird, auch nicht nach Berücksichtigung einer potenziellen Mitversorgung durch benachbarte gut versorgte Stadtteile. Weiterhin werden Freizeitgärten in unmittelbarer Nachbarschaft betrachtet.

Wie kann die Stadt neue Gartenflächen schaffen?

Die Deckung des Bedarfs an Kleingärten ist situationsbezogen zu lösen. In ausgewählten Schwerpunkträumen werden Handlungsempfehlungen gegeben. Auf Ebene der Gesamtstadt werden potenzielle Flächen für neue Kleingärten gesucht. In einigen potentiell unterversorgten Stadtteilen wie z.B. der Altstadt oder dem Bahnhofsviertel werden aufgrund der verdichteten innerstädtischen Lage auch künftig keine Freiflächen für die Entwicklung von Kleingärten zur Verfügung stehen. Hier kann der Gartenbedarf zum Beispiel über Urbanes Gärtnern, Dachgärten oder Mietergärten abgedeckt werden.

Was ist für Frankfurts Gartenkultur konkret zu tun?

Als Basis für die vorzuschlagende Flächen- und Maßnahmenentwicklung der Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie wurden im Rahmen des Prozesses vier Leitlinien formuliert. Die Leitlinien dienen als Orientierung für die zukünftige Entwicklung im Frankfurter Kleingartenwesen. Diese lauten:

  1. Kleingärten sind wertvolles Stadtgrün, sie machen Frankfurt lebenswert.
  2. Die Versorgung mit Kleingärten ist auch in Zukunft gewährleistet.
  3. Unterschiedliche Bedürfnisse zum Gärtnern finden die jeweils angemessenen Angebote.
  4. Das Kleingartenwesen wird kooperativ organisiert. Aus den Handlungsfeldern Kommunikation, Versorgung, Ökologie, Klima, Öffnung und Entsorgung wurden darüber hinaus 6 Maßnahmen identifiziert
  5. Etablierung eines "Runden Tischs" (Handlungsfeld Kommunikation) als zentrale Abstimmungs- und Koordinierungsinstanz und zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie der übrigen Schwerpunktmaßnahmen des Kleingartenentwicklungskonzeptes auf Grundlage der Leitlinien
  6. Entwickeln eines Flächenpools für neue Kleingartenanlagen (Handlungsfeld Versorgung mit Kleingärten)
  7. Verbesserung des Wassermanagements (Handlungsfeld Ökologie + Klima) - Erhalt langfristig nutzbarer Kleingärten und gleichzeitig Berücksichtigung eines klimaangepassten Wassermanagements
  8. Modellprojekt Waldgarten (Handlungsfeld Ökologie und Klima)
  9. Aufwertung von Kleingartenanlagen in Stadtbereichen, die mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgt sind. Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle (Handlungsfeld Öffnung der Anlagen)
  10. Abfallentsorgungskonzept für Kleingärten (Handlungsfeld Abfallentsorgung), Für die Gesamtstadt muss das Kleingartenentwicklungskonzept nach den jeweils aktuellen Planungsanforderungen kontinuierlich aktualisiert werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Kosten für das erarbeitete Kleingartenentwicklungskonzept belaufen sich derzeit auf

187.000 €. Für die Aktualisierung des KEK in Anpassung an die Stadtentwicklung sind rechtzeitig entsprechende Planungsmittel bei den künftigen Haushaltsplanungen des Magistrats zu berücksichtigen.

Zu VII.1) Runder Tisch

Für die Moderation des Runden Tisches mit mindestens 2 Sitzungen pro Jahr, zuzüglich weiterer Arbeitsgruppensitzungen, werden Mittel in Höhe von geschätzt 30.000 € pro Jahr benötigt. Die

Organisation der Runden Tische erfolgt federführend durch das Grünflächenamt, die Moderation erfolgt durch einen beauftragten Dienstleister.

Zu VII.3) Verbesserung des Gewässermanagements

Berücksichtigung der durch Gewässermanagement verursachten Kosten in Kleingartenanlagen und für Ersatzmaßnahmen für entfallende Parzellen in den jeweiligen Projekten der Stadtentwässerung Frankfurt. Als Richtwert dienen im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 100 €/m2 für den Ersatz von Gartenflächen, die im Zuge der Herstellung der Gewässerrandstreifen anzusetzen wären.

Zu VII.4) Modellprojekt Waldgarten

Projektmittel für Planung, Flächenerwerb und Baumaßnahmen.

Genaue Kosten für ein Modellprojekt sind auf Grundlage der konkreten Maßnahme zu ermitteln.

Für die Maßnahme wird zu gegebener Zeit eine gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

Zu VII.5) Aufwertung von Kleingartenanlagen in mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgten Stadtbereichen und Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle.

Zum Beispiel Herstellung von attraktiven Beeten oder Wiesen an öffentlichen Wegen oder öffentlich nutzbare Gemeinschaftsflächen für gemeinsames Gärtnern. Kosten für Planung und Umsetzung sind abhängig von der Größe der Kleingartenanlage und den Einzelmaßnahmen. Es sollte hierfür ein gesondertes Budget von 120.000 € pro Jahr bereitgestellt werden.

Zu VII.6) Abfallentsorgungskonzept im Umfeld von Kleingartenanlagen

Planungs- und Baukosten zum Beispiel für Gemeinschaftsanlagen für Grünschnitt- oder Müllcontainer oder Verwertung von Gehölzschnitt etc. sind erst nach Ausarbeitung konkreter Maßnahmen zu ermitteln.

Anlage 1_Broschuere_Kleingartenentw_konzept (ca. 109,2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. März 2024Sie sind hier
    MM 27Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK)
    Magistratsvortrag
  2. 15. April 2024OAOA 451Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27Anregung
  3. 25. Mai 2024NRNR 9432,3 Kleingärten pro EinwohnerSTVV-Antrag · Gartenpartei
  4. 28. Mai 2024OFOF 411/7Kleingärten für die Zukunft sichernOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-Linke
  5. 29. Mai 2024NRNR 947Baulich-technische Infrastruktur der Kleingartenanlagen erhaltenSTVV-Antrag · CDU
  6. 5. Juli 2024NRNR 97523 Kleingärten pro 1.000 MenschenSTVV-Antrag · Gartenpartei
  7. 18. September 2024NRNR 1006Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichernSTVV-Antrag · CDU
  8. 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 117Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf30 Beratungen
OBR 11
Sitzung 29 · 15.04.2024
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 451 2024 Der Vorlage M 27 wird unter Hinweis auf OA 451 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 26 · 18.04.2024
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung)

OBR 8
Sitzung 28 · 18.04.2024
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 29 · 19.04.2024
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF

OBR 14
Sitzung 29 · 22.04.2024
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 22.04.2024
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFDie Partei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 28 · 23.04.2024
TO I, TOP 19
Beraten
a) Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 20
Beraten
a) Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 14
Beraten
Der Ortsbeirat enthält sich zur Vorlage M 27.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD
Ablehnung:
LinkeAfDFraktionslos
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen Linke, AfD und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 26 · 23.04.2024
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Beratung)

OBR 3
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO II, TOP 1
Beraten
Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 29 · 26.04.2024
TO I, TOP 29
Beraten
a) Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 26.04.2024
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO II, TOP 8
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 27 · 27.05.2024
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Punkt 1: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 27 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 27 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF-BIG
Enthaltung:
AfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 29 · 28.05.2024
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 27 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 411/7 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Farbechte/linke
Enthaltung:
BFFFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
Farbechte/linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 27 · 04.06.2024
TO I, TOP 16
Beraten
Punkt 1: Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (NR 943 = Ablehnung)Volt (NR 943 = Ablehnung)BFF-BIG (NR 943 = Ablehnung)ÖkoLinX-ELF (NR 943 = Annahme)Gartenpartei (NR 943 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt und BFF-BIG (NR 943 = Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme)

OBR 16
Sitzung 30 · 04.06.2024
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 30 · 06.06.2024
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und FDP

OBR 12
Sitzung 30 · 07.06.2024
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO I, TOP 8
Beraten
Punkt 1: Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
CDU
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (NR 943 = Annahme)Gartenpartei (NR 943 = Annahme)FRAKTION (NR 943 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (NR 943 = Annahme) FRAKTION (NR 943 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 14
Beraten
Punkt 1: Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
CDU
Sonstige:
Gartenpartei (NR 943 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Beratung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 943 = Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 74
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (M 27 und NR 947 = Annahme, 451 = Ablehnung)FRAKTION (M 27, NR 947 und OA 451 = Annahme)Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947 und OA 451 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Annahme), ÖkoLinX-ELF (= Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 27 und NR 947 = Annahme, 451 = Ablehnung) FRAKTION (M 27, NR 947 und OA 451 = Annahme) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947 und OA 451 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (M 27 = Ablehnung, NR 947 = Annahme, OA 451 = Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27)Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947, NR 975 und OA 451 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 27 = Ablehnung, NR 947 = Annahme, OA 451 = Annahme Ziffern 1. und 2. bei Ablehnung der Vorlage M 27) Gartenpartei (M 27 = Ablehnung, NR 947, NR 975 und OA 451 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 11.07.2024
TO I, TOP 10
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 27)

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