Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie für Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
für Frankfurt Die zahlreichen laufenden Bebauungsplanverfahren der Stadt Frankfurt am Main zeigen, dass die Kommune ihrer Planungshoheit und -verantwortung gerecht wird. Die Neuausweisung von Bauland gerade für den Wohnungsbau ist auch die richtige, zukunftsorientierte Antwort auf die derzeit angespannte Lage am Wohnungsmarkt in unserem Ballungsraum. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Klein- und Freizeitgärtner und -gärtnerinnen in Frankfurt aus nachvollziehbaren Gründen die Frage, welchen Platz ihre wichtige und bereichernde Tätigkeit in den Zukunftsplänen der Stadtverwaltung einnimmt. Gärtnern dient nicht nur der Naherholung der betreffenden Mitbürgerinnen und Mitbürger und einer ökologisch wertvollen Pflege der Grünbereiche, sondern darüber hinaus auch der Integration der Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Traditionen. Schon im Jahr 2002 nahm der Magistrat auf die Anfrage der CDU-Fraktion eine Überprüfung aller 219 im Stadtgebiet Frankfurt gelegenen Kleingartenanlagen im Hinblick auf ihre planungsrechtliche Sicherung als Dauerkleingärten vor und erstellte hierzu einen Bericht (B 587/2002). Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. eine Strategie zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, die auf der Basis einer Bestands- und Bedarfsanalyse Entwicklungsperspektiven für die Kleingärten in Frankfurt aufzeigt. Diese Kleingartenstrategie soll den voraussehbaren Bedarf auch unter Berücksichtigung des Wachstums der Stadt abdecken. Damit soll auch eine Grundlage für die weitere Stadtentwicklungsplanung gewonnen werden. Zu dem entsprechenden Bericht sollte eine Aktualisierung der mit der B 587/2002 erstellten Auflistung gehören.
- Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, bei der Erarbeitung der Strategie nicht nur die Kleingärten, sondern auch den voraussehbaren zukünftigen Bedarf an Freizeitgärten zu berücksichtigen und einzuplanen.
Inhalt
Antrag vom 23.11.2016, NR 171
Betreff: Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie für Frankfurt Die zahlreichen laufenden Bebauungsplanverfahren der Stadt Frankfurt am Main zeigen, dass die Kommune ihrer Planungshoheit und -verantwortung gerecht wird. Die Neuausweisung von Bauland gerade für den Wohnungsbau ist auch die richtige, zukunftsorientierte Antwort auf die derzeit angespannte Lage am Wohnungsmarkt in unserem Ballungsraum. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Klein- und Freizeitgärtner und -gärtnerinnen in Frankfurt aus nachvollziehbaren Gründen die Frage, welchen Platz ihre wichtige und bereichernde Tätigkeit in den Zukunftsplänen der Stadtverwaltung einnimmt. Gärtnern dient nicht nur der Naherholung der betreffenden Mitbürgerinnen und Mitbürger und einer ökologisch wertvollen Pflege der Grünbereiche, sondern darüber hinaus auch der Integration der Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Traditionen. Schon im Jahr 2002 nahm der Magistrat auf die Anfrage der CDU-Fraktion eine Überprüfung aller 219 im Stadtgebiet Frankfurt gelegenen Kleingartenanlagen im Hinblick auf ihre planungsrechtliche Sicherung als Dauerkleingärten vor und erstellte hierzu einen Bericht (B 587/2002). Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. eine Strategie zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, die auf der Basis einer Bestands- und Bedarfsanalyse Entwicklungsperspektiven für die Kleingärten in Frankfurt aufzeigt. Diese Kleingartenstrategie soll den voraussehbaren Bedarf auch unter Berücksichtigung des Wachstums der Stadt abdecken. Damit soll auch eine Grundlage für die weitere Stadtentwicklungsplanung gewonnen werden. Zu dem entsprechenden Bericht sollte eine Aktualisierung der mit der B 587/2002 erstellten Auflistung gehören.
- Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, bei der Erarbeitung der Strategie nicht nur die Kleingärten, sondern auch den voraussehbaren zukünftigen Bedarf an Freizeitgärten zu berücksichtigen und einzuplanen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. November 2016 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 9. Juni 2017 mit dem Bericht B 187. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 28 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
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Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER