Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie für Frankfurt
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.06.2017, B 187
Betreff: Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie für Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1413 - NR 171/16 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbericht: Der Magistrat sieht sich in der Verantwortung, gemeinsam mit der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. für die Stadt Frankfurt am Main ein Kleingartenentwicklungskonzept zu erstellen. Die Nachfrage nach freien Flächen in Frankfurt ist größer als das tatsächlich zur Verfügung stehende Angebot. Die Zuordnung der noch zur Verfügung stehenden Stadtflächen für unterschiedliche Nutzungen muss deshalb zeitnah erfolgen. In diese Überlegungen sind auch mögliche Flächen für Kleingärten zu berücksichtigen. Die Flächenknappheit wird derzeit im Prozess des 'Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes' (ISTEK) besonders deutlich. Insbesondere für die Wohnbebauung geeignete Flächen sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden und es muss sehr gründlich und verantwortlich nach Potenzialen gesucht werden. Freiflächen und zu bebauende Flächen stehen hierbei in starker Konkurrenz. Dabei sind sowohl bestehende, aber auch zukünftig zu entwickelnde Kleingartenflächen gegenüber anderen Nutzungen in den Abwägungsprozess einzubeziehen. Zusätzlich werden in dem Entwicklungskonzept auch die Freizeitgärten mit ihrem Flächenanspruch Berücksichtigung finden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Bedarf an Freizeitgärten ähnlich hoch wie derjenige an Dauerkleingärten. Trotz der vielen positiven Effekte der Klein- und Freizeitgärten muss aufgrund der knappen Flächenressourcen davon ausgegangen werden, dass zukünftig der Bedarf nicht gedeckt werden kann, obwohl der Magistrat im Zug der Bauleitplanung in den Bebauungsplänen immer wieder auch Flächen für eine kleingärtnerische Nutzung ausweist. Der Magistrat betreut die Kleingartenvereine in erster Linie im operativen Bereich und ist bemüht, den Kontakt mit den Kleingartenvereinen und deren Dachorganisationen eng zu halten. Dieses Miteinander ist erforderlich, um die Interessen und Bedarfe des Kleingartenwesens zu erkennen, um diese in die Planungsprozesse ausreichend einbringen zu können. Das angestrebte Ziel des Magistrats ist hier die Entwicklung eines zukunftsfähigen Kleingartenwesens. Das vom Magistrat geplante Kleingartenentwicklungskonzept ist auf die Mithilfe der Vereine, insbesondere deren Dachorganisationen angewiesen. Wie beantragt, wird die im Jahr 2001 erstellte Auflistung zum B 587/2002 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2002, § 4084) im Zug des neuen Konzeptes entsprechend aktualisiert. Der Magistrat wird auf die beiden Dachorganisationen des Kleingartenwesens und die Vereine zugehen, um sie umfassend an dem Prozess zu beteiligen und zu gegebenem Anlass unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Juni 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 171 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 23. November 2016. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)