Entwurf Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016
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Vortrag des Magistrats vom 07.12.2012, M 274
Betreff: Entwurf Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis 135 NR 541 (zu E 116), NR 558 (zu E 39) EA 1 bis EA 66 OA 341 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 327/12, NR 409/12, NR 414/12, B 410/12, B 427/12 + OA 277/12, B 551/12, B 27/13 + NR 528/13, OA 248/12, OA 250/12, OA 272/12, OA 274/12, OA 275/12, OA 279/12, OA 289/12, OA 291/12, OA 300/12, K 29/12 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 07.03.2013 bis 21.03.2013 Am 21.03.2013 findet die Abschlussbesprechung zum Etat 2013 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wird dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950 beschlossen. I.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. Im Vergleich zum Haushalt 2012 wurden keine Änderungen der ABV vorgenommenen. Die "Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" wurden unter Ziffer 17 wie folgt ergänzt: "Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, über die Verwendung städtischer Zuwendungen über das Internet Rechenschaft abzulegen und dabei folgende Informationen über jede Zuwendungsvergabe zu veröffentlichen: - Name des Zuschussempfängers, - Finanzieller Umfang der Förderung, - Kurzbericht über die Verwendung der Zuwendung." Die Anpassung der Zuschussrichtlinien dient der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1456 vom 29.03.2012 zur NR 253 vom 28.02.2012 ( Betreff: Noch mehr Transparenz in der Kulturförderung). Die zuschussgewährenden Bereiche werden beauftragt, bei der Zuschussgewährung den Zuschussempfängern die Zuschussrichtlinien zur Kenntnis zu geben und auf die Möglichkeit der Veröffentlichung hinzuweisen.
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
- a)der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim gemäß Anlage 3,
- b)der Zusatzversorgungskasse für das Haushaltsjahr 2013 gemäß Anlage
- Es gilt der von der Gemeindevertretung am .... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786) und § 5 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786, 800) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2013 gemäß Anlage 5 bis 11 fest.
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 101 HGO für den Zeitraum bis 2016 vorgelegte Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist der weiteren mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
- Das vorgelegte Investitionsprogramm 2013-2016, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass - bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, - einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2016 nicht erfolgen, - in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, - das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und - die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2013-2016 (Ziffer 7) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt nicht eingeflossen ist, nachrichtlich in der "Investitionsliste 2" genannt und dem Haushaltsentwurf als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen und Übersichten). Die "Investitionsliste 2" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, für eine vergünstigte Wohnraumversorgung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (insbesondere bei Neueinstellungen z.B. im Bereich Kinderbetreuung) über einen Zeitraum von 10 Jahren finanzielle Verpflichtungen bis zu 3 Mio € einzugehen. Die Mittelabflüsse aus diesen Verpflichtungen sind in der Planung der kommenden Haushalte zu berücksichtigen.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass zur finanziellen Absicherung der aus Neuverbeamtungen resultierenden Pensionsverpflichtungen (ca. 93 Neuverbeamtungen pro Jahr) mit dem Haushalt 2013 Veranschlagungen in Höhe von 6,0 Mio. € für den Erwerb von Finanzanlagen vorgesehen sind. Die Veranschlagungen steigen in den Folgejahren um jeweils 1,5 Mio. € p.a. Es wird zugestimmt, dass die hierfür notwendigen Geldanlagen unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Neuverbeamtungen (die erst zum Jahresende festgestellt werden könnte) in voller Höhe getätigt werden können.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe die Aufnahme von Krediten in Höhe von (kumuliert) 1,39 Mrd. € und damit ein Anstieg der fundierten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 3,02 Mrd. € erforderlich wäre. Zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2013 sind daher geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen. Insbesondere stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat.
- Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2015 resultierenden Finanzmittelüberschüsse und der Finanzmittelbedarf 2016 dienen wie folgt zur Kenntnis: 2013 73,69 Mio. €, 2014 42,36 Mio. €, 2015 15,02 Mio. € und 2016 - 0,65 Mio. €. (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2016 130,42 Mio. €). Der im Gesamtfinanzhaushalt 2013 für das Haushaltsjahr 2012 ausgewiesene planerische Kassenbestand zum 31.12.2012 (-114,73 Mio. €) basiert auf den Veranschlagungen des Haushaltsplans 2012 und berücksichtigt nicht die sich im Haushaltsvollzug abzeichnenden Verbesserungen bei den Finanzmittelströmen aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit
- Der zum 31.12.2012 erwartete negative Kassenmittelbestand wird voraussichtlich nicht vollständig durch den Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit 2013 (73,69 Mio. €) gedeckt werden, so dass Kassenkredite in Anspruch genommen werden müssen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 750 Mio. € begrenzt.
- Die geplanten Jahresergebnisse (vor Rücklagen und ILV) dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2013 Fehlbetrag von -77,11 Mio. €, Ergebnishaushalt 2014 Fehlbetrag von -130,23 Mio. €, Ergebnishaushalt 2015 Fehlbetrag von -171,39 Mio. € und Ergebnishaushalt 2016 Fehlbetrag von -198,01 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2013 bis 2016 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -576,73 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (Gebührenbereiche und nicht-selbständige Stiftungen) nicht enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2013 auf einen Fehlbetrag von -71,88 Mio. € und für die Haushaltsjahre 2013-2016 auf - 548,66 Mio. € (kumuliert).
- Zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahres 2013 stehen voraussichtlich noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung. Der Stand der Rücklage beläuft sich zum 31.12.2011 auf 401,03 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2012 (nach Rücklagen) auf rd. 142,79 Mio. €. Die Fehlbeträge der Folgejahre ab 2014 sind nicht mehr vollständig aus der Rücklage gedeckt. Die Stadt Frankfurt am Main ist daher verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2013 und die Finanzplanung bis 2016 aufzustellen (s. a. Ziffer 16), das zusammen mit dem Haushaltsplan 2013 der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2013 und die Finanzplanung bis 2016 aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Magistrat wird ferner beauftragt, die sich hieraus ergebenden Budgetveränderungen zusammen mit den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen bei der Beschlussfassung des Haushalts 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2016 zu berücksichtigen.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur Begrenzung des Defizites im Ergebnishaushalt eine Konsolidierungsvorgabe von insgesamt 50 Mio. € im Entwurf des Haushaltes 2013 aufgenommen wurde. Davon wurden im Entwurf des Haushaltes 2013 bereits folgende Beträge in den Teilhaushalten eingearbeitet: Soll 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 -14.773 T€ -10.923 T€ -10.773 T€ -10.923 T€ Die bisher nicht in den Teilhaushalten umgesetzten Konsolidierungsvolumen in Höhe von Soll 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 -35.227 T€ -39.077 T€ -39.227 T€ -39.077 T€ werden im Haushaltsentwurf 2013 im Bereich der Zentralen Finanzwirtschaft (PG 98.05) abgebildet. Die Umsetzung der Konsolidierung obliegt den verantwortlichen Fachdezernaten und ist durch Haushaltsentlastungen (Minderaufwendungen oder Mehrerträge) bei den Veranschlagungen für
- vollbudgetierte Erträge und Aufwendungen,
- Bauunterhaltung (BGM 20),
- Personalaufwendungen (BGM 21),
- Zuwendungen und Zuschüssen (BGM 22 und 23) und den
- Ansätzen für den Erwerb beweglichen Vermögens, soweit diese dem voll oder gezielt budgetierten Bereich unterliegen, sicherzustellen. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderlichen Änderungen zum Endausdruck des Haushaltes 2013 oder ersatzweise im Haushaltsvollzug 2013 per Sollveränderung umzusetzen. Die tatsächliche Haushaltsentlastung ist von den Budgetverantwortlichen im Rahmen des Jahresabschlusses im Einzelnen nachzuweisen.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren auf Dezernatsebene nach der seit März 2012 verfügten Dezernatsverteilung erfolgte und der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 auf dieser Dezernatsverteilung basiert. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, den Haushaltsentwurf 2013 der vom Oberbürgermeister am 10.10.2012 verfügten Dezernatsverteilung zum Endausdruck des Haushaltes 2013 anzupassen oder ersatzweise die erforderlichen Budgetveränderungen im Haushaltsvollzug 2013 per Sollveränderung umzusetzen.
- Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Auf die diesbezügliche Auflagen der Aufsichtsbehörde in ihren Genehmigungserlassen zuletzt zum Haushalt 2012 wird verwiesen. II. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Wirtschaftsplan der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne einzubringen. Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 10 (ca. 8 KB) Anlage 11 (ca. 8 KB) Anlage 2 (ca. 64 KB) Anlage 3 (ca. 7 KB) Anlage 4 (ca. 7 KB) Anlage 5 (ca. 8 KB) Anlage 6 (ca. 7 KB) Anlage 7 (ca. 8 KB) Anlage 8 (ca. 8 KB) Anlage 9 (ca. 8 KB) Anlage _Begruendung (ca. 1,1 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2013, OF 258/7
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2012Sie sind hierMM 274Entwurf Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016Magistratsvortrag
- 19. Januar 2013OFOF 258/7Keine Blankovollmacht für intransparenten HaushaltsentwurfOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf30 Beratungen
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO werden der Haushalt 2013 sowie der Frankfurter Bürgerhaushalt 2013 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Integration Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei 3. Kultur- und Freizeitausschuss Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte 4. Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 5. Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit (inklusive Brand- und Katastrophenschutz) Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktgruppe 35.05 Stabsstelle E-Government Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 6. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste und Hygiene Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 7. Ausschuss für Umwelt und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 8. Verkehrsausschuss Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung 9. Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 10. Sonderausschuss "Dom-Römer" Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 21 Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktbereich 34 Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 17.01.2013 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 24.01.2013 Stellungnahmen der KAV bis 24.01.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 30.01.2013 Etatanträge der Fraktionen bis 15.02.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 20.02.2013 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 07.03.2013 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 21.03.2013 2. I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO werden der Haushalt 2013 sowie der Frankfurter Bürgerhaushalt 2013 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Integration Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei 3. Kultur- und Freizeitausschuss Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte 4. Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 5. Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit (inklusive Brand- und Katastrophenschutz) Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und IT-Sicherheit Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktgruppe 35.05 Stabsstelle E-Government Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 6. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste und Hygiene Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 7. Ausschuss für Umwelt und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Energie und Klimaschutz Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 8. Verkehrsausschuss Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Verwendung Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung 9. Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.04 Personalgestellung Küche Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 10. Sonderausschuss "Dom-Römer" Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 21 Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktbereich 34 Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 17.01.2013 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 24.01.2013 Stellungnahmen der KAV bis 24.01.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 30.01.2013 Etatanträge der Fraktionen bis 15.02.2013, 12.00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 20.02.2013 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 07.03.2013 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 21.03.2013
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und 1 SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen Herr Meier und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER; SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FARBECHTE und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Zustimmung unter Hinweis auf EA 58 bis EA 66) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, dem Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2013 und zur Finanzplanung 2013 - 2016 (M 44 vom 08.03.2013) sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2013 (M 273 vom 07.12.2012) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6i werden beschlossen. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die Auswirkungen die Haushaltsjahre 2014ff. betreffen und betragsmäßig nicht erheblich sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2013 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, dem Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2013 und zur Finanzplanung 2013 - 2016 (M 44 vom 08.03.2013) sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2013 (M 273 vom 07.12.2012) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6i werden beschlossen. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die Auswirkungen die Haushaltsjahre 2014ff. betreffen und betragsmäßig nicht erheblich sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2013 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. 8. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Stock, Oesterling, Pauli, Rinn, Schenk, Kliehm, Dr. Römer und Reininger sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen.