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Einführung der landesweiten Ehrenamts-Card (E-Card) in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 266

Betreff: Einführung der landesweiten Ehrenamts-Card (E-Card) in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2005, § 9399 - B 690/05 - Der Einführung der landesweit gültigen Ehrenamts-Card in Frankfurt am Main wird zugestimmt. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen sind zu schaffen und die vom Land Hessen gesetzten Bedingungen einzuhalten. Der Magistrat wird ermächtigt, die "Vereinbarung zur Einführung der hessischen Ehrenamts-Card mit dem Land Hessen" zu schließen.

Begründung: A Zielsetzung Die Ehrenamts-Card ist ein Dankeschön der Stadt Frankfurt für die von Bürgerinnen und Bürgern geleistete ehrenamtliche Arbeit. Mit der Einführung dieser Ehrenamts-Card sollen Ehrenamtliche motiviert und andere Bürgerinnen und Bürger angeregt werden, ehrenamtlich tätig zu werden. Die Besitzer der Ehrenamts-Card können Vergünstigungen im Bereich Freizeit, Kultur und Sport wahrnehmen. Hierbei sind sie nicht nur auf die von der Stadt Frankfurt angebotenen Vergünstigungen beschränkt, sondern können die landesweiten Angebote nutzen. Damit ist die Ehrenamts-Card ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die von Ehrenamtlichen geleistete Arbeit für das Gemeinwohl. B Alternativen Es gibt neben dem Beitritt zur hessenweiten Ehrenamts-Card zu den gesetzten Bedingungen keine Alternative. Eine für die Stadt Frankfurt eigens konzipierte Ehrenamts-Card würde weit höhere Kosten verursachen. C Lösung/Realisierung Die Vergabekriterien für die Ehrenamts-Card richten sich nach den Vorgaben des Landes Hessen: - Nachweis von mindestens 5 Stunden ehrenamtlicher Arbeit in der Woche - Anerkannt wird die ehrenamtliche Arbeit im Bereich Soziales, Sport, Kultur, Umwelt, Tierschutz, Schule/Kindergarten und allgemeines gesellschaftliches Engagement; z. B. Freiwillige Feuerwehr und Hilfsorganisationen - Priorität liegt auf der praktischen ehrenamtlichen Arbeit - Es gibt für die geleistete ehrenamtliche Arbeit keine Aufwandsentschädigungen, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattungen von Kosten hinausgehen - Anerkannt wird die Mitarbeit in rechtlich selbständigen Vereinen sowie Gruppierungen ohne eigenen Rechtsstatus - Die Freiwilligenarbeit wird seit mindestens 5 Jahren geleistet - Eine Ehrenamts-Card können alle Bürgerinnen und Bürger beziehen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Stadtgebiet Frankfurt ehrenamtliche Arbeit leisten Die Erfüllung dieser Kriterien muss durch die Organisation oder den Verein schriftlich bestätigt werden. Zurzeit bietet die Stadt Frankfurt neben den landesweiten Angeboten folgende Vergünstigungen an: - Palmengarten - Ermäßigung auf den Kindertarif, d.h. von 5 € auf 2 € - Büchereien - kostenloser Leseausweis - Dr. Hoch`s Konservatorium - 50 % Ermäßigung bei eigenen Konzerten - Kostenlose Besichtigung des Kaisersaals im Römer - Eissporthalle - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Deutsches Filmmuseum - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Archäologisches Museum - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Historisches Museum - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Museum für Angewandte Kunst - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Museum der Weltkulturen - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Deutsches Architekturmuseum - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Museum für Moderne Kunst - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Jüdisches Museum - 2 Eintrittskarten zum Preis von einer Diese Angebote werden durch die teilnehmenden Städte und Landkreise an der hessenweiten Ehrenamts-Card ständig weiterentwickelt. Vergünstigungen können jederzeit neu angeboten oder zurückgezogen werden. Die Ehrenamts-Card ist bis Ende April eines jeden Jahres beim Hauptamt zu beantragen. Das hierfür notwendige Antragsformular wird auf Wunsch zugeschickt und auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt. Entsprechend den Erfahrungen aus den Modellprojekten im Landkreis Offenbach und Landkreis Bergstraße wird zunächst ein Kontingent in Höhe von 1000 Ehrenamtskarten festgelegt. Liegen die Bewerbungen bis zum Anmeldeschluss über dem festgelegten Kontingent, so sind die erfolgreichen Bewerber per Losverfahren zu ermitteln. Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamts-Card beträgt 2 Jahre. Nach Ende der Geltungsdauer ist die Ehrenamts-Card neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die Ehrenamts-Card zurückzugeben Das Layout der Ehrenamts-Card, Broschüren, Plakate und anderer Medien wird hessenweit einheitlich sein. Das Logo der Stadt Frankfurt am Main wird ergänzt werden. D Kosten Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass die Angebote der Ehrenamts-Card zu keinen signifikanten Einnahmeverlusten führen werden, so dass auf die Erstattung der Einnahmeverluste bei den beteiligten städtischen Einrichtungen verzichtet wird. Die mit der Einführung der Ehrenamts-Card verbundenen Personal- und Sachkosten stehen zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2005BB 690Einführung der Ehrenamtscard in FrankfurtMagistratsbericht
  2. 16. Dezember 2005Sie sind hier
    MM 266Einführung der landesweiten Ehrenamts-Card (E-Card) in Frankfurt am Main
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 24.01.2006
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 266 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPDie LinkeE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke. und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 26.01.2006
TO II, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 266 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPDie LinkeE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und E.L.; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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