Einführung der Ehrenamtscard in Frankfurt
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 30.09.2005, B 690
Betreff:
Einführung der Ehrenamtscard in Frankfurt
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2005, § 9399
- NR 1728 CDU -
In Frankfurt gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die über Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements beraten und Interessierte auch begleiten. Diese werden von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen angeboten, so z. B. die Fachstelle Ehrenamt des Caritasverbandes Frankfurt e.V., das BüroAktiv im Institut für Sozialarbeit e.V. oder das Ehrenamtsbüro des Malteser Hilfsdienstes e.V.
Zu 1)
Der Magistrat fördert u. a. seit vielen Jahren die trägerübergreifende Arbeit des BüroAktiv Freiwilligenagentur und des BüroAktiv Jung & Freiwillig. Das BüroAktiv widmet sich seit 1992 der trägerübergreifenden Vermittlung von ehrenamtlich Interessierten, betreibt für diesen Bereich intensive Öffentlichkeitsarbeit und die Beratung und Qualifizierung von Freiwilligen. Im Jahre 2004 initiierte das BüroAktiv den
- Frankfurter Freiwilligentag, der seitdem einmal im Jahr stattfindet, zuletzt am
- Juni
- Das BüroAktiv Jung & Freiwillig besteht seit 2002 und wirbt für freiwilliges Engagement bei jungen Menschen. Im Dezember 2000 organisierte der Magistrat zusammen mit dem Institut für Sozialarbeit eine Auftaktveranstaltung zum Internationalen Jahr der Freiwilligen. Dieser Auftaktveranstaltung folgten eine Reihe weiterer Veranstaltungen zum Thema "Ehrenamt“. Seit 2001 lädt der Magistrat jedes Jahr Ehrenamtliche zum Tag des Ehrenamts zu einem Empfang ein. Gemeinsam mit den Landkreisen Offenbach und Bergstraße startete der Magistrat beim Land Hessen eine Initiative zur Einführung einer Ehrenamts-Card. Diese Initiative führte zu einem Pilotvorhaben des Landes, an dem die beiden oben erwähnten Landkreise teilnahmen. An den Arbeitsgruppensitzungen und Workshops, die begleitend zum Pilotprojekt durchgeführt wurden, nahm das Fachamt aktiv teil. Zu 2) Konzept "Ehrenamtscard“
- a)Die Einführung der Ehrenamts-Card (E-Card) in Frankfurt wird vom Magistrat befürwortet. Die E-Card ist ein "Dankeschön“ der Stadt Frankfurt am Main für die von Bürgern geleistete ehrenamtliche Arbeit. Mit der Einführung dieser E-Card sollen Ehrenamtliche motiviert und andere Bürgerinnen und Bürger angeregt werden, ehrenamtlich tätig zu werden. Die Gewährung von Vergünstigungen durch die Stadt Frankfurt am Main - und vielleicht in der Zukunft durch private Anbieter (Unternehmen, Organisationen etc) – würden ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die geleistete Arbeit für das Gemeinwohl darstellen. Aufgabe der Öffentlichkeit ist es, dieses Engagement anzuerkennen und durch angemessene Rahmenbedingungen zu stärken.
- b)Die folgenden Überlegungen beruhen auf der Empfehlung, der landesweiten E-Card beizutreten und hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land Hessen zu unterzeichnen (siehe Anlage 1). Die E-Card in hessischen Städten und Kreisen verbindet einige einheitliche Merkmale: - Die Vergünstigungen der Städte und Kreise werden grundsätzlich allen hessischen E-Card-Inhaberinnen und Inhabern gewährt. - Das Layout der E-Card, Broschüren, Plakate und anderer Medien wird hessenweit einheitlich sein. Das Logo der Stadt Frankfurt am Main kann ergänzt werden. Diese Kriterien müssten entsprechend berücksichtigt werden, würde die Stadt Frankfurt am Main an der hessischen Ehrenamts-Card teilnehmen. Analog der Modellprojekte empfehlen sich folgende Vergabekriterien: - Nachweis von mindestens 5 Stunden ehrenamtlicher Arbeit in der Woche (Vorgabe des Landes Hessen). - Anerkannt wird die ehrenamtliche Arbeit im Bereich Soziales, Sport, Kultur, Umwelt, Tierschutz, Schule/Kindergarten und allgemeines gesellschaftliches Engagement. - Priorität liegt auf der praktischen ehrenamtlichen Arbeit. - Es gibt für die geleistete ehrenamtliche Arbeit keine Aufwandsentschädigungen, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit hinausgehen oder Erstattungen von Kosten. - Anerkannt wird die Mitarbeit in rechtlich selbstständigen Vereinen sowie Gruppierungen ohne eigenen Rechtsstatus. - Die Freiwilligenarbeit wird seit mindestens 5 Jahren geleistet. Die Erfüllung dieser Kriterien muss durch die Organisation oder den Verein schriftlich bestätigt werden.
- c)- Eine E-Card können alle Frankfurter Bürgerinnen und Bürger beziehen, die mindestens 18 Jahre alt sind. - Die unterschiedlichen Felder in der Freiwilligenarbeit werden nicht auf bestimmte Bereiche beschränkt, sondern berücksichtigt wird ehrenamtliche Arbeit in allen Bereichen (Sport, Soziales, Kultur, Schule, Kindergarten, kirchlich-religiöser Bereich usw.). - Entsprechend den Erfahrungen aus den Modellprojekten im Landkreis Offenbach und Landkreis Bergstraße wird zunächst ein Kontingent an Ehrenamtskarten festgelegt. Der Landkreis Offenbach stellte mit knapp 340.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 2004/2005 500 E-Cards pro Jahr aus. Für die Stadt Frankfurt am Main mit rund 670.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollten, nach diesem Erfahrungswert, in den ersten zwei Jahren 1000 E-Cards zur Verfügung gestellt werden.
- d)Die beigelegte Angebotsliste (Anlage 2) soll sich fortlaufend durch Bemühungen der teilnehmenden Städte und Kreise sowie des Landes Hessen verbessern. Vergünstigungen können auch jederzeit neu angeboten oder auch zurückgezogen werden. Hierzu empfiehlt sich nicht nur die Kontaktaufnahme zu öffentlichen Anbietern, sondern auch zu Verbänden und privaten Anbietern. Zusätzliche Vergünstigungen der Stadt Frankfurt am Main (die noch nicht auf der hessenweiten Liste stehen): - Palmengarten – Ermäßigung auf den Kindertarif, d.h. von 5 € auf 2 € - Büchereien – kostenloser Leseausweis - Dr. Hoch.s Konservatorium – 50 % Ermäßigung bei eigenen Konzerten - Kostenlose Besichtigung des Kaisersaals im Römer - Eissporthalle – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Deutsches Filmmuseum – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Archäologisches Museum – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Historisches Museum – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Museum für Angewandte Kunst – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Museum der Weltkulturen – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Deutsches Architekturmuseum – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Museum für Moderne Kunst – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer - Jüdisches Museum – 2 Eintrittskarten zum Preis von einer Vorschlag für ein Vergabeverfahren für die Ehrenamts-Card Die E-Card ist bis Ende April eines jeden Jahres beim Jugend- und Sozialamt, Fachreferat Grundsatz, zu beantragen. Das hierfür notwendige Antragsformular kann auf Wunsch zugeschickt werden und wird auch auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung stehen. Das Antragsformular ist auszufüllen und von der Organisation oder dem Verein schriftlich zu bestätigen. Liegen die Bewerbungen bis zum Anmeldeschluss über dem festgelegten Kontingent, so sind die erfolgreichen Bewerber per Losverfahren zu ermitteln. Die Gültigkeitsdauer der E-Card beträgt 2 Jahre. Nach Ende der Geltungsdauer ist die E-Card neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die E-Card zurückzugeben.
- e)Bei der Kostenschätzung bezieht sich der Magistrat auf die Ergebnisse aus den Pilotmodellen Kreis Bergstraße und Kreis Offenbach. Die dortigen Anbieter der Vergünstigungen führen keine systematischen Aufzeichnungen über ihre Einnahmeausfälle, sondern bewerten sie nach Abschluss der einjährigen Laufzeit in persönlichen Stellungnahmen. Generell wird festgestellt, dass keine signifikanten Einnahmeausfälle zu verzeichnen waren. Die Stadt Bensheim stellte 1.000 € für entsprechende Einnahmeausfälle ein, die jedoch nicht benötigt wurden und deshalb der Jugendleiter-Card zur Verfügung gestellt wurden. Der Magistrat geht zur Zeit ebenfalls davon aus, dass die Angebote der E-Card zu keinen signifikanten Einnahmeverlusten führen werden, so dass auf die Erstattung der Einnahmeverluste bei den beteiligten städtischen Einrichtungen verzichtet wird. Die mit der Einführung der E-Card verbundenen Personal- und Sachkosten werden im Rahmen des Budgets des Dezernats VIII (Soziales und Jugend) finanziert. Vereinbarung zur Einführung der hessischen Ehrenamts-Card zwischen Stadt/Landkreis vertreten durch . . . . . . . und dem Land Hessen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Chef der Staatskanzlei, Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden Präambel Mit der Einführung der Ehrenamts-Card, nachfolgend E-Card genannt, würdigen das Land Hessen und Stadt/Landkreis das ehrenamtliche und freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt/Landkreis. Die E-Card ist sichtbarer Ausdruck der öffentlichen Anerkennung und Würdigung. Sie gilt zugleich als Dankeschön gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft einsetzen. Auf der Grundlage dieser Präambel treffen die Beteiligten folgende Vereinbarung: § 1 Einführung Die Stadt/Landkreis führt zum . .die E-Card ein. § 2 Voraussetzungen Mit der E-Card können Bürgerinnen und Bürger der Stadt/Landkreis ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise freiwillig und ehrenamtlich engagieren. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements muss wöchentlich mindestens fünf Stunden betragen. § 3 Gestaltung Die Karte wird in einer landesweit einheitlichen Gestaltung herausgegeben und trägt auf der Vorderseite neben dem Hessen-Logo das Logo der Stadt/Landkreis und gegebenenfalls das Wappen der jeweiligen Gemeinde/Stadt. Auf der Rückseite ist das Logo der Landesehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ abgedruckt. Dort befindet sich auch aufgedruckt der Name der Inhaberin oder des Inhabers der E-Card sowie die Angabe des letzten Tages der Gültigkeit. § 4 Leistungen der Stadt/Landkreis (1) Die Stadt/ Kreis stellt materielle Vergünstigungen für Inhaber der E-Card im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Ermäßigungen für den Besuch stadteigener Einrichtungen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadt zu ermäßigten Preisen. Darüber hinaus wirbt die Stadt Angebote von Dritten ein. (2) Die von Stadt/Landkreis zur Verfügung gestellten Vergünstigungen gelten für alle Inhaber der hessischen E-Card. § 5 Verfahren und Abwicklung Die Vergabe der E-Card obliegt der Stadt/Landkreis in eigener Verantwortung; insbesondere regelt er Verfahren, Zahl der auszugebenden E-Cards, Gültigkeitsdauer (empfohlen wird eine Dauer von ein bis drei Jahren) und öffentliche Überreichung der E-Card. Er bezieht dabei die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet mit ein. § 6 Leistungen des Landes (1) Das Land Hessen stellt der Stadt/Landkreis das Layout der E-Card sowie die Layouts des dazu gehörenden Informations-Booklets, des Mitmach-Aufklebers sowie des Informationsplakates kostenlos zur Verfügung. (2) Die in Stadt/Landkreis zur Verfügung gestellten Vergünstigungsangebote werden auf der zentralen Webseite www.gemeinsam-aktiv.de des Landes für die Nutzer eingestellt. Zusätzlich werden dort die wesentlichen Informationen zur E-Card veröffentlicht und ständig aktualisiert. (3) Das Land Hessen unterstützt die Einführung der E-Card in Stadt/Landkreis mit einem einmaligen Zuschuss zu den Druckkosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro. (4) Im Vorfeld der Einführung der E-Card bietet das Land kostenlose Workshops als praxisnahe Umsetzungshilfe an. Außerdem stellt das Land Hessen dem Kreis einen entsprechenden Leitfaden zur Verfügung. § 7 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. …………… ;……………………. …………………………… 230;……………. Anlage 2 Vergünstigungen im Rahmen der E-Card Stand:
- September 05 Sport Landkreis/ Stadt Nr. Organisation Ort gewährte Vergünstigung Marburg-Biedenkopf 1 TTV RE-Bau Gönnern e.V. Angelburg-Gönnern Zwei Karten zum Preis von einer, attraktive Fan-Artikel als Präsent beim Kauf von Jahres-VIP-Karten Sondersta-tusstadt Marburg 2 VfB 1905 Marburg e.V. Marburg Eintritt zu Vereinsmitglieder-konditionen zu den Heimspielen der Senioren- sowie aller Jugendmannschaften Offenbach 3 TV 1862 Langen e.V., Geschäftsst. (Basketball
- Bundesliga) Langen Zwei Karten zum Preis von einer Frankfurt am Main 4 Deutsche Bank Syliners GmbH Frankfurt am Main Zwei Karten zum Preis von einer Wetzlar 5 HSG D/M Wetzlar HSG Wetzlar Handball Bundesliga Spielbetriebs GmbH & Co. KG Wetzlar Zwei Karten zum Preis von einer Rheingau-Taunus-Kreis 6 TSG Wörsdorf 1887 e.V. Idstein Zwei Karten zum Preis von einer zu den Oberliga-Heimspielen und Bezirksliga Rheingau-Taunus Frankfurt am Main 7 Frankfurt Galaxy Footballteam Betriebs-GmbH Frankfurt am Main Zwei Karten zum Preis von Einer (16,- Euro) auf Kurve Oberrang Frankfurt am Main 8 FSV Frankfurt 1899 e.V. Frankfurt am Main Eintritt zu Vereinsmitgliederkonditionen Lahn-Dill-Kreis 9 Sportclub 1929 Waldgirmes e.V. Lahnau Zwei Karten zum Preis von Einer für die Oberliga Hessen/Landesliga Mitte Fulda 10 SV Buchonia Flieden Zwei Karten zum Preis von einer Theater, Freilichtbühnen und Festivals Nr. Organisation Ort gewährte Vergünstigung Bergstraße 1 Festspiele Heppenheim Heppenheim 25 % Rabatt Frankfurt am Main 2 Galli Theater Frankfurt Frankfurt am Main zwei Karten zum Preis von Einer Frankfurt am Main 3 Horusbühne: Das mythisch-zeremonielle Theater Frankfurt am Main zwei Karten zum Preis von Einer Frankfurt am Main 4 Kellertheater Junge Bühne Frankfurt Frankfurt am Main Ermäßigter Eintritt um 50 Prozent Darmstadt-Dieburg 5 Traffic Jam Open Air Festival Dieburg Zwei Karten zum Preis von einer Frankfurt am Main 6 Schultheater Studio Frankfurt Frankfurt am Main 25 % Rabatt auf Ausleihe von Bühnen, Kursgebühren etc. Frankfurt am Main 7 Interkulturelle Bühne Frankfurt am Main zwei Karten zum Preis von Einer Hochtaunuskreis 8 Volksbühne Bad Homburg Bad Homburg v.d.H. zwei Karten zum Preis von Einer Offenbach 9 theaterart Neu-Isenburg zwei Karten zum Preis von Einer Freizeitparks, Thermen, Bäder und Ähnliches Nr. Organisation Ort Gewährte Vergünstigung Hochtaunuskreis 1 Vogelpark Weilrod Zwei Karten zum Preis von einer Rheingau-Taunus-Kreis 2 Taunuswunderland Schlangenbad Freier Eintritt für E-Card Inhaber Main-Taunus-Kreis 3 Rhein-Main-Therme Hofheim am Taunus Zwei Karten zum Preis von einer Kassel 4 Kristall Weserbergland-Therme Bad Karlshafen 20 % Ermäßigung Fulda Sole Hallenbad Bad Salzschirf Zwei Karten zum Preis von einer Wetterau-kreis 5 Solebad Bad Salzhausen Bad Salzhausen Zwei Karten zum Preis von einer Museen, Schlösser und Parks Nr. Organisation Ort gewährte Vergünstigung Odenwaldkreis 2 Odenwald- und Spielzeugmuseum Michelstadt Gießen 3 Reineke-Fuchs-Museum Linden (Hessen) Eintritt ist für alle Besucher kostenlos, besondere Überraschung für Kinder. Limburg-Weilburg 4 Verein Historisches Camberg e.V. Bad Camberg Eintritt für alle Besucher kostenlos. 5 Höchster Porzellan-Manufaktur GmbH Frankfurt-Höchst Eintritt in die Manufaktur zu öffentlichen Führungen für 2,50 anstatt für 5,00 Euro ermöglichen Darmstadt 6 Großherzoglich-Hessische Porzellansammlung Darmstadt freier Eintritt für E-Card Inhaber Darmstadt 7 Residenzschloß Darmstadt freier Eintritt für E-Card Inhaber 8 DLM (Deutsches Ledermuseum) Offenbach am Main zwei Karten zum Preis von Einer Main-Kinzig-Kreis 9 Hessisches Puppenmuseum Hanau-Wilhelmsbad Hanau-Wilhelmsbad zwei Karten zum Preis von Einer 10 Museumsbahn e.V. (Einenbahnmuseum Darmstadt-Kranichstein) Darmstadt 50 % Rabatt auf den Eintritt Bergstraße 11 Museumszentrum Lorsch Lorsch Frankfurt am Main 12 Stoltzemuseum (Frankfurter Sparkasse) Frankfurt am Main Eintritt für alle Besucher kostenlos. Wiesbaden 13 Sektkellerei Henkell & Co Wiesbaden Konzerte nein, aber vergünstigte Führungen auf Henkellsfeld: 2 Kellerbesichtigungen zum Preis von Einer Wiesbaden 14 Nassauischer Kunstverein Wiesbaden zwei Karten zum Preis von Einer Kassel 15 Stadtmuseum Hofgeismar Hofgeismar Eintritt für alle Besucher kostenlos, Öffnung der Archive für E-Card Besitzer, Rabatt für die vom Museumsträgerverein publizierte Reihe "Die Geschichte unserer Heimat" Darmstadt 16 Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung Darmstadt Frankfurt am Main 17 Städelsches Kunstinstitut und Städtische Galerie Frankfurt am Main zwei Karten zum Preis von Einer Main-Kinzig-Kreis 18 Museum Großkrotzenburg Großkrotzenburg Eintritt für alle Besucher kostenlos Neu-Isenburg 19 Stadtmuseum Neu-Isenburg Neu-Isenburg Eintritt für alle Besucher kostenlos 20 Städtische Kunsthalle, Museen in Gießen, Forum im Stadthaus Gießen Eintritt für alle Besucher kostenlos Frankfurt am Main 21 Museum für Kommunikation Frankfurt Frankfurt/Main Ermäßigung von 10% auf alle Publikationen Kassel 22 Stadtmuseum Baunatal Baunatal Eintritt für alle Besucher kostenlos Kassel 23 Hessisches Kutschen- und Wagenmuseum Lohfelden Brief mit Zusage nicht auffindbar Main-Kinzig-Kreis 24 Historisches Museum Hanau – Schloss Philippsruhe Hanau ermäßigter Eintritt Main-Kinzig-Kreis 25 Museum Schloss Steinheim Hanau ermäßigter Eintritt Main-Kinzig-Kreis 26 Museum Großauheim Hanau ermäßigter Eintritt Main-Kinzig-Kreis 27 Deutsches Goldschmiedehaus Hanau ermäßigter Eintritt Bergstraße 28 UNESCO Welterbestätte Kloster Lorsch Lorsch ermäßigter Eintritt Hochtaunuskreis 29 Schloss und Schlosspark Bad Homburg v.d.H. Bad Homburg v.d.H. ermäßigter Eintritt Bergstraße 30 Staatspark Fürstenlager Bensheim ermäßigter Eintritt 31 Prinz-Georg-Garten Darmstadt ermäßigter Eintritt Main-Kinzig-Kreis 32 Staatspark Wilhelmsbad Hanau ermäßigter Eintritt Main-Kinzig-Kreis 33 Kaiserpfalzruine Gelnhausen ermäßigter Eintritt Kassel 34 Gartendenkmal Wilhelmshöhe Karlsaue Wilhelmsthal Kassel ermäßigter Eintritt Offenbach 35 Ehemalige Benediktinerabtei Kloster Seligenstadt Seligenstadt ermäßigter Eintritt Main-Kinzig-Kreis 36 Schloss Steinau Steinau an der Straße ermäßigter Eintritt Limburg-Weilburg 37 Schloss und Schlossgarten Weilburg Weilburg ermäßigter Eintritt 38 Burgruine Münzenberg Münzenberg ermäßigter Eintritt Groß-Gerau 39 Stadtmuseum Groß-Gerau Groß-Gerau freier Eintritt Lahn-Dill-Kreis 40 Reichskammergericht Wetzlar 50 % Rabatt Lahn-Dill-Kreis 41 Palais Papius Wetzlar 50 % Rabatt Lahn-Dill-Kreis 42 Lotte-Haus Wetzlar 50 % Rabatt Stadt Fulda 43 Kinder-Akademie Fulda Fulda freier Eintritt Werra-Meißner-Kreis 44 Grenzmuseum Bad Sooden-Allendorf zwei Karten zum Preis von Einer Kommunale Kinos, Filmtage und Ähnliches Nr. Organisation Ort gewährte Vergünstigung Wiesbaden 2 Filme im Schloss Wiesbaden zwei Karten zum Preis von Einer Wiesbaden 3
- Internationales Trickfilm-Wochenende Wiesbaden Wiesbaden zwei Karten zum Preis von Einer 4 KulturForum Hattersheim e.V. Hattersheim-Oberkriftel zwei Karten zum Preis von einer Volksbanken, Sparkassen Nr. Organisation Ort gewährte Vergünstigung Wetterau-kreis 1 Volksbank Ober-Mörlen eG Ober-Mörlen Kostenlose Führung von Lohn- und Gehaltskonten
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 16. Februar 2005NRNR 1728Einführung der Ehrenamtscard in FrankfurtSTVV-Antrag · CDU
- 30. September 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 690Einführung der Ehrenamtscard in FrankfurtMagistratsbericht
- 16. Dezember 2005MM 266Einführung der landesweiten Ehrenamts-Card (E-Card) in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)