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Ausgabe der hessenweiten Ehrenamts-Card (E-Card) auch in den künftigen Jahren

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.12.2007, M 272

Betreff:

Ausgabe der hessenweiten Ehrenamts-Card (E-Card) auch in den künftigen Jahren

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1207 (M 216)

Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2007

  1. Der jährlichen Ausgabe von bis zu 1.000 Ehrenamts-Cards (E-Cards) ab dem Jahr 2008 mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren an Ehrenamtliche, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl in Frankfurt am Main engagieren und mindestens fünf Stunden pro Woche, seit mindestens fünf Jahren, ohne Aufwandsentschädigung, in einer oder mehreren Organisation (en) im Stadtgebiet Frankfurt tätig sind, wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die entstehenden Kosten für die künftige Vergabe in der Produktgruppe 1.35.01 zur Verfügung stehen.

Begründung:

Der Magistrat gibt nunmehr seit dem Jahr 2006 die landesweite Ehrenamts-Card als ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement aus. Eine Befragung unter Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamts-Card durch das Land Hessen hat für Frankfurt am Main ergeben, dass die E-Card von den Ehrenamtlichen als ein wichtiges Signal der Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit für das Gemeinwohl gesehen wird. So halten von 311 befragten Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamts-Card aus Frankfurt am Main 91 Prozent die Karte als positives oder sehr positives Signal für die Anerkennung ihrer Freiwilligenarbeit.

Der Erfolg dieser vom Land Hessen initiierten Karte ist auch daran ersichtlich, dass mittlerweile alle hessischen Landkreise und kreisfreien Städte an ihre Ehrenamtlichen die E-Card vergeben.

Die Ehrenamts-Card kann in Frankfurt am Main erhalten, wer sich mindestens fünf Stunden in der Woche und seit mindestens fünf Jahren ohne Aufwandsentschädigung, die über eine reine Kostenerstattung hinausgeht, in einer oder mehreren gemeinnützigen Organisation(en) im Stadtgebiet Frankfurt am Main ehrenamtlich engagiert. Die Erfüllung dieser Kriterien muss durch die Organisation oder den Verein auf dem Antragsformular bestätigt werden.

Die Ehrenamts-Card ist bis Ende April eines jeden Jahres beim Hauptamt, Referat Bürgerengagement – Ehrenamt und Stiftungen -, zu beantragen. Das hierfür notwendige Antragsformular wird auf Wunsch zugeschickt, in den Bürgerämtern und der Bürgerberatung ausgelegt und auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt.

Zurzeit bietet die Stadt Frankfurt neben den landesweiten Angeboten die in der Anlage aufgeführten Vergünstigungen an. Diese Angebote werden durch die teilnehmenden Städte und Landkreise ständig weiterentwickelt. Vergünstigungen können jederzeit neu angeboten oder zurückgezogen werden.

Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamts-Card beträgt 2 Jahre. Nach Ende der Geltungsdauer ist die Ehrenamts-Card neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die Ehrenamts-Card zurückzugeben

Das Layout der Ehrenamts-Card, Broschüren, Plakate und anderer Medien ist hessenweit einheitlich. Das Logo der Stadt Frankfurt am Main wird jeweils ergänzt.

Anlage 1 (ca. 38 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 11.12.2007
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 272 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 13.12.2007
TO II, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 272 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD

KAV
Sitzung 21 · 15.01.2008
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 272 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 3186,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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