Anpassung der Antragsvoraussetzungen für die Beantragung der Ehrenamtscard im Zuge der Einführung der E-Card-App
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Antragsvoraussetzungen für die Ehrenamtscard in Frankfurt am Main anzupassen, um die digitale Beantragung über die E-Card-App ab 2025 zu ermöglichen. Dies soll die Vergabe der Karten vereinfachen und die Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement erhöhen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund der sich durch die Einführung der digitalen Beantragung der Ehrenamts-Card mittels der E-Card-App ab 2025 ergebende Veränderung, eine Anpassung der Vergabekriterien notwendig wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, zukünftig die Ehrenamts-Card in Frankfurt am Main nach den folgenden Kriterien zu vergeben: Es erhält die Ehrenamtscard wer - sich seit mindestens drei Jahren, - für mindestens fünf Stunden pro Woche - in einer gemeinnützigen Organisation in Frankfurt am Main engagiert, - ohne dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung zu erhalten, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Limitierung auf 1.000 Karten pro Jahr aufgehoben wird. Auch wird zukünftig auf eine feste Antragsphase im Jahr verzichtet, die Antragstellung ist ganzjährig über die E-Card-App und weiterhin in Papierform möglich. Eine offizielle Veranstaltung anlässlich der Vergabe in der Paulskirche entfällt. Zukünftig sollen die Ehrenamtlichen, die im Laufe des vergangenen Jahres die E-Card erhalten haben, zu einer anderen Danke-Veranstaltung eingeladen werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
- Darüber hinaus gilt zur Kenntnis, dass durch die Einführung der E-Card-App der Stadt Frankfurt am Main keine Investitionskosten entstehen. Das Land Hessen trägt sowohl die Kosten in der Pilotierungsphase als auch darüber hinaus für die weitere Datenhaltung. Für die Urkunden und physischen E-Cards, die Personalisierung dieser sowie Portokosten für Schreiben an die Partnerbetriebe entstehen Sachkosten, welche wie bisher aus vorhandenem Budget des Dezernats I, Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung, gedeckt werden.
- Die Zuständigkeit liegt weiterhin im Büro des Oberbürgermeisters, Stabsstelle Bürgerinnen- und Bürgerbüro, Ehrenamt und Deutscher Städtetag.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Rahmen der Ehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen" (Anm.: aktuelle Bezeichnung: #deinEhrenamt) hat die Hessische Landesregierung die Ehrenamts-Card (E-Card) zum 1. Januar 2006 landesweit als besonderes Instrument zur Würdigung und Anerkennung von geleistetem bürgerschaftlichen Engagement eingeführt. Die mit der E-Card verbundene Gewährung von derzeit über 1.600 Vergünstigungen setzt ein wichtiges und öffentlich wahrnehmbares Zeichen der Wertschätzung und eröffnet zugleich die Möglichkeit, vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in Hessen Dank zu sagen. Aktuell sind landesweit ca. 18.000 Menschen im Besitz der E-Card. Vergeben wird die E-Card von allen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten. Ihnen hat die Landesregierung mit der Einführung der E-Card einen Leitfaden bereitgestellt, der unter anderem die folgenden einheitlichen Kriterien enthält: - Die E-Card muss hessenweit ein einheitliches Logo haben. - Die mit der E-Card verbundenen Vergünstigungen müssen allen hessischen Inhaberinnen und Inhabern gewährt werden. - Die Karte soll denjenigen zugutekommen, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich engagieren. Alle anderen Kriterien, die für die Vergabe der E-Card eine Rolle spielen können, werden von den ausgebenden Gebietskörperschaften selbst festgelegt.
- Aktuelle Vergabekriterien der Stadt Frankfurt am Main Die Stadt Frankfurt am Main hat seit Einführung der E-Card im Jahr 2006 über die o.g. landesweit einheitlichen Voraussetzungen nachfolgende Vergabekriterien festgelegt: Die E-Card kann erhalten, wer - sich seit mindestens fünf Jahren, - für mindestens fünf Stunden pro Woche - in einer gemeinnützigen Organisation in Frankfurt am Main engagiert, - ohne dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung zu erhalten, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht. Die Stadt Frankfurt am Main vergibt jährlich bis zu 1000 Karten auf Antrag in einem festen Zeitraum (Februar-April). Die Karte wird im Rahmen einer Veranstaltung Ende Mai (derzeit in der Paulskirche) vergeben. Sie gilt ab dem 1. Juni bis Ende Mai des übernächsten Jahres. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Einführung und die Vergabekriterien der E-Card sind von der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2006 beschlossen worden. (§ 10697 zur Vorlage M 266).
- Vergabekriterien anderer Landkreise und kreisfreier Städte Der Großteil der hessischen Landkreise und Städte vergibt die Ehrenamts-Card bereits nach drei Jahren ehrenamtlichen Engagements. Eine Limitierung auf ein jährliches Kontingent ist aus weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten nicht bekannt. Gängige Praxis ist die unterjährige Vergabe der E-Card. Als einheitliches und verbindliches Kriterium ist der Nachweis eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche vom Land Hessen vorgegeben. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte laden die Ehrenamtlichen zu einer Veranstaltung anlässlich der Vergabe ein, teilweise erfolgen diese mehrmals pro Jahr.
- Anpassungen Aufgrund der sich durch die Einführung der digitalen Beantragung der E-Card mittels der E-Card-App ab 2025 ergebende Veränderung, wird eine Anpassung der Vergabekriterien notwendig, um den Vorteilen der digitalen Antragstellung Rechnung zu tragen und eine schnellere, abschließende Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten. Ferner tragen die veränderten Vergabekriterien zu einer einheitlicheren Vergabepraxis auf Landesebene bei und werden den veränderten Formen des bürgerschaftlichen Engagements in der heutigen Zeit gerechter. Ab dem 1.1.2025 kann die Ehrenamts-Card in Frankfurt am Main erhalten, wer - sich seit mindestens drei Jahren, - für mindestens fünf Stunden pro Woche - in einer gemeinnützigen Organisation in Frankfurt am Main engagiert, - ohne dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung zu erhalten, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht. Die Limitierung auf 1.000 Karten pro Jahr wird aufgehoben. Auch wird zukünftig auf eine feste Antragsphase im Jahr verzichtet, die Antragstellung ist ganzjährig über die E-Card-App und weiterhin in Papierform möglich. Eine offizielle Veranstaltung anlässlich der Vergabe in der Paulskirche (derzeit Ende Mai) entfällt. Zukünftig sollen die Ehrenamtlichen, die im Laufe des vergangenen Jahres die E-Card erhalten haben, zu einer anderen Danke-Veranstaltung eingeladen werden. Der Magistrat wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Die Ehrenamtlichen erhalten weiterhin eine Urkunde mit Unterschrift des Oberbürgermeisters per Post zugeschickt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die Karte rein digital oder/und auch in physischer Form beantragt wurde. Die Rabatte und Vergünstigungen gewährenden Partnerbetriebe sind über die geänderten Antragsvoraussetzungen zu informieren. Eine Information hinsichtlich der Einführung der E-Card-App ist ohnehin erforderlich.
B. Alternativen
Die Stadt Frankfurt am Main hat seit Einführung der E-Card im Jahr 2006 über die o.g. landesweit einheitlichen Voraussetzungen nachfolgende Vergabekriterien festgelegt: Die E-Card kann erhalten, wer sich seit mindestens fünf Jahren, für mindestens fünf Stunden pro Woche in einer gemeinnützigen Organisation in Frankfurt am Main engagiert, ohne dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung zu erhalten, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht.
C. Lösung
Aufgrund der sich durch die Einführung der digitalen Beantragung der E-Card mittels der E-Card-App ab 2025 ergebende Veränderung, wird eine Anpassung der Vergabekriterien notwendig, um den Vorteilen der digitalen Antragstellung Rechnung zu tragen und eine schnellere, abschließende Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch die Einführung der E-Card-App entstehen der Stadt Frankfurt am Main keine Investitionskosten. Das Land Hessen trägt sowohl die Kosten in der Pilotierungsphase als auch darüber hinaus für die weitere Datenhaltung über die Server des Landes Hessen.
Der Stadt Frankfurt am Main entstehen wie bisher auch zukünftig Sachkosten für die Urkunden und physischen E-Cards, die Personalisierung dieser sowie Portokosten für Schreiben an die Partnerbetriebe. Hierfür sind Mittel im vorhandenen Budget des Dezernats I, Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung, berücksichtigt.
Es sind keine stellenplanmäßigen Auswirkungen mit der Maßnahme verbunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. September 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Gartenpartei (= Enthaltung)