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Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 30.10.2009, M 217

Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7476 (M 175)

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 799 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 02.09.2009 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 799 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Fortentwicklung des Plangebietes zu einem urban gemischten Quartier, die Entwicklung einer spannungsfreien Nachbarschaft zwischen dem Plangebiet und den angrenzenden gewerblichen Hafennutzungen sowie den Bau des Hafenparks und der neuen Mainbrücke Ost geschaffen werden.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 29.10.1996 und erneut am 26.05.2009 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.06.2009 durchgeführt worden sind.
  3. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - 4a (2) BauGB.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Westen um die Deutschherrnbrücke im Bereich nördlich des Mains und die Flächen der Bahnanlagen zwischen Holzmann- und Eytelweinstraße, im Süden um die Flächen der Honsellbrücke mit westlich angrenzender Wasserfläche und den geplanten Hochhausstandort auf der Westspitze der Südmole erweitert. Im Süden werden die Flächen für die projektierte Mainbrücke Ost einschließlich der Brückenköpfe auf der Hafenmole und dem Südufer des Mains mit Anschluss der geplanten Mainquerung an die Gerbermühlstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_Begr (ca. 3,2 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 13 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2009, NR 1674

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Oktober 2009Sie sind hier
    MM 217Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 8. Dezember 2009NRNR 1674Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung und Beschluss zur öffentlichen AuslegungSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 4
Sitzung 37 · 24.11.2009
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 30.11.2009
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 217 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 36 · 01.12.2009
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 217 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

OBR 5
Sitzung 38 · 04.12.2009
TO I, TOP 27
Abgelehnt
Die Vorlage M 217 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFAGLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Zustimmung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 08.12.2009
TO I, TOP 36
Angenommen
1. Der Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Sonstige:
REP (M 217 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1674, NR 1674 = Annahme)NPD (M 217 und NR 1674 = Enthaltung)ÖkoLinX-ARL (M 217 und NR 1674 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 217 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1674, NR 1674 = Annahme) NPD (M 217 und NR 1674 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 217 und NR 1674 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 10.12.2009
TO II, TOP 40
Angenommen
1. Der Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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