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Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Der Bebauungsplan Honsellstraße umfasst u.a. den Bereich des Honselldreiecks, auf dem u.a. ein großes Einkaufszentrum entstehen soll. Diese Fläche ist im Bebauungsplan als Kerngebiet MK I ausgewiesen. Die Art und das Maß der Bebauung muss mit den Vorgaben der M 216 vom 30.10.2009 kompatibel sein . Die für das Honselldreieck zur Verfügung stehende Fläche vergrößert sich gegenüber der Beschlussfassung vom 17.07.1997 (M 38) nicht nur im Rahmen der M 216 vom 30.10.2009, sondern zusätzlich wegen des geplanten Zuerwerbs einer in der Verfügungsgewalt der Hafenbetriebe zwischen der aufzulassenden Mayfarthstraße und der zukünftigen Zufahrtsstraße zum EZB-Gelände liegenden Fläche. Aber auch für das vergrößerte Grundstück sollten im Sinne des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frankfurt nicht mehr als die mit Beschluss § 2934 vom 23.05.2002 zugesagten 31.000 qm planungsrechtlich zugestanden werden. Die Fläche des Honselldreiecks kann gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zu 95 % (GRZ 0,9) bebaut werden, wobei geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist. Die maximal zulässige Bruttogeschoßfläche (BGF) beträgt 120.000 qm. Daher ist die Forderung des Textteils, pro 500 qm Grundstücksfläche einen mittel- bis großkronigen Laubbaum zu pflanzen auf dem Grundstück selbst aus Platzgründen nicht voll realisierbar. Gem. der M 216 vom 30.10.2009 und dem Beschluss § 2934 vom 23.05.2002 kann der Investor ein öffentliches Parkhaus mit 1.250 Stellplätzen errichten, das allerdings in den oberirdischen Gebäudekörper integriert werden wird. Somit kann die Ziffer 4 des Textteils, oberirdische Garagen sind nicht zulässig, so nicht auf den Bereich des Honselldreiecks angewendet werden.

Inhalt

Antrag vom 08.12.2009, NR 1674

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Magistratsvortrag M 217 vom 30.10.2009 – Bebauungsplan Nr. 799 – Honsellstraße – wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Nutzungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO (großflächiger Einzelhandel) sind im Kerngebiet MK-1 – mit Priorität für die Grundstücke nördlich der derzeitigen Mayfahrthstraße - nur mit einer Geschossfläche bis zu insgesamt 31.000 qm zulässig.
  2. Im Bereich des Kerngebietes MK-I wird die Festsetzung "TH min 18.00“ zu "TH min 15.00; entlang der Eytelweinstraße TH min 11.00“ geändert.
  3. Die Festsetzungen des Textteils werden wie folgt ergänzt:

- Nr. 4 Stellplätze und Garagen: "Auf den nicht überbaubaren und nicht überbauten Grundstücksflächen sind überdachte Stellplätze und oberirdische Garagen nicht zulässig.“

- Nr. 7 Bepflanzung von Grundstücksfreiflächen: "Je angefangene 500 qm Grundstücksfläche (…) dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Vorhandene Bäume (…) Stellplatzanlagen werden hierauf angerechnet. Können aus pflanzfachlichen Gründen Bäume auf Gründstücksfreiflächen nicht angepflanzt werden, darf der Nachweis auch im angrenzenden öffentlichen Raum geführt werden. Dort vorhandene Bäume können angerechnet werden.“.

- Nr. 12 Fassadenbegrünung: "Die Standorte sind entsprechend der örtlichen Situation frei auf dem Grundstück wählbar. Eine Bündelung ist möglich.“

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend den o.g. Ziffern geändert.

Begründung:

Der Bebauungsplan Honsellstraße umfasst u.a. den Bereich des Honselldreiecks, auf dem u.a. ein großes Einkaufszentrum entstehen soll. Diese Fläche ist im Bebauungsplan als Kerngebiet MK I ausgewiesen. Die Art und das Maß der Bebauung muss mit den Vorgaben der M 216 vom 30.10.2009 kompatibel sein .

Die für das Honselldreieck zur Verfügung stehende Fläche vergrößert sich gegenüber der Beschlussfassung vom 17.07.1997 (M 38) nicht nur im Rahmen der M 216 vom 30.10.2009, sondern zusätzlich wegen des geplanten Zuerwerbs einer in der Verfügungsgewalt der Hafenbetriebe zwischen der aufzulassenden Mayfarthstraße und der zukünftigen Zufahrtsstraße zum EZB-Gelände liegenden Fläche. Aber auch für das vergrößerte Grundstück sollten im Sinne des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frankfurt nicht mehr als die mit Beschluss § 2934 vom 23.05.2002 zugesagten 31.000 qm planungsrechtlich zugestanden werden.

Die Fläche des Honselldreiecks kann gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zu 95 % (GRZ 0,9) bebaut werden, wobei geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist. Die maximal zulässige Bruttogeschoßfläche (BGF) beträgt 120.000 qm. Daher ist die Forderung des Textteils, pro 500 qm Grundstücksfläche einen mittel- bis großkronigen Laubbaum zu pflanzen auf dem Grundstück selbst aus Platzgründen nicht voll realisierbar.

Gem. der M 216 vom 30.10.2009 und dem Beschluss § 2934 vom 23.05.2002 kann der Investor ein öffentliches Parkhaus mit 1.250 Stellplätzen errichten, das allerdings in den oberirdischen Gebäudekörper integriert werden wird. Somit kann die Ziffer 4 des Textteils, oberirdische Garagen sind nicht zulässig, so nicht auf den Bereich des Honselldreiecks angewendet werden.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.10.2009, M 217 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.12.2009

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Oktober 2009MM 217Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Dezember 2009Sie sind hier
    NRNR 1674Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 08.12.2009
TO I, TOP 36
Angenommen
1. Der Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Sonstige:
REP (M 217 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1674, NR 1674 = Annahme)NPD (M 217 und NR 1674 = Enthaltung)ÖkoLinX-ARL (M 217 und NR 1674 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 217 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1674, NR 1674 = Annahme) NPD (M 217 und NR 1674 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 217 und NR 1674 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 10.12.2009
TO II, TOP 40
Angenommen
1. Der Vorlage M 217 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1674 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1674 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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