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Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Dieselstraße hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M
13 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.11.2016, M 215

Betreff: Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Dieselstraße hier: Mehrkostenvorlage

  1. Es dient zur Kenntnis, dass - der Magistrat mit Beschluss vom 28.09.2015 dem barrierefreien Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Haltstelle Dieselstraße mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 357.000,- € aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 bei einer GVFG/FAG-Förderung von 192.800 € und einer anteiligen Erstattung durch die VGF in Höhe von 25.000 € zugestimmt hat, - aufgrund der äußerst kleinteiligen Baumaßnahme mit unverhältnismäßig hohem Arbeitsaufwand zur Verkehrssicherung, Bauabwicklung und -ausführung, der sehr kurzen Arbeitszeiträume und erhöhter Planungskosten der Gesamtinvestitionsbedarf um 545.000 € auf insgesamt 902.000 € brutto gestiegen ist.
  2. Die Mehrausgaben in Höhe von 545.000 € werden bewilligt.
  3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 545.000 € brutto erforderlichen Mittel stehen im Produktbereich 16, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen des Investitionsprogramms 2015-2018 zur Verfügung.
  4. Ferner dient weiterhin zur Kenntnis, dass
    • a)von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rd. 5.956 € für Planungsleistungen verausgabt wurden,
    • b)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird und die bereits verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind,
    • c)die Stadt einen erneuten Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem GVFG und nach dem FAG gestellt hat, in denen die anteiligen GVFG/FAG-Fördermittel der VGF in voraussichtlicher Höhe von insgesamt 23.250 € enthalten sind. Somit ergeben sich für die Stadt gegenüber dem Magistratsbeschluss Nr. 925 vom 28.09.2015 zusätzliche Fördermittel in Höhe von 315.700 € nach GVFG und 25.707 € nach FAG. Die endgültige Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid,
    • d)der in den Gesamtkosten enthaltene Kostenanteil der VGF sich von 25.000 € auf 56.000 € brutto erhöht und von der VGF an die Stadt erstattet wird,
    • e)die aufgrund der Mehrausgaben um rd. 56.171 € erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche erhöhte Erträge in Höhe von rd. 15.759 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. Begründung: A - Zielsetzung Im Zuge der Planung und insbesondere der Bauvorbereitung sowie im Ausschreibungsverfahren haben sich erhebliche Mehrkosten ergeben. Diese Mehrkosten sind im Wesentlichen zurückzuführen auf die Notwendigkeit der vollständigen Erneuerung der Lichtsignalanlagen sowie auf die Kleinteiligkeit der Baumaßnahme mit einer unverhältnismäßig aufwändigen Verkehrssicherung, Bauabwicklung und -ausführung, die einen sehr hohen Personal- und Geräteeinsatz erfordert, was letztlich auch zu erhöhten Planungskosten geführt hat. Darüber hinaus stehen wegen des unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgenden Ausbaus nur äußerst kleine Baufelder zur Verfügung, was die Bauabwicklung erheblich erschwert. Im Einzelnen kann hierzu Folgendes ausgeführt werden: Planung Bedingt durch die höheren Baukosten erhöhen sich auf Grundlage des Abrechnungsmodus der einschlägigen Honorarordnung (HOAI 2013) auch dementsprechend die Honorarkosten für die erbrachten Planungsleistungen. Bauabwicklung Die Umbaumaßnahmen zur Herstellung der neuen Gehweg- und Radwegflächen erfolgt auf äußerst kleinteiligen Baufeldern, die keine Lagerung von Baumaterialien erlauben, das Arbeiten extrem schwierig und aufwändig machen und innerhalb derer keine Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Dementsprechend ist für die Materialentsorgung und -anlieferung sowie für das Arbeiten selbst ein erhöhter Einsatz von Transport- und Arbeitsgeräten erforderlich. Die Herstellung der erforderlichen, die Fahrbahn querenden Kabeltrassen für die Lichtsignalanlagen (LSA) muss in offener Bauweise erfolgen, was unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Verkehrs äußerst zeitaufwändig, arbeits- und kostenintensiv ist. Die Asphaltarbeiten müssen in vielen, kleinen Einzelflächen über mehrere Bauabschnitte durchgeführt werden, die zeitintensiv und mit hohem Personal- und Geräteeinsatz verbunden sind. Weiterhin muss die Herstellung der Asphaltflächen auf der Hanauer Landstraße spurweise und am Wochenende erfolgen, um die Aufrechterhaltung des Verkehrs gemäß den Anforderungen der Straßenverkehrsbehörde zu gewährleisten. Verkehrssicherung Um den Stadtbahn- und Kfz-Verkehr während der Baumaßnahmen aufrecht erhalten zu können und den Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht zu werden, ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde die Sperrung einer Fahrspur auf der Hanauer Landstraße, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts vorgesehen. Jedoch ist täglich ein mehrfaches Einrichten von Baufeldern und Umsetzen von Verkehrssicherungseinrichtungen für die Verkehrsführung erforderlich, was sich auch dementsprechend in den Kosten und im Personal- und Geräteeinsatz niederschlägt. Arbeitszeiten Um die Beeinträchtigungen des Straßen- und Bahnverkehrs auf der Hanauer Landstraße so gering wie möglich zu halten, wird ein zeitgleicher Ausbau der drei Straßenbahnhaltestellen Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße zwingend erforderlich. Von Hessen Mobil wird die Baumaßnahme "Erneuerung der B 8, 40 zwischen dem Mainkurkreisel und der Mainfähre Rumpenheim" von Februar 2017 bis Mai 2017 durchgeführt. Da während der Baumaßnahme der Verkehr auf der B 8, 40 ebenfalls nur 1-spurig geführt wird sollten die städtischen Baumaßnahmen an den Haltestellen im Schatten der Baumaßnahme von Hessen Mobil durchgeführt werden. Das Zeitfenster sollte auch im Hinblick auf die Ende Juni 2017 beginnende Baumaßnahme "BW 21a Ersatzneubau des Brückenbauwerks über die Hafenbahn in der Hanauer Landstraße" genutzt werden, da es hier ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Abwicklung des Individualverkehrs kommen wird. B - Alternativen Keine C - Lösung Die Notwendigkeit der vollständigen Erneuerung der Lichtsignalanlagen sowie die Kleinteiligkeit der Baumaßnahme führen zu erhöhten Ausgabeansätzen. Eine andere Lösung ist nicht möglich. D - Kosten
  5. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 545.000 € Die Mittel in Höhe von 545.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.006701 Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf Grundlage der vorliegenden Planung auf 902.000 € brutto. Hiervon erstattet die VGF für ihren Anteil der Stadt einen Betrag in Höhe von 56.000 € brutto. Der von der VGF an die Stadt zu erstattende Anteil wird über den Wirtschaftsplan der VGF finanziert sowie von deren Gremien bewilligt und freigegeben. Mit einer Förderung der städtischen Umbaumaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - mit einer zusätzlichen Gesamtförderung in Höhe von bis zu 341.407 € gerechnet werden. Ein entsprechender Antrag wird gestellt, in dem auch die anteiligen GVFG/FAG-Fördermittel der VGF in voraussichtlicher Höhe von 23.250 € mit enthalten sind und zwischen Stadt und VGF intern verrechnet werden. Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau (Stadt-Anteil) 143.000,00 € 1.2 Straßenbau (VGF-Anteil) 31.000,00 € 1.3 Lichtsignalanlagen (Amt 36) 276.000,00 € 1.4 Beleuchtung 1.000,00 € Summe Baukosten 451.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 31.080,00 € 2.2 Planung Lichtsignalanlagen (Amt 36) 60.000,00 € 2.3 Bodengutachten Planung 420,00 € 2.4 Beleuchtungsplanung 0,00 € 2.4 Bodengutachten Bau (Schätzkosten) 1.000,00 € 2.5 SiGeKo (Schätzkosten) 0,00 € 2.6 Kampfmittelsondierung (Schätzkosten) 1.000,00 € 2.7 Bauvermessung (Schätzkosten) 500,00 € Summe Baunebenkosten 94.000,00 € Mehrkosten 545.000,00 €
  6. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2016 124.000,00 € 2017 265.000,00 € 2018 (mit VGF-Anteil) 156.000,00 €
  7. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 €
  8. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben - keine -
    • b)Sachkosten
  9. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 650 m2 1,30 €/m2 *) 845,00 € - Lichtsignalanlagen (neue Anlagen) - Unterhaltung Anzahl 1 Stck. 5.000 €/Stck. 5.000,00 € - Betrieb Anzahl 1 Stck. 1.500 €/Stck. 1.500,00 € - Instandsetzung 5,00% (276.000 € + ~ 60.000 €) 16.800,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 24.145,00 €
  10. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 5.900,00 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 50,00 € - Amt 16 - IKT BND*) 20 Jahre 1/20 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 € - Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 22.400,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung Ø 20,2 Jahre 28.350,00 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung - ohne VGF-Anteil 3,75% von (524.000 € - 325.510 €) : 2 3.676,13 € *) Zinssatz für den Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 56.171,13 €
  11. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 317.940 € / 20,2 Jahre * 15.759,03 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer
  12. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG (ohne VGF-Anteil) 294.000,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG (ohne VGF-Anteil) 23.940,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 317.940,00 €
  13. Sonstiges: Erstattung der VGF 31.000,00 € Summe Sonstiges (brutto) 31.000,00 €
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 0,00 € Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2016, NR 176

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2016Sie sind hier
    MM 215Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Dieselstraße hier: Mehrkostenvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 1. Dezember 2016NRNR 176Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle DieselstraßeSTVV-Antrag · AfD
  3. 1. Dezember 2016AA 127Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle DieselstraßeSTVV-Anfrage · AfD
  4. 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 39Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle DieselstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 4
Sitzung 7 · 29.11.2016
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 215 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 7 · 05.12.2016
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage M 215 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 6 · 06.12.2016
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 176 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
Sonstige:
FRAKTION (M 215 = Annahme, NR 176 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückstellung) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 215 = Annahme, NR 176 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 13.12.2016
TO II, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 176 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückstellung) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 15.12.2016
TO II, TOP 38
Angenommen
1. Der Vorlage M 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 176 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Zurückstellung) und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)

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