Nachrüstung der Lüftungsanlagen im Nutzungsbereich der Volkshochschule Frankfurt am Main im Bildungszentrum Ostend (BZO) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Sonnemannstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Grundschulen im Ostend29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Umsetzung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 768 - Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Sonnemannstraße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.10.2010, M 210
Betreff: Nachrüstung der Lüftungsanlagen im Nutzungsbereich der Volkshochschule Frankfurt am Main im Bildungszentrum Ostend (BZO) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
- Der Nachrüstung der Lüftungsanlagen im Nutzungsbereich der Volkshochschule Frankfurt am Main im Bildungszentrum Ostend (BZO), Sonnemannstraße 13, wird zugestimmt.
- Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 584.600 Euro (Brutto). Die erforderlichen Mittel werden bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Lüftungsanlage im Investitionsprogramm der Volkshochschule Frankfurt am Main die entsprechenden Mittel eingestellt sind. Begründung: A) Zielsetzung Bei dem o. g. Gebäude handelt es sich um ein Objekt, das im Rahmen einer sog. "Public Private Partnership" (PPP) realisiert wurde. Das BZO wurde im Jahr 2004/2005 zur Nutzung an die Stadt Frankfurt übergeben. Die Liegenschaftsverwaltung des Objektes wird durch das Stadtschulamt (Amt 40) ausgeführt. Eigentümer des BZO ist die THEO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH. Das Gebäudemanagement wird durch die Firma Müller-Altvatter Gebäudemanagement GmbH, im Auftrag der THEO, durchgeführt. Laut vertraglicher Grundlage wird die Stadt Frankfurt das Gebäude nach Ablauf einer Mietzeit von 20 Jahren (Ende 2024) von der THEO zurück erwerben. Auf Grund eines vom Personalrat eingeleiteten personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens wurde in der Sitzung der gem. HPVG gebildeten Einigungsstelle am 21.04.2008 u. a. beschlossen, dem Vorschlag der Unfallkasse Hessen vom 18.03.2008 zu folgen, "für die Probleme in den Räumen der 3. und
- Etage, die zur Sonnemannstraße hin gelegen sind, eine Lösung durch Veränderung der Klimatisierungs- und Lüftungsmöglichkeiten zu suchen." Weiter verständigten sich die Mitglieder der Einigungsstelle einvernehmlich darüber, dass das Hochbauamt der Stadt Frankfurt (HBA) damit beauftragt wird, einen baulich realisierbaren Vorschlag zu erarbeiten.
- B)Alternativen keine
- C)Lösung Die vom Hochbauamt vorgestellten Lösungsvorschläge berücksichtigten die Nutzung der vorhandenen technischen Einrichtungen optimal. Der Eigentümer THEO Grundstückverwaltungsgesellschaft hat dem Einbau der Anlagen grundsätzlich zugestimmt. Das Gebäudemanagement hat bestätigt, dass die Reserven in Bezug auf die elektrischen Anschlussleistungen ausreichend sind. Der Betrieb und die Wartung der neuen Anlagenteile werden durch die Fa. Müller-Altvatter durchgeführt. Büroräume Es wurde eine thermische Simulation des Raumklimas für die zur Sonnemannstraße hin gelegenen Büros im 3. und
- OG in Auftrag gegeben. Gegenstand des Auftrages war es, verschiedene Lösungsansätze mit natürlicher und mechanischer Belüftung mit Hilfe einer thermischen Gebäudesimulation am Beispiel eines repräsentativen Büroraums einschließlich der dahinter liegenden Kombizone auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Wesentliches Ergebnis der Simulation war, dass mit der untersuchten Variante - mechanische Lüftung der Südbüros mit vorkonditionierter Zuluft (20°
- C)und jeweils etwa 1,4 bis 1,5 fachen Luftwechsel, - entfernen der Abhangdecke in den Südbüros zur Nutzung der thermischen Speichermasse der Betondecke und - temperaturgesteuerte Nachtlüftung der Südbüros mit 2,9 fachem Luftwechsel (maximale Anlagenleistung) zur thermischen Entspeicherung der Räume, insbesondere der Betondecken eine angemessene Lösung der bestehenden Probleme erreicht werden kann. Ziel war eine wirtschaftlich vertretbare Optimierung des Belüftungssystems unter Ausnutzung aller baulichen Gegebenheiten. Die wesentlichen hierfür erforderlichen Maßnahmen sind im Einzelnen: - Einbau eines Kühlers in die bestehende RLT-Anlage zur Vorkonditionierung der Zuluft auf 20 °C. - Installation eines separaten Zuluftkanals für die Südbüros, ausgelegt auf die maximale Förderleistung der Anlage. - Installation von Volumenstromreglern vor den beiden Zuluftkanälen, um die Zuluft entweder zu etwa gleichen Teilen in Südbüros und Kombizone (während der Nutzungszeit) oder vollständig in die Südbüros (Nachtlüftung) einzubringen. - Installation von Überströmöffnungen in den Flurtrennwänden der Südbüros unter Beachtung der Brand- und Schallschutzanforderungen. - Installation von Raumtemperaturfühlern in den Südbüros zur Steuerung der Nachtauskühlung. Mit diesen Maßnahmen lässt sich sowohl die Überhitzungs- als auch die Schallproblematik der Südbüros wesentlich verbessern. Die raumakustischen Auswirkungen in den Büros durch das Entfernen der abgehängten GK-Decke wurden ebenfalls untersucht. Hierbei ergab sich, dass auch nach der beschriebenen Maßnahme noch eine nutzungsgerechte Nachhallzeit in den exemplarisch untersuchten Bürotypen Direktorin, 3-Achs-Büro und 2-Achs-Büro gegeben ist. Unterrichtsräume Bei den Unterrichtsräumen wird der erwünschte Effekt dadurch erreicht, dass am Zentrallüftungsgerät ein Kühler nachgerüstet wird. Für diesen Kühler muss jedoch eine neue Kälteanlage eingebaut werden. In den Räumen selber fallen jedoch keine Umbaumaßnahmen an. Die Rückkühleinheit wird in der Tiefgarage untergebracht. Dadurch entfallen 2 Parkplätze.
- D)Kosten Die vom Hochbauamt erstellte erweiterte Kostenberechnung für beide Maßnahmen wurde vom Revisionsamt geprüft. Die geprüfte Kostenberechnung schließt mit einer Summe von brutto 550.000,00 Euro ab. Hinzu kommt das in der Kostenberechnung nicht enthaltene Honorar für die Kälteanlagen in Höhe von brutto 34.600,00 Euro, so dass sich die Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahmen sowohl im Bürotrakt als auch im Unterrichtstakt auf 584.600 Euro belaufen. Die Berechnung der Folgekosten hat ergeben, dass diese sich auf 6.570 Euro pro Jahr für Wartung und Energie belaufen.
- Investitionsbedarf: 584.600,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2010 166.000 € 108.000 € 2011 418.600 € 476.600 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten 6.570,00 € pro Jahr
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung: 29.230 € pro Jahr (5 % von 584.600 €)
- Abschreibung 2011 14.615 € Abschreibung 2012 bis 2024 43.845 € pro Jahr
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Anlage _Kostenberechnung (ca. 2,8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2010, NR 2103 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 03.11.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2010Sie sind hierMM 210Nachrüstung der Lüftungsanlagen im Nutzungsbereich der Volkshochschule Frankfurt am Main im Bildungszentrum Ostend (BZO) hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 1. Dezember 2010NRNR 2103Schluss mit den Planungsfehlern des Magistrats: Warum muss die Stadt trotz PPP doch selbst zahlen?STVV-Antrag · SPD
- 2. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 218Schluss mit den Planungsfehlern des Magistrats: Warum muss die Stadt trotz PPP doch selbst bezahlen?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2103); FDP und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER b) CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER b) CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 210 und NR 2103 = Annahme) NPD (M 210 = Annahme, NR 2103 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) Stv. Holtz (M 210 und NR 2103 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD; Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD; Stv. Holtz (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE. und REP (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)