Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Am Riedsteg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.09.2026.
- Windpark Schäferköppel – Nutzen und Risiko23.09.2026 · A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)
- Der Magistrat hat neben dem Wohnungsamt eine Stabsstelle Mieterschutz eingerichtet. Gleichzeitig steigt der Beratungsbed26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.14 Sporthallen Einstellung von Mitteln für die Planung der Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg"02.12.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Am Riedsteg per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 20
Betreff: Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Südlich Am Riedsteg in Frankfurt am Main - Nieder-Erlenbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 09.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Arrondierung des Ortsteils Nieder-Erlenbach nördlich des neuen Friedhofs. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet geschaffen werden, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. In die Planung soll auch die im Ortsteil dringend benötigte Turnhalle integriert werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg liegt im Norden des Frankfurter Stadtteils Nieder-Erlenbach gegenüber den Gewerbegebieten Am Fuchsloch und Am Mittelpfad und umfasst ein Fläche von zirka 6,9 ha. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße "Alt-Erlenbach" im Westen, den Feldweg "Am Riedsteg" im Norden, die Kleingartenanlage mit dem "Mühlweg" im Osten und durch den Neuen Friedhof Nieder-Erlenbach im Süden. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Im geplanten Wohngebiet sollen überwiegend Einfamilienhäuser entstehen, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an ausgewählten Stellen. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. In die Planung soll eine Sporthalle integriert werden, die im Ortsteil Nieder-Erlenbach von Vereinen und gegebenenfalls auch von Schulen zur Gewährleistung des Schulsports benötigt wird. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans als "Wohnbaufläche geplant" und im Süden des Gebiets einen schmalen Streifen als "Grünfläche - Friedhof" dar, der zukünftig auch zu Wohnbaufläche werden soll. Dieser untergeordnete Teilbereich umfasst eine Fläche von weniger als 1 ha. Durch diese flächenmäßig geringfügige Abweichung wird die Grundkonzeption des RegFNP nicht berührt und eine Änderung des RegFNP ist somit nicht notwendig. Das Plangebiet wird komplett von dem Bebauungsplan Nr. 417 - in Kraft getreten am 12.06.1984 - abgedeckt, der für den größten Teil Landwirtschaftliche Fläche und im Süden auf einem schmalen Streifen Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt. In dem Bereich ist noch eine kleine Fläche als Versorgungsfläche Main-Gas-Werke ausgewiesen. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das Plangebiet stellt eines der letzten ortsnahen Erweiterungsgebiete von Nieder-Erlenbach dar, nachdem das Baugebiet "Am Fuchsloch" bebaut ist und in Nieder-Erlenbach West derzeit die Bodenordnung begonnen wird. Ziel der Planung ist die Arrondierung des Ortsteils nördlich des neuen Friedhofs zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet im Westen und den Kleingärten im Osten, wobei mit der südlichen Begrenzung des Plangebiets ca. 50 m in die Erweiterungsfläche des Friedhofs eingegriffen wird. Dieser als Friedhofsfläche festgesetzte Streifen wird für diesen Zweck nicht mehr benötigt. Das Plangebiet wird derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Es enthält einen Streuobststreifen in der Mitte, dessen Einbeziehung in den Entwurf zu prüfen sein wird, sowie eine landwirtschaftliche Lagerhalle in der Nordost-Spitze. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Das Plangebiet ist mit den Buslinien 65, 29 und 27 über die Stationen "Am Riedsteg" und "Mecklenburger Straße" gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Anlage _Lageplan (ca. 3,9 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 827 Anregung vom 18.02.2014, OA 474 Antrag vom 04.02.2014, OF 190/13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014Sie sind hierMM 20Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 4. Februar 2014OFOF 190/13.Südlich am Riedsteg. Schützenanlage mit in das Gesamtkonzept einbeziehenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2014OAOA 474Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg Schützenanlage mit in das Gesamtkonzept einbeziehen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 20Anregung
- 11. März 2014NRNR 827Bebauungsplan Nr. 908STVV-Antrag · RÖMER
- 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 305Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg Schützenanlage mit in das Gesamtkonzept einbeziehenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 827 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 827); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 827 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 827); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 20 und OA 474 = Annahme, NR 827 = Prüfung und Berichterstattung) ELF Piraten (M 20 = Annahme, NR 827 = Ablehnung, OA 474 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 827 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 827); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 20 und NR 827 = Annahme, OA 474 = Ablehnung) REP (M 20, NR 827 und OA 474 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 827 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und REP gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 827); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und ELF Piraten gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 20 und NR 827 = Annahme, OA 474 = Ablehnung)