Friedberger Landstraße - zusätzliche Fahrstreifen stadteinwärts
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hofhausstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Hofhausstraße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 205
Betreff: Friedberger Landstraße - zusätzliche Fahrstreifen stadteinwärts Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2002, § 3751 - NR 703 CDU -
- Die Vorplanung eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und A 661 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen. c) eine Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass - die Kosten für die Maßnahme auf ca. 520.000,- € brutto geschätzt werden, - sich der zuständige Baulastträger (Land Hessen) nicht an den Kosten für diese Maßnahme beteiligen wird. Die Kosten sind insoweit - losgelöst von einer möglichen FAG/GVFG-Förderung - allein von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen und - für die Realisierung der Maßnahme im Doppelhaushalt 2005/2006 keine Mittel zur Verfügung stehen und eine zeitnahe Realisierung von daher nicht zu erwarten ist. Begründung: A - Zielsetzung: Die Friedberger Landstraße ist eine Bundesstraße (B 521). Baulastträger für diesen Bereich ist die zuständige Landesbehörde. Die Maßnahme wurde mit dieser erörtert. Demgemäß kann das Baurecht über einen Antrag auf Unterbleiben der Planfeststellung geschaffen werden. Aufgrund der noch bestehenden Lücke zwischen der A 66 am Autobahnende in Bergen-Enkheim und der A 661 übernimmt die Friedberger Landstraße (B 521) teilweise die Funktion des Lückenschlusses zwischen diesen Autobahnen. Das daraus resultierende Verkehrsaufkommen kann im innerstädtischen Abschnitt der Friedberger Landstraße südlich der A 661 nicht abgewickelt werden. Zur Vermeidung von ausgeprägten Überlastungserscheinungen im nachfolgenden Netz - inbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit - ist der Knotenpunktbereich der Autobahnanschlussstelle Friedberger Landstraße als Pförtneranlage konzipiert, d. h. es wird durch eine geeignete Lichtsignalsteuerung nur soviel Verkehr in den innerstädtischen Bereich eingespeist, wie hier abgewickelt werden kann. Dabei muss allein der stadteinwärts orientierte Individualverkehr "gepförtnert" werden. Der parallel verlaufende Busverkehr darf durch den nach außen verlagerten Stau nicht behindert werden, der Individualverkehr zur A 661 in Richtung Norden und in Richtung Süden sollte ebenfalls möglichst störungsfrei fließen. Die derzeitige Verkehrsführung führt jedoch dazu, dass der verlagerte Rückstau auch den Verkehr zur A 661 behindert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, d. h. um einen Rückstau auf die A 661 zu vermeiden, muss dabei die Zufahrt von der Friedberger Landstraße aus Richtung Norden restriktiver gehandhabt werden als die Zufahrt von der A 661. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 26.09.2002 (§ 3751) den Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der A 661 (in der Nähe der BG-Unfallklinik) eine durchgehende zusätzliche Fahrspur/Einfädelspur/Abbiegebeziehung zur Autobahn einge-richtet werden. Dabei war auch zu prüfen, ob dies kostengünstig - im Wesentlichen durch schmalere verengte Fahrbahnen - erreicht werden kann. B - Alternativen: = keine = C - Lösung: Die stadteinwärts führende Fahrbahn der Friedberger Landstraße zwischen Hofhaus-straße und A 661 wird auf der Westseite um rd. 2 m verbreitert. Durch eine Verringerung der vorhandenen Breite der beiden stadteinwärts führenden Fahrstreifen für den Indivi-dualverkehr auf jeweils 3,25 m kann so ein weiterer Fahrstreifen von 3,00 m geschaffen werden. Der neue Fahrstreifen dient im nördlichen Abschnitt als Einfädelungsstreifen für die Zufahrt von der Hofhausstraße zur Friedberger Landstraße und im südlichen Abschnitt als Rechtsabbiegespur zur A 661. Die vorhandene Busspur kann in ihrer Breite nicht reduziert werden. Aufgrund der Verbreiterung der Fahrbahn ist zwischen der Hofhausstraße und der ehemaligen Busbucht, Höhe Haus Nr. 427, das Straßenbankett und die Oberflächenentwässerung anzupassen, d. h. in westliche Richtung zu verlagern. Die in diesem Abschnitt vorhandene Böschung ist anzupassen. Die Masten der Straßenbeleuchtung müssen versetzt werden. Ab Haus Nr. 427 bis zur Fußgängerbrücke wird auf ca. 100 m Länge die Fahrbahn zu Lasten der ehemaligen Busbucht und des Mittelstreifens verbreitert. Die Busbucht ist zurückzubauen. Südlich der Fußgängerbrücke schließt die Planung an den Bestand an. Die Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund des Eingriffs in die Vegeta-tionsfläche der gehölzbestandenen Böschung ist im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage ein Ausgleichsplan mit Biotopwertkartierung erforderlich. Nach Möglichkeit soll die Neubepflanzung in Form einer Allee erfolgen. Kosten: Die Herstellungskosten für die Maßnahme werden auf ca. 520.000,-- € brutto geschätzt. Anlage Lageplan (ca. 1,2 MB) Anlage Querschnitt (ca. 267 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2002NRNR 703Einrichtung einer zusätzlichen durchgehenden Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von der Hofhausstraße bis zur A 661STVV-Antrag · CDU
- 2. Dezember 2002BB 1326Einrichtung einer zusätzlichen durchgehenden Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von der Hofhausstraße bis zur A 661Magistratsbericht
- 2. Juni 2003BB 451Einrichtung einer zusätzlichen durchgehenden Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von der Hofhausstraße bis zur A.661Magistratsbericht
- 7. November 2003BB 898Einrichtung einer zusätzlichen durchgehenden Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von der Hofhausstraße bis zur A 661Magistratsbericht
- 3. Mai 2004BB 284Einrichtung einer zusätzlichen durchgehenden Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von der Hofhausstraße bis zur A 661Magistratsbericht
- 10. Dezember 2004BB 771Einrichtung einer zusätzlichen durchgehenden Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von der Hofhausstraße bis zur A 661Magistratsbericht
- 6. Mai 2005BB 367Einrichtung einer zusätzlichen durchgehenden Fahrspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von der Hofhausstraße bis zur A 661Magistratsbericht
- 30. September 2005Sie sind hierMM 205Friedberger Landstraße - zusätzliche Fahrstreifen stadteinwärtsMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Annahme) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung)