Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht den Neubau von Grün- und Sportflächen in der Ahornstraße vor, um die städtebauliche Neuordnung in Griesheim-Mitte zu fördern und die Lebensqualität für Anwohner zu verbessern. Ziel ist es, insbesondere Familien und Jugendlichen attraktive Sport- und Freiflächen zur Verfügung zu stellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Lärchenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.
- Griesheim: E-Ladesäulen und Schnellladesäulen am GriesheimCenter28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung de24.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Lärchenstraße per E-MailBeschlussvorschlag
Der Vorlage M 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Ziel einer partiellen städtebaulichen Neuordnung und einer Entflechtung von Gewerbe- und Wohnnutzungen in Griesheim-Mitte ist die Maßnahme "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" Bestandteil des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Griesheim-nördlich der Bahn" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4144 zu M 218). Im Bereich der westlichen Ahornstraße fokussiert die Maßnahme ein stadträumlich isoliertes Wohngebiet, das sich durch unmittelbar angrenzende Gewerbebetriebe in einer problematischen Gemengelage befindet. Die bestehende Nutzungsstruktur aus öffentlichen Grünflächen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Gewerbebetrieben entlang der Ahornstraße wurde teilweise abweichend vom rechtskräftigen Bebauungsplan angelegt. Die vorhandenen Grünflächen weisen Gestaltungsmängel auf und sind deutlichen Fehlnutzungen unterworfen. Um das Angebot an Sport-, Spiel- und Grünflächen entlang der Ahornstraße aufzuwerten und um langfristig eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Mainzer Landstraße und dem Main herzustellen, sollen im Wohngebiet mehrere Grün- und Freiflächen landschaftsplanerisch aufgewertet und neu geschaffen werden. Um insbesondere Familien und Jugendlichen Sport- und Freiflächen im Gebiet zur Verfügung zu stellen, soll auf einer bislang für gewerbliche Zwecke genutzten, aber als Grünfläche festgesetzten Fläche, südlich der Ahornstraße eine öffentliche Grün- und Sportfläche neu geschaffen werden (Teilfläche "TB 3"). Parallel wird angestrebt auf dem bereits für öffentliche Zwecke genutzten Grundstück Ahornstraße 98 (Standort: Kai-Uwe Gärtner-Haus) einen kleinen Quartierspark für Kleinkinder bzw. Kinder einzurichten (Teilfläche "TB 1"). Ergänzend soll die Wegeverbindung zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße aufgewertet (Teilfläche "TB 2") und damit die Erschließung des Quartiers verbessert werden.
B. Alternativen
Vor dem Hintergrund begrenzter Grün- und Freiflächen in Griesheim-Mitte, der Verfügbarkeit städtischer Liegenschaften und den rechtsgültigen planungsrechtlichen Festsetzungen gibt es keine Alternativen zur dargestellten Lösung. Ferner dient die Maßnahme auch der Kompensation für die Neuentwicklung einer Wohnbebauung auf dem bislang als Sportfläche genutzten Areal zwischen Ahornstraße und Froschhäuserstraße. Diese Fläche ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Es gilt der Verweis auf den M22/19, §3896 vom 04.04.19 "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße / Ahornstraße".
C. Lösung
Das Gebiet Griesheim-Mitte ist im Jahr 2016 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau in Hessen aufgenommen worden. Als Grundlage für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm diente das städtebauliche Entwicklungskonzept "Griesheim nördlich der Bahn". Die im Konzept definierten Ziele und Maßnahmen sollen im Rahmen des Stadtumbauverfahrens berücksichtigt und umgesetzt werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Neubau der Grün- und Sportflächen Ahornstraße ist Teil der Gesamtmaßnahme Stadtumbau Hessen - Griesheim Mitte. Für das Programm Stadtumbau Hessen - Griesheim Mitte wurden für den zehnjährigen Förderzeitraum Mittel in Höhe von 14.000 T€ veranschlagt. Es werden Fördermittel in Höhe von ca. 8.120 T€ erwartet (durchschnittliche Förderquote ca. 60%).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2019MM 22Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/AhornstraßeMagistratsvortrag
- 13. Januar 2020Sie sind hierMM 1Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 15. Februar 2021OFOF 1508/6Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021VV 1954Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Anfrage
- 7. Juni 2021STST 1205Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Stellungnahme
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 156 WochenSTST 324Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)