Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen zu Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße bereitzustellen, da Anwohner Bedenken hinsichtlich möglicher Schadstoffe äußern. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen veröffentlicht werden, um Gerüchte zu vermeiden.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche Altlasten wurden bei den vor Baubeginn stattgefundenen Probebohrungen auf den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 16, Flurstücke 711 und 713 bis 742 gefunden?
- Wurden nach Baubeginn weitere bisher nicht bekannte Altlasten gefunden? Falls ja, welche?
- Wurde auch der Schlamm, der nach Aussagen von Anwohnern aus den Baugruben abgesaugt wurde, auf Schadstoffe untersucht?
- War dem Magistrat bekannt, dass während des zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter auf dem Grundstück untergebracht waren und dort nach Aussagen von Anwohnern auch Munition produziert wurde, deren Rückstände sich im Erdreich befinden sollen?
- War dem Magistrat bekannt, dass bereits in den 1970er-Jahren laut Aussagen von Anwohnern zwei Wohnhäuser auf besagtem Grundstück gebaut wurden, die wegen Bewegung im Untergrund wieder aufgegeben werden mussten?
- War dem Magistrat bekannt, dass auf einem Teil der Grundstücke Schlacke aus den Anlagen der ehemaligen Höchst AG entsorgt wurde?
- Wie begründet sich der in der Vorlage M 22 genannte Maximalbetrag für Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten im Einzelnen? Entstehen der Stadt ggf. weitere Kosten?
- Mit dem Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1, wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" vom Magistrat auf den Weg gebracht. Wurde die Fläche auf Schadstoffe im Untergrund untersucht? Falls ja, wie war das Ergebnis?
- Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung von Anwohnern und Umwelt durch die Bodeneinträge?
Kontext
Mit dem Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22, legte der Magistrat der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung die "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/Ahornstraße" vor. Im Beschlusstext heißt es u. a.: "Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 Euro."
Begründung
Auf dem Grundstück des Bauvorhabens der Wilma in der Froschhäuser Straße/Ahornstraße wurden im vorigen Jahrhundert u. a. Schlacke, Produktionsreste von Munitionsherstellung und sonstiger Abfall entsorgt. Anwohner berichten, dass während der Ausschachtungsarbeiten neben dem sonstigen möglicherweise graphithaltigen Aushub übelriechender Schlamm entsorgt werden musste. Es gab bereits an anderen Orten Probleme mit überbauten früheren Abfallgruben. Um Gerüchten vorzubeugen, sollten die Ergebnisse der Probebohrungen und sonstigen Untersuchungen veröffentlicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2019MM 22Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/AhornstraßeMagistratsvortrag
- 13. Januar 2020MM 1Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 15. Februar 2021OFOF 1508/6Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2021Sie sind hierVV 1954Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Anfrage
- 7. Juni 2021STST 1205Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Stellungnahme
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 156 WochenSTST 324Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 21