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Weiterentwicklung der Straßenräume und der Parkplatzflächen durch die ABG Frankfurt Holding in der Platensiedlung

Vorlagentyp: M
6 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Weiterentwicklung der Straßenräume und Parkplatzflächen in der Platensiedlung vor, um den Wohnraum zu erweitern und die Infrastruktur zu verbessern. Ziel ist es, die Straßenräume an die veränderten Nutzungsansprüche anzupassen und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Maßnahme wird mit einem Investitionsbedarf von 4,38 Millionen Euro realisiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Sudermannstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Im Zuge der Wohnraumerweiterung in der Platensiedlung im Stadtteil Ginnheim erfolgt nach Abschluss der Hochbauarbeiten durch die ABG Frankfurt Holding die Umgestaltung der Stefan-Zweig-Straße und der Sudermannstraße einschließlich der gebietserschließenden Stichstraßen entsprechend beigefügter Plananlage, der zugestimmt wird.
  2. Die erforderlichen Mittel mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 4.380 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Dem Abschluss eines Kostentragungs- und Durchführungsvertrags mit der ABG Frankfurt Holding, wonach der Investitionsbedarf für die Herstellung des öffentlichen Raums in Höhe von 1.772 T€ sowie die Baunebenkosten vollständig in Höhe von 835 T€ von der ABG Frankfurt Holding getragen werden muss, wird zugestimmt.
  4. Der erforderlichen Fällung des in der Sudermannstraße/Ecke Platenstraße mit Baumkataster Nummer 1 befindlichen Bestandsbaums, nämlich eine Gewöhnliche Platane (Platanus acerifolia), wird zugestimmt.
  5. Der Pflanzung von rund 45 neuen Bäumen wird zugestimmt.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)Mittel in Höhe von 1.200 T€ in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.010247 - Weiterentwicklung der Straßenräume und der Parkplatzflächen, in der Platensiedlung zur Verfügung stehen und
    • b)die darüber hinaus gehenden Mittel in Höhe von 3.180 T€ wie folgt bereitgestellt werden: - 2.345 T€ aus PG 16.03, Projektdefinition 5.001066 - Grunderneuerung von (Gemeinde-, Landes- und Bundes-) Straßen - 100 T€ aus PG 16.03, Projektdefinition 5.001244 - Fahrbahnerneuerungen - 259 T€ aus PG 16.03, Projektdefinition 5.007922 - Programm "Sanierung von Industriestraßen" - 250 T€ aus PG 16.03, Projektdefinition 5.007924 - Akutmaßnahme Überflutungsschutz - 226 T€ aus PG 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr, Projektdefinition 5.006701 - Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen.
  7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
    • a)die vorhandenen Verkehrsflächen zum 30.09.2023 einen Restbuchwert in Höhe von 133 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht;
    • b)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 203 T€ zukünftige Haushalte in den jeweiligen Fachdezernaten belasten; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 87 T€ p.a. gegenüber.

Begründung

A. Zielsetzung

Die ABG Frankfurt Holding verdichtet die vorhandene Bebauung in der Platensiedlung in Ginnheim. Die Maßnahme umfasst 18 Gebäudezeilen in der Sudermann- und Stefan-Zweig-Straße. Vorhandene Gebäude werden um zwei Stockwerke aufgestockt und durch sog. Brücken-, Tor- und Endhäuser miteinander verbunden. Hinzu kommt der Bau von insgesamt vier Tiefgaragen in den Freiflächen zwischen den südlichen Häuserzeilen. Im Anschluss daran erfolgt der Ausbau und die Wiederherstellung der Sudermannstraße und der Stefan-Zweig-Straße entsprechend der heute geltenden Vorgaben und Regularien. Dies umfasst insbesondere eine Gestaltung, die auf veränderte Nutzungsansprüche an Straßenraum, Mobilität und Barrierefreiheit reagiert.

B. Alternativen

Keine.

Denn eine notwendige Wiederherstellung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums zu Gunsten breiterer Gehwege, Abstellanlagen für den Radverkehr und Mobilitätsstationen ist nur baulich zu erreichen.

C. Lösung

Mit dem Ausbau der Verkehrsanlagen in der Platensiedlung sollen die Gehwege anforderungsgerecht mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter ausgebaut werden.

Die bisher auf große Fahrzeuglängen ausgerichteten Kfz-Stellplätze sollen dafür auf das Regelmaß von 4,30 Meter Länge plus 0,70 Meter Überhangstreifen zurückgeführt werden, sodass die Restbreiten den Gehwegen zugeschlagen werden können. In den Stichstraßen sollen zudem die Kfz-Stellplätze mit neuen Baumbeeten gegliedert werden. Zur Verbesserung der Gebäudeerschließung werden die Kfz-Stellplätze zusätzlich durch Verbreiterung des Gehwegs im Bereich der Gebäudezugänge unterbrochen, um jeweils einige Fahrradbügel zu montieren und somit die Mobilität mit Fahr- und Lastenrädern zu fördern. Die vorhandenen straßenbegleitenden Baumstandorte sollen erhalten bleiben.

Der Straßenraum wird dort, wo es möglich und wirksam ist, neu geordnet. Die Fahrbahnbreite der Sudermannstraße wird auf sechs bzw. 5,50 Meter verringert. Die Stichstraßen erhalten eine Fahrbahnbreite von sechs Meter und die Stefan-Zweig-Straße verbleibt bei 7,50 Meter wie im Bestand.

Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über Gussasphaltrinnen zu Straßenabläufen in die Kanalisation. Um bei Starkregenereignissen Regenrückhaltung (Retention) im Straßenraum zu gewährleisten, werden die Fahrbahnen mit Bordsteinanlagen eingefasst, deren Auftrittshöhe, abgesehen von den barrierefreien Querungen, 12 cm beträgt. Ebenso werden Baumscheiben und Grünbeete großzügig bemessen um Versickerung von Regenwasser in den Stichstraßen zu erhöhen.

Der Expertise eines Gutachtens folgend, werden die Verkehrsanlagen überwiegend grundhaft erneuert. Davon ausgenommen sind abschnittsweise die Fahrbahnen der Stichstraßen, wo die Deckenerneuerung im Hocheinbau das geeignete Verfahren darstellt. In der Stefan-Zweig-Straße ist eine Grunderneuerung im Einmündungsbereich der Sudermannstraße und im Anschluss an die Platenstraße beabsichtigt. Die übrige Fahrbahn in der Stefan-Zweig-Straße verbleibt wie im Bestand. Grundsätzlich wird für den Straßenoberbau eine bituminöse Bauweise gewählt.

Die Dimensionierung des Straßenoberbaus wurde entsprechend prognostizierter Verkehrsbelastungszahlen festgelegt. Danach ergeben sich für eine Grunderneuerung die folgenden Belastungsklassen (Bk):

- Stefan-Zweig-Straße Bk 3,2,

- Sudermannstraße Bk 1,8,

- Stichstraßen Bk 1,0.

Im Planungsgebiet sind sieben Kreuzungen bzw. Querungsstellen vorhanden. Davon erhalten fünf Knotenbereiche Fahrbahnanhebungen als Gestaltungselement mit geschwindigkeitsreduzierender Wirkung. Die Fahrbahnanhebungen sind in den Anschlüssen des Gebietes an die Platenstraße sowie in der Sudermannstraße vorgesehen.

Zur Gewährleistung unbehinderter Mobilität werden Wege und Routen mit Leitelementen ausgestattet, ebenso wie Fahrbahnquerungen in den Kreuzungsbereichen. Bei der Entwicklung des Entwurfs war die Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum von zentraler Bedeutung. Zum Teil musste wegen der sehr flach wurzelnden Bestandsbäume an einigen Querungsstellen mit dem Einverständnis des städtischen Behindertenbeauftragten ein pragmatischer Ansatz zur Unterbringung der Bordsteinabsenkungen und der Leitelemente der Vorzug gegeben werden.

Die Schwierigkeiten mit sehr flach wurzelnden Bestandsbäumen führten abschnittsweise leider auch zu Unterschreitungen der angestrebten Gehwegbreite von 2,50 Meter. Diese Abschnitte werden jedoch mit einem versickerungsoffenen und dennoch begehbaren Belag befestigt. An diesen Stellen wurde im Entwurf zu Gunsten des Wurzel- und Baumschutzes abgewogen.

Der beachtliche und klimawirksame Baumbestand kann über die Neuordnung des Straßenraums um ca. 45 neue Straßenbäume ergänzt werden. Dabei wurden die eingetragenen Standorte der Bäume mit dem Trassenbestand im Untergrund auf Leitungskollisionen hin abgeglichen und als sehr gut geeignet erachtet.

Zu der bereits erwähnten Förderung der Radmobilität werden ca. 200 neue Fahrradbügel im Straßenraum angeordnet. Darüber hinaus ist es beabsichtigt, markierte Standorte für E-Ladestationen zu definieren.

Im Planungsgebiet werden ebenso 4 Carsharing-Plätze zentral integriert. Erweiterungsflächen sind perspektivisch in den Tiefgaragen angedacht. Zentrale Plätze für E-Roller sind nicht geplant.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 4.380.000,00 € Kostenübersicht
  2. Baukosten brutto 1.1 Straßenbauarbeiten 3.308.571,58 € 1.2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 235.908,84 € Summe Baukosten, brutto 3.544.480,42 € Summe Baukosten, gerundet 3.545.000,00 €
  3. Baunebenkosten 2.1 Straßenbau 759.388,42 € 2.2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 74.659,55 € Summe Baunebenkosten, brutto 834.047,97 € Summe Baunebenkosten, gerundet 835.000,00 € Gesamtkosten, gerundet 4.380.000,00 €
  4. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt: 0,00 € 2026: 4.380.000,00 €
  5. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine -
  6. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben - keine -
    • b)Sachkosten - Straßenbau 17.000 m2 1,30 €/m2 *) 22.100,00 € - Grün- und Freiflächen 5,00% von 235.908,84 11.795,44 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 33.895,44 €
    • c)Kapitalkosten
  7. Kalkulatorische Verzinsung 1,45% * ((4.380.000-2.607.000) / 2) 12.854,25 €
  8. Abschreibung - Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 von 4.067.960,00 135.598,67 € - Grün- und Freiflächen BND* 15 Jahre 1/15 von 310.568,39 20.704,56 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 156.303,23 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 203.052,92 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten, gerundet 203.100,00 €
  9. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 2.607.000 € / 30 Jahre* 86.900,00 € * längste Abschreibung Gerundet 87.000,00 €
  10. Leistungen Dritter: Einnahmen aus Kostentragungs- und Durchführungsvertrag 2.607.000,00 €
  11. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
  12. Sonstiges: - nein -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2023Sie sind hier
    MM 198Weiterentwicklung der Straßenräume und der Parkplatzflächen durch die ABG Frankfurt Holding in der Platensiedlung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil
    Magistratsvortrag
  2. 21. November 2023NRNR 816Platensiedlung: Aufstockung ja, aber ohne Umweltzerstörung!STVV-Antrag · Gartenpartei
  3. 9. August 2026OFOF 62/9Qualitätsvolles straßenbegleitendes Grün für die Platensiedlung NordOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 9. August 2026OFOF 65/9Platensiedlung Nord: Hauseingänge und Gehwege vom Falschparken frei haltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. August 2026OMOM 528Platensiedlung Nord: Hauseingänge und Gehwege vom Falschparken frei haltenDirektanregung
  6. 20. August 2026OMOM 526Qualitätsvolles straßenbegleitendes Grün für die Platensiedlung NordDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 9
Sitzung 25 · 30.11.2023
TO II, TOP 5
Angenommen
1. Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 816 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 22 · 30.11.2023
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 816 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (M 198 = Annahme)Gartenpartei (M 198 = Ablehnung, NR 816 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (M 198 = Annahme) Gartenpartei (M 198 = Ablehnung, NR 816 = Annahme)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 22 · 04.12.2023
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 816 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (M 198 = Annahme)BFF-BIG (M 198 und NR 816 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 198 = Annahme) BFF-BIG (M 198 und NR 816 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 22 · 05.12.2023
TO I, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 816 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FRAKTION (M 198 = Annahme, NR 816 = Ablehnung)Gartenpartei (M 198 = Ablehnung, NR 816 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 198 = Annahme, NR 816 = Ablehnung) Gartenpartei (M 198 = Ablehnung, NR 816 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 816 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (M 198 = Ablehnung, NR 816 = Annahme)
Enthaltung:
BFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 198 = Ablehnung, NR 816 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 816 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Annahme)

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