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Verkauf der Grundstücke Gem. Höchst, Flur 13, Flurstück 825/3, Flur 14, Flurstücke 950/5 und 950/6, Adolf-Haeuser-Straße

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Verkauf städtischer Grundstücke an die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH vor, um ein Wohnbauvorhaben zu realisieren. Ziel ist es, einen hohen Anteil an gefördertem Wohnraum zu schaffen, insbesondere für die Mitarbeiter der FES. Der Beschluss soll die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unterstützen.

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Adolf-Haeuser-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: | FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH | oder von FES Wohnen und Leben GmbH | oder FES Zeitkonten und Treuhandverein e.V. Kaufgegenstand: | Flur 13, Nr. 825/3 hält 1.119 m² | Flur 14, Nr. 950/5 hält 149 m² | Flur 14, Nr. 950/6 hält 89 m² | Insgesamt 1.357 m² | Die Fläche ist im beigefügten Lageplan blau umrandet. Kaufpreis: | 444.342,-€ (entspricht rund 327,- €/m²) Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüchen jeder Art. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Verkäufer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der Käufer. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Kaufvertrag. | Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Besondere Bedingungen: | a) Die Bebauung erfolgt im Passivhausstandard. Sollte dies aus baulichen oder lagebedingten Gründen nicht möglich sein, müssen die zu errichtenden Gebäude eine um 30 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies im Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung des GEG um 30 % erreicht werden. Die Bebauung erfolgt zu 81 % im geförderten Wohnungsbau, davon 27 % im ersten und 54 % im zweiten Förderweg. | b) Vereinbarung einer Mietpreis- und Belegungsbindung für die Dauer von 50 Jahren. | c) Sofern im Kaufgegenstand Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt der Käufer auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. | d) Vereinbarung eines Vorkaufsrechts im Sinne der §§ 463 ff und 1094 ff BGB für jeden Verkaufsfall an dem Gesamt-Baugrundstück, d. h. sowohl am Kaufgegenstand als auch an den "Bahn-Flächen" (Gem. Höchst, Flur 13, Nr. 823/42, Flur 14, Nr. 1661/11), welche die FES von der KEG übernimmt. Verrechnung: | Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwertkarte für das Areal bei 880,- €/m² für Wohn- und Geschäftshäuser mit einer WGFZ von 2,0 liegt. Die Wertermittlung Nr. 23/2023 vom 23.03.2023 zieht einen Bodenwert von 1.300,- €/m² für Wohnbaufläche, Mehrfamilienhäuser mit einer WGFZ von 1,8 heran. Der an eine WGFZ von 2,5 angepasste Bodenwert beträgt demnach 1.630,- €/m². Wertbeeinflussend wurde der sozial geförderte Wohnungsbau berücksichtigt. Bei Annahme eines 50-jährigen Bindungszeitraums zum Stichtag 01.03.2023 wurde eine Wertminderung von 1.767.568,- € bezogen auf die städtischen Flächen ermittelt, hieraus resultiert der Kaufpreis von insgesamt 444.342,- €.
  2. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die FES möchte auf dem Areal westlich des Bahnhofs Höchst ein Wohnbauvorhaben errichten, bei dem in Abstimmung mit der Wohnungsbauförderung ein besonders hoher Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen entstehen soll, insbesondere um Mitarbeiter der FES mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten.

Damit das anspruchsvolle Bauvorhaben an dieser Stelle wie geplant, realisiert werden kann, ist das Einbeziehen von städtischen Flächen erforderlich. Neben der Übereignung der Flächen ist vorgesehen, dass die FES zusätzlich die bisherige Bahn-Fläche (im Lageplan rot gepunktet umrandet) von der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG) übernimmt, welche diese bereits im November 2020 erworben hatte.

Der sehr günstige Bodenwert setzt voraus, dass eine Vereinbarung über eine 50-jährige Bindung an die Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen nach dem Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen im Förderweg 1 und 2 für den Anteil der geförderten Wohnungen geschlossen wird. Vorgesehen ist ein Anteil von rd. 80 % gefördertem Wohnungsbau.

Die FES hat während der Verhandlungsgespräche bereits deutlich gemacht, dass das Bauvorhaben mit höheren Bodenwerten - insbesondere wegen der bereits vorliegenden Erschwernisse wie Grundstückszuschnitt, Lage am Bahnhof/Gleisanlage, erforderlicher Bodenaustausch - wirtschaftlich nicht dargestellt werden kann. Das Projekt würde folglich im Aufsichtsrat der FES keine Zustimmung finden und demnach scheitern.

B. Alternativen

Der projektierte Baukörper soll sowohl auf der bisherigen Bahn-Fläche als auch dem städtischen Grundstück errichtet werden. Das Baurecht verlangt in einem solchen Fall die Vereinigung beider Flächen zu einem Baugrundstück, d. h. die grundbuchliche Vereinigung wäre erforderlich. Bei den unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen der Bauflächen ist dies nicht möglich. Das Bauwerk könnte somit nicht wie geplant errichtet werden.

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Gestaltungsschwierigkeiten scheidet eine Vergabe eines Erbbaurechts allein an den städtischen Flächen aus.

Für eine Vergabe im Erbbaurecht hätten entweder die KEG oder die Stadt die jeweils andere Fläche erwerben müssen, was sich nicht zuletzt aus mangelnden finanziellen Ressourcen (neben weiteren Hinderungsgründen) nicht realisieren ließ.

Zu den Möglichkeiten der Umsetzung ist das Amt für Bauen und Immobilien (ABI) bereits seit mehreren Jahren mit der KEG bzw. der FES im Gespräch - verstärkt, seit die KEG die nördlich an die städtischen Flächen angrenzenden Grundstücke der Bahn im November 2020 erworben hat.

Über den hohen Förderanteil lässt sich das Projekt für die FES deutlich wirtschaftlicher im Eigentum abbilden.

C. Lösung

Verkauf der städtischen Flächen zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens der FES und damit einhergehend Förderung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Insbesondere für die Mitarbeiter der FES.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine.

Anlage _1_Lageplan_2000 (ca. 1,3 MB) Anlage _2_Lageplan_500 (ca. 485 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2023Sie sind hier
    MM 194Verkauf der Grundstücke Gem. Höchst, Flur 13, Flurstück 825/3, Flur 14, Flurstücke 950/5 und 950/6, Adolf-Haeuser-Straße
    Magistratsvortrag
  2. 3. Dezember 2023NRNR 827Grünes auch Grün darstellen 2.0STVV-Antrag · Gartenpartei

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 22 · 05.12.2023
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 827 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (M 194 = Annahme, NR 827 = Ablehnung)Gartenpartei (M 194 = Ablehnung, NR 827 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 194 = Annahme, NR 827 = Ablehnung) Gartenpartei (M 194 = Ablehnung, NR 827 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 827 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (M 194 = Ablehnung, NR 827 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 194 = Ablehnung, NR 827 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 49
Angenommen
1. Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 827 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

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