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Radschnellverbindung Frankfurt-Wiesbaden (FRM 3) Grundsatzbeschluss und Freigabe von Vorplanungsmitteln

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Radschnellverbindung Frankfurt-Wiesbaden soll eine nachhaltige Mobilitätsalternative schaffen, indem sie den Radverkehr zwischen den Städten verbessert. Dies führt zu einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und fördert die Gesundheit der Nutzer.

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Adolf-Haeuser-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Machbarkeitsstudie, für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Hattersheim am Main - Kriftel - Hofheim - Wiesbaden (FRM 3) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen abschnittsbezogenen Maßnahmenvorschläge sind im Zuge der weiterführenden Bearbeitung zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
  2. Der zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain abgestimmten Vorzugstrasse für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt - Hattersheim am Main - Kriftel - Hofheim - Wiesbaden wird bzgl. des Trassenverlaufs im Stadtgebiet Frankfurt am Main gemäß den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die koordinierte Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Regionalverband die notwendigen Planungsschritte einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die für die Vorplanung und notwendige begleitende Untersuchungen erforderlichen Mittel in Höhe von 360.000 € werden bewilligt und freigegeben. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2026.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass a. die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer
  6. erforderlichen Mittel in Höhe von 360.000 € in der PG 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen. b. für die Maßnahme bereits Mittel in Höhe von 11.786 € (Stand 30.09.2025) verausgabt wurden. c. für die Umsetzung der Maßnahme mit Gesamtkosten von 45,7 Mio. € und einem städtischen Anteil von rd. 8,68 Mio. gerechnet wird.
  7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 70%-80% in Aussicht genommen werden kann.

Begründung

A. Zielsetzung

Radschnellverbindungen sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität. Ihr Ziel ist es, den Radverkehr auf längeren Strecken effizient, sicher und komfortabel zuführen, um mehr Menschen dazu zu bewegen, das Fahrrad als Alternative zum Auto zu nutzen. In Verbindung mit zunehmender Verbreitung hochwertiger und in immer höherem Maße elektrisch unterstützter Räder, steigt hier das Potential für eine Nutzung des Fahrrades auch im Alltagsverkehr auf Distanzen von 10, 15 und mehr Kilometern. Durch die Schaffung direkter, gut ausgebauter und sicherer Verbindungen zwischen Städten und Umlandgebieten sollen Pendlerinnen und Pendler, Schülerinnen und Schüler sowie Freizeitverkehre motiviert werden, den Weg mit dem Fahrrad zurückzulegen. Das trägt dazu bei, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, Staus und den Bedarf an KFZ-Stellplätzen in der Stadt zu verringern sowie die Luftqualität zu verbessern. Radschnellverbindungen fördern eine umweltfreundliche Mobilität, stärken die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer und tragen insgesamt zu einer lebenswerten, nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung bei. In der Region Frankfurt RheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen. Auf der Basis einer Potenzialuntersuchung des Landes Hessen hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain gemeinsam mit den Kommunen Frankfurt a.M., Wiesbaden, Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main eine Machbarkeitsstudie (Anlage 1) für eine Radschnellverbindung in diesem Korridor durchführen lassen. Unter Abwägung verschiedenster Aspekte, wie bspw. der technischen Machbarkeit, des Umsetzungsaufwands, der zur baulichen Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen, der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden sowie insbesondere in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Kommunen wurde eine Streckenführung erarbeitet und zur weiteren Umsetzung als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen.

B. Alternativen

Für die Identifizierung einer Vorzugsstrecke wurden infrage kommende Streckenvarianten überprüft. Hierzu dienten Informationen zu bereits existierenden oder geplanten Radwegeverbindungen, Geobasisdaten, Orthofotos sowie Informationen zu laufenden Planungsprojekten. Im Ergebnis lagen damit insgesamt zwei Hauptvarianten für die Gesamtstrecke mit diversen Untervarianten vor. Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen, v.a. bebauten Umfeld, können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können. Sollte sich im Verlaufe der weiteren und vertiefenden Planung herausstellen, dass eine abschnittsweise alternative Routenführung zweckdienlicher ist, wird die Vorzugstrasse entsprechend angepasst. Dies gilt vor allem dann, wenn sich eine kostengünstigere und/oder direktere Verbindung ergibt oder sich die hier zunächst zugrunde gelegte Vorzugsvariante als nicht realisierbar erweist. Insbesondere wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Ingenieurbauwerke vorgesehen werden, sodass diese aus der Betrachtung der Lösung sowie der erwarteten Planungskosten ausgenommen wurden. Dies betrifft die Streckenabschnitte FR-02, FR-14 sowie FR-27. Diese sind zwar Teil der Machbarkeitsstudie, jedoch sollen alternative Lösungen im Rahmen der Vorplanung gefunden werden. Ebenfalls aus den Kostenbetrachtung herausgenommen wurden die Streckenabschnitte, die sich in Baulasträgerschaft von Hessen Mobil befinden (Hs-01 P1 bis Hs-07 P3) sowie die Streckenabschnitte, die bereits im Zuge von anderen Projekten des Magistrats in Bearbeitung sind (FR-30 P6 bis FR-37). Diese sind in der folgenden Aufstellung der Vollständigkeit halber geführt, jedoch kursiv gekennzeichnet)

C. Lösung

Die Abschnitte im Frankfurter Stadtgebiet folgen dem in Anlage 3 dargestellten Verlauf der Vorzugstrasse. Die Planung richtet sich nach den Anforderungen der technischen Regelwerke in der aktuell gültigen Fassung. Diese Anforderungen betreffen bspw. Aspekte der Oberflächenbeschaffenheit, Breiten und Abstände, Neigungen, Steigungen, Kurvenradien, Sichtfelder sowie Führungsformen an Knotenpunkten. Sämtliche bisher unbeleuchteten Abschnitte werden mit Beleuchtungselementen versehen. Der Charakter der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Umfang ist je nach Streckenabschnitt ganz unterschiedlich und lässt sich stichwortartig wie folgt beschreiben: FR-01 - Weg über die Felder (Sindlingen Flur 12) Bau einer selbstständig geführten Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr außerorts. FR-02 - Querung Bahngleise Ausbau des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges zu einer selbstständig geführten Verbindung mit geteilter Nutzung außerorts. FR-03 - Weg zw. Hoechster-Farben-Straße - Bahnübergang. Ausbau des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges zu einer selbstständig geführten Verbindung mit geteilter Nutzung außerorts. Hs-01 P1 - Querung Hoechster-Farben-Straße Umbau der aktuellen Querung, Verbreiterung der Furt und der Aufstellflächen. Am Knotenpunkt mit der Hoechster-Farben-Straße erfolgt eine Vollsignalisierung. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Hs-02 - westl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Osten, südlicher Abschnitt) Aufweitung des gemeinsamen Geh-Radweges, getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße. Hs-03 - westl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Osten, nördlicher Abschnitt) Aufweitung des gemeinsamen Geh-Radweges, getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße. Hs-04 P2 - Kreisverkehr Hoechster-Farben-Straße Aufweitung der vorhandenen Radinfrastruktur im Kreisverkehr (mind. 3,00 m). Umbau Kreisverkehr mit bevorrechtigter Führung auf umlaufenden Radwegen bei getrenntem Fußverkehr. Hs-05 - östl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Osten) Getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße durch Entnahme eines PKW-Fahrstreifens Hs-06 - östl. Abschnitt Hoechster-Farben-Straße (Richtung Westen) Getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße durch Entnahme eines PKW-Fahrstreifens. Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Hs-07 P3 - Querung Leunastraße LSA gestützte Querung mit Führung auf der Fahrbahn, Anpassung der LSA an die Radschnellverbindung. FR04 - Adolf-Haeuser-Straße/Dalbergstraße Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn in beide Richtungen. Optional Prüfung einer Fahrradstraße. FR05 - Kreisverkehr Dalbergstaße Markierung der Überleitung mittels Schutzstreifen, Führung auf der Fahrbahn. FR06 - Kasinostraße / Emmerich-Josef-Straße Verbreiterung der Radfahrstreifen. Teilweise Entfall der Längsparkstände. Querungsstelle über die Straßenbahntrasse erforderlich. FR07 P2 - Querung Zuckschwerdtstraße LSA gestützte Querung mit selbständiger Führung, Entfall getrennter Rechtsabbieger für KFZ-Verkehr. FR08 - Ludwig-Scriba-Straße Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße. FR09 - Weg am Bahndamm Aufweitung der Straße für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR10 - An der Steinmühle Umstellung von diagonalem Parken auf Längsparken. Ausweisung einer Fahrradstraße. FR11 - Am Rosenberg Aufweitung der Straße für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR12 - Holzlachstraße Ausweisung einer Fahrradstraße. FR13 - Weg an der Holzlachstraße Bau einer selbstständig geführten Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR14 - Querung Nidda Bau eines Brückenbauwerks über die Nidda. Selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR15 - Kahnplatz Aufweitung der Straße, Ausweisung einer Fahrradstraße. FR16 P3 - Querung Schliephakestraße Errichtung einer Lichtsignalanlage, Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Ausweisung einer Fahrradstraße. FR17 - Oeserstraße Markierung von Schutzstreifen (min. 2,00 m) auf der Fahrbahn im Zweirichtungsverkehr. Alternativ: Prüfung einer Fahrradstraße. FR18 P4 - Birminghamstraße Markierung der Überleitung in den Mischverkehr mittels Schutzstreifen. FR19 - Oeserstraße (Neubau) Aufweitung der Straße für getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts entlang einer Hauptverkehrsstraße FR20 - FR21 - östl. und westl. Abschnitt Werner-Bockelmann-Straße Aufweitung der Straße, für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR22 - FR24 -westl. Abschnitt Denisweg (Nied) bis westl. Abschnitt Denisweg (Griesheim) Aufweitung der Straße, Ausweisung einer Fahrradstraße. FR25 P5 - Querung Waldschulstraße Errichtung einer Lichtsignalanlage, Einbau von Detektoren für den Radverkehr im Zulauf zur Minimierung von Verlustzeiten. Markierung Furt und Aufstellflächen inkl. getrennter Fußverkehr. FR26 - östl. Abschnitt Denisweg (Griesheim) Ausweisung einer Fahrradstraße. FR27 - Denisweg/Überführung BAB 5 Verbreiterung des Brücken und Rampenbauwerks, selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR28 - FR29 - westl. und östl. Abschnitt Denisweg (Gallus) Aufweitung der Straße für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR30 P6 - Querung Schmidtstraße Umbau der aktuellen LSA-Querung (Verbreiterung Furt und Aufstellflächen), getrennter Fußverkehr. FR31 - Bahndammparalleler Geh- und Radweg Neubau einer selbstständig geführten Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR32 - Eisenbahnüberführung Frankenallee Nach Ende 2023 erfolgtem Bahndammdurchstich Markierungsarbeiten und Installation von Beleuchtungselementen, weiterhin selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. FR33 - FR36 - westl. und östl. Abschnitt Frankenallee (beide Richtungen) Integration in Projekt "Fahrradfreundliche Nebenstraße Frankenallee". Ausweisung einer Fahrradstraße. Markierungsarbeiten. FR37 - Güterplatz Markierungsarbeiten für selbstständig geführte Verbindung mit getrennter Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr innerorts. Der jeweils tatsächlich zu ergreifende Maßnahmenumfang in den einzelnen Abschnitten wird erst im Rahmen des weiteren Planungsverlaufs festgelegt. Um auf Ingenieurbauwerke verzichten zu können, werden alternative Führungsformen geprüft. Die Abschnitte FR30 bis FR37 werden bereits in anderen Projekten des Magistrats bearbeitet. Sie sind daher nicht Teil der Vorlage und hier lediglich nachrichtlich dargestellt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☒ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung:
    Nach den ersten projektinternen Abstimmungen wurde
    im September und Oktober 2022 die Öffentlichkeit online mit einer
    Auftaktveranstaltung über das Projekt informiert und online mittels einer
    Umfrage zur Einschätzung der Streckenvarianten beteiligt. Es haben sich
    insgesamt 1.881 Bürger*innen mit Einschätzungen zu den Streckenvarianten in
    den jeweiligen Kommunen beteiligt. In einem zweiten Schritt fand im Dezember
    2022 ein Expertenworkshop statt. Im Ergebnis wurden die Bewertungsergebnisse
    des Fachplanungsbüros durch regionales Know-how der beteiligten
    Verwaltungsvertreter erweitert. Die Ergebnisse der vorhandenen
    Grundlagendaten, der vor Ort durchgeführten Begehungen sowie der
    Beteiligungsprozess ermöglichten eine fachgerechte Einschätzung der
    unterschiedlichen Streckenvarianten. Abschnittsweise wurden die verschiedenen
    Optionen miteinander verglichen und anhand eines umfassenden
    Bewertungskatalogs beurteilt. Dabei wurden Kriterien wie Attraktivität,
    Erschließungsfunktion, Verträglichkeit mit anderen Verkehrsteilnehmenden,
    Raumverträglichkeit sowie der erforderliche Handlungs- und
    Realisierungsaufwand berücksichtigt, wobei jeweils verschiedene Unteraspekte
    einflossen. Das Ergebnis war eine Vorzugsvariante, die anschließend in
    weiteren, vertiefenden Untersuchungen genauer betrachtet wurde. Diese
    Vorzugsvariante wurde in einem dritten Schritt im Rahmen eines
    Online-Feedbacks auch durch Bürgerinnen und Bürger verifiziert. Hieran
    beteiligten sich im Mai 2024 306 Personen.
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 42 · 23.02.2026
TO I, TOP 107
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 63
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 64
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
FDPAfDStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
FDPAfDStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung