Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee - Bauwerk BW 038
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.10.2018, M 192
Betreff: Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee - Bauwerk BW 038 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1461 (M 88)
- Es dient zur Kenntnis, dass - für den Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee mit Beschluss vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.593.000 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, bei einer GVFG Förderung von 803.900 € freigegeben wurde, - aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur in der Bauwirtschaft das Ausschreibungsergebnis um rund 585.000 € über der Kostenberechnung lag und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 2.178.000 € gestiegen ist.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 585.000 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 585.000 € (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke - zur Verfügung.
- Ferner dient weiterhin zur Kenntnis, dass
- a)von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rd. 221.747,49 € (Stand Juni 2018) für Planungsleistungen und 231.954,13 € für Bauleistungen verausgabt wurden,
- b)die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die neu eingerichteten Projektdefinition 5.007846 - Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach / Kennedyallee in Frankfurt am Main - abgewickelt wird,
- c)die Stadt Frankfurt am Main einen entsprechenden GVFG-Erhöhungsantrag an das Land (Hessen Mobil) stellen wird, hierdurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 137.400 € erwartet,
- d)die aufgrund der Mehrausgaben um rund 19.400 € erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind und diesen erhöhte jährliche Erträge in Höhe von 1.962,86 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. Begründung: A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), erfolgte die Ausschreibung am 04.09.
- Die Submission fand am 17.10.2017 statt und die Vergabe musste bis spätestens zum 22.12.2017 erfolgt sein. Die erfolgte Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.707.877,97 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden Mittel in Höhe von 1.146.678,60 € bewilligt. Weiterhin wurden für die Herstellung der Beleuchtung Mittel in Höhe von 31.237,50 € bewilligt. Nach dem vorliegendem Angebot der SRM vom 20.10.2017 liegen die Herstellungskosten hier bei 54.614, 90 €. Da zu erwarten war, dass sich durch eine erneute Ausschreibung seinerzeit keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben werden, wurde die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Zudem wurde wegen der hohen Verkehrsbedeutung und der hohen verkehrlichen Belastung der Kennedyallee für die Bauwerksabschnitte 2 und 3 einer Bauausführung nur in den verkehrsärmeren Sommerferien festgelegt. Der aktuelle Mittelbedarf belauft sich nunmehr insgesamt auf 2.177.576,77 €. Da ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr vor dem Vergabetermin am 22.10.2017 herbeigeführt werden konnte, war eine sogenannte Zweierverfügung notwendig. B - Alternativen - keine - C - Lösung - keine - D - Kosten (Mehrkosten)
- Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf (Mehrkosten) 585.000,- € Die Mittel stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663 Mit einer Förderung der städtischen Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - mit einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 137.400 € gerechnet werden. Ein entsprechender Antrag wird gestellt. Kostenübersicht (Mehrkosten) 1 Baukosten brutto 1.1 Brückenbau 561.199,37 € 1.2 Beleuchtung 23.377,40 € Summe Baukosten 584.576,77 € Mehrkosten (gerundet) 585.000,- €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2018 585.000,- €
- Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 €
- Jahresfolgekosten (Mehrkosten):
- a)Persönliche Ausgaben - keine -
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten - Brückenbau 61.199,37 € x 0,8% = 4.489,59 € Summe Sachkosten 4.489,59 €
- Abschreibung Brückenbau BND * 70 Jahre*) 1/70 von 561.199,37 € 8.017,13 € Beleuchtung BND * 30 Jahre*) 1/30 von 23.377,40 € 779,25 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 8.796,38 € c) Kapitalkosten 2,75 % / 2 *) (585.000 € - 137.400 €) 6.154,50 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2018 vom 22.11.2017 Gesamtsumme Jahresfolgekosten (Mehrkosten): 19.440,47 €
- Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (137.400 € / 70 Jahre) 1.962,86 €
- Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG (Erhöhung) werden erwartet in Höhe von 137.400 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 137.400 €
- Sonstiges: 0,00 € - keine - Summe Sonstiges (brutto) 0,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 € - keine -Nebenvorlage: Antrag vom 08.11.2018, NR 690
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2018Sie sind hierMM 192Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee - Bauwerk BW 038Magistratsvortrag
- 8. November 2018NRNR 690Mehrkosten Ersatzneubau StraßenbrückeSTVV-Antrag · AfD
- 8. November 2018AA 402Mehrkosten Ersatzneubau StraßenbrückeSTVV-Anfrage · AfD
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 21Mehrkosten Ersatzneubau StraßenbrückeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER; FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 192 = Annahme, NR 690 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 192 = Enthaltung, NR 690 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)