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Bauwerk 038 - Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee in Frankfurt am Main hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 88

Betreff: Bauwerk 038 - Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee in Frankfurt am Main hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61)

  1. Dem Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee in Frankfurt am Main-Sachsenhausen (BW 038) wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die Gesamtausgaben der Baumaßnahme betragen entsprechend der durch das Revisionsamt geprüften Kostenberechnung 1.593.000 € brutto. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.593.000 € brutto werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes (fortgeschriebene Zustandsnote 3,8) höchste Priorität hat;
    • b)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.593.000 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", zur Verfügung stehen;
    • c)für Planung, Bauvorbereitung und Baunebenkosten bereits Mittel in Höhe von 98.781 € brutto verausgabt wurden;
    • d)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 52.307 € sichergestellt ist, denen Jahresfolgeerträge in Höhe von 11.484 € gegenüberstehen;
    • e)ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 803.900 € gestellt ist; die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid ergibt;
    • f)das Brückenbauwerk keinen Restbuchwert aufweist.
  4. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Diese Maßnahmen werden durch Wiederherstellung der Grünfläche und Ersatzpflanzungen gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan nach Abschluss der Baumaßnahme kompensiert.
  5. Der Baumfällung von zehn betroffenen Bäumen - acht im Bereich des Auslaufbereiches sowie zwei im Bereich der Fahrbahnverschwenkung - wird zugestimmt.
  6. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Genehmigungsbehörde Hessen Mobil (Baurechtschaffung) steht. Begründung:
    • A)Zielsetzung Das Brückenbauwerk BW 038 befindet sich unmittelbar an der Einmündung Richard-Strauss-Allee in die Kennedyallee in Frankfurt am Main-Sachsenhausen und überführt sowohl die Richard-Strauss-Allee sowie die Kennedyallee. Unterführt wird der Luderbach (auch als Königsbach bezeichnet). Das Bauwerk wurde im Jahr 1928 als Gewölbe in Sandstein und Beton errichtet. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes (Zustandsnote 3,8) und der eingeschränkten Tragfähigkeit (Einstufung in Brückenklasse 30), muss die Straßenbrücke (Durchlass) erneuert werden. Ziel des Ersatzneubaues ist es, ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu erwartenden Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die Konstruktion dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden.
    • B)Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative.
    • C)Lösung Das Bauwerk wird als flachgegründeter geschlossener Rahmen in Stahlbeton-Fertigteilbauweise mit Überschüttung ausgeführt. Am Ein- und Auslauf wird der Rahmen durch angehängte Stirn- bzw. Flügelwände ergänzt. Die Fertigteilelemente werden in offener Bauweise verlegt. Sowohl die Kennedyallee als auch die Richard-Strauss-Allee erhalten nach dem Verfüllen der Baugrube einen bituminösen Straßenaufbau nach RStO
  7. Als Absturzsicherung im Einlaufbereich wird ein gestaltetes Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,30 m und im Auslaufbereich mit einer Höhe von 1,88 m (Übersteigschutz, wie Bestand) hergestellt. Zur Verbesserung der hydraulischen Verhältnisse wird die Linienführung des Bauwerks verändert sowie die Anordnung einer Trockenwetterrinne vorgenommen. Die Linienführung des neuen Bauwerkes verläuft auf den ersten 8,15 m auf der Achse des Bestandsbauwerkes und knickt anschließend um ca. 30° nach Westen ab und trifft nach ca. 17,62 m unter einem nochmaligen 30°-Knick wieder auf die Bestandsachse. Im Bereich der Kennedyallee befindet sich das Bauwerk in gleicher Lage. Durch die optimierte Linienführung sowie die Anordnung einer Trockenwetterrinne werden die hydraulischen Bauwerkseigenschaften deutlich verbessert. Des Weiteren gewährleistet der Ersatzneubau eine ausreichende Tragfähigkeit (Straßenverkehrslasten nach DIN EN EC1) sowie eine dauerhafte und wartungsarme Konstruktion (z. B. durch den Verzicht auf Lager). Wesentliche Abmessungen: Einzelstützweite: 3,30 m Lichte Weite zw. den Widerlagern: 3,00 m Gesamtlänge: 62,08 m Kleinste lichte Höhe.: 1,40 - 1,60 m Kreuzungswinkel: 91,3 gon / 34,2 gon Brückenfläche: 202,7 m2 Die in der Kennedyallee sowie in der Richard-Strauss-Allee verlaufenden Kabel und Leitungen mit zugehörigen Schächten diverser Betreiber müssen im Zuge der Baumaßnahme teilweise umgelegt bzw. gesichert werden. Des Weiteren befinden sich in der Kennedyallee sowie in der Richard-Strauss-Allee gemauerte elliptische Kanäle der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF), die zu sichern und lastfrei zu halten sind. Um die Ausleuchtung des Straßenraumes für die Bauzeit zu gewährleisten, wird eine provisorische Straßenbeleuchtung angeordnet. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung und der hohen verkehrlichen Belastung der Kennedyallee wird beabsichtigt, diesen Bauwerksabschnitt (BPH 2 + 3) in den verkehrsärmeren Sommerferien zzgl. einer Woche herzustellen. Das Verkehrskonzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt sowie der Baustellenkoordinationsstelle abgestimmt. Derzeit finden weitere Abstimmungen zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung statt. Für die Umsetzung des Ersatzneubaues BW 038 ist kein dauerhafter Grunderwerb erforderlich. Allerdings muss das Flurstück 18, Flur 546, in Teilbereichen betreten werden. Ein entsprechender Gestattungsvertrag wird derzeit vorbereitet. Des Weiteren wird für den zwingend notwendigen Umbau bzw. Teilrückbau des Fernwärmeschachtes der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), dessen Umbaukosten die Stadt Frankfurt am Main trägt, ebenfalls ein Gestattungsvertrag vorbereitet. Die erforderliche Bauzeit bis zur Fertigstellung/Verkehrsfreigabe wird mit 7 Monaten veranschlagt. Die Bauzeit ist von Mitte April 2018 bis Anfang November 2018 vorgesehen. D) Kosten
  8. Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht Ausgaben in Höhe von 1.593.000,00 € Kostenübersicht Zusammenfassung der Ausgaben nach Gruppen Straßenbauarbeiten 91.450,91 € Brückenbauarbeiten 1.055.227,69 € Trassenschutz / -umlegungen 63.349,65 € Beleuchtung 31.237,50 € Grün- und Freiflächen 36.235,50 € Baunebenkosten 315.498,75 € Summe Baukosten (Brutto) 1.593.000,00 €
  9. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Mittel wurden aus Projektdefinition 5.002663.500.116.730 bereits verausgabt: bis
  10. November 2016 (Planung, Genehmigung, usw.) 98.780,65 € 2017 (Planung) 101.219,35 € 2018 (bauliche Ausführung) 1.393.000,00 €
  11. Folgeinvestitionen: -keine-
  12. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben -keine-
    • b)Sachkosten
  13. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 465,00 m2 x 1,30 €/m2 = 604,50 € Brückenbau 1.410.224,38 € x 0,8%*1 = 11.281,80 € Beleuchtung 31.237,50 € x 1,0 %*1 = 312,38 € Grün- u. Freiflächen 36.235,50 € x 5,0 %*1 = 1.811,78 € Summe Bauunterhaltungskosten: 14.010,46 €
  14. Abschreibung (jährlich) Straßenbau BND * 30 Jahre*1 1/30 von 115.302,62 € 3.843,42 € Brückenbau BND * 70 Jahre*1 1/70 von 1.410.224,38 € 20.146,06 € Beleuchtung BND * 30 Jahre*1 1/30 von 31.237,50 € 1.041,25 € Grün- u. Freiflächen BND * 15 Jahre*1 1/15 von 36.235,50 € 2.415,70 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 27.446,43 € *1 In Anlehnung an die "Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung - ABBV)" c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % / 2 * (1.593.000,00 € - 803.900,00 €) 10.850,13 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2017 vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten insgesamt: 52.307,02 €
  15. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (803.900,00 €) / 70 Jahre 11.484,28 € (Analog der längsten Nutzungsdauer.)
  16. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG werden erwartet in Höhe von 803.900,00 €
  17. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
  18. Sonstiges: -keine- Anlage _Bauwerksplan (ca. 2 MB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 10,6 MB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 18.05.2017
TO I, TOP 73
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

OBR 5
Sitzung 12 · 19.05.2017
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 11 · 22.05.2017
TO I, TOP 58
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurterFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 11 · 23.05.2017
TO I, TOP 108
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurterAfDFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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