Parkraumbewirtschaftungskonzept überarbeiten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Parkraumbewirtschaftungskonzept für Schienenpersonennahverkehr-Stationen mit gutem Flughafenanschluss zu überarbeiten. Ziel ist es, den Parkraum monetär zu bewirtschaften, um das Parken für Flugreisende unattraktiv zu machen. Dies soll durch die Einführung von monetären Parkgebühren an den betroffenen S-Bahnstationen erreicht werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Das beigefügte "Parkraumbewirtschaftungskonzept für Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Stationen mit gutem Flughafenanschluss" (Büro ZIV, Darmstadt, August 2019) wird beschlossen. Als Ergebnis des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für SPNV-Stationen mit gutem Flughafenanschluss ist ein Erhebungskonzept entwickelt worden, mit dem sich bestimmen lässt, ob und in welchem Umfang der Parkraum im Umfeld von SPNV-Stationen mit direkter Verbindung zum Flughafen Frankfurt von Flugreisenden genutzt wird. Dazu wurden die Haltestellen im Untersuchungsgebiet bestimmt, an denen eine solche Untersuchung sinnvoll erscheint. Weiterhin wurde ein Parkraumbewirtschaftungskonzept entwickelt, welches zur Anwendung kommen kann, wenn an einer der Stationen als Ergebnis der Erhebung Handlungsbedarf festgestellt wird.
- An günstig zum Flughafen gelegenen S-Bahnstationen soll bei nachgewiesenem Handlungsbedarf grundsätzlich eine monetäre Parkraumbewirtschaftung eingerichtet werden. Diese findet bereits mit der Umstellung der bestehenden Bewohnerparkzonen auf das monetär bewirtschaftete Bewohnerparken flächenhaft Anwendung. Sofern an den betreffenden Stationen die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind, kann auch hier ein monetär bewirtschaftetes Bewohnerparken eingerichtet werden.
Begründung
A. Zielsetzung
Ziel des Konzeptes ist es, im Umfeld der Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Stationen, für die ein Handlungsbedarf festgestellt wird, den Parkraum monetär zu bewirtschaften, sodass das Parken für Flugreisende und sonstige Langzeitparkvorgänge unattraktiv wird.
Ein Erhebungskonzept, um den Handlungsbedarf festzustellen, wurde erarbeitet.
B. Alternativen
Mit Blick auf die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung bestehen keine Alternativen.
C. Lösung
Grundsätzlich ist das Parken von (zugelassenen) Pkw über mehrere Tage oder gar Wochen im öffentlichen Straßenraum durch den Gemeingebrauch der Straße abgedeckt und insofern rechtlich nicht zu beanstanden. Nur bei einem nachgewiesenen hohen Parkdruck kommen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen in Betracht, wobei nicht zwischen flughafenbezogenen und anderen Langzeitparkvorgängen unterschieden wird.
Vor diesem Hintergrund wurde daher für das Parkraumbewirtschaftungskonzept festgelegt, dass alle Parkvorgänge, die über mehr als zwei aufeinanderfolgende Nächte dauern und nicht dem ewohnerparken zugeordnet werden können, als unerwünschte Langzeitparkvorgänge definiert werden. Das Konzept sieht hierfür Erhebungskonzepte vor, mit denen die notwendigen Datengrundlagen bezüglich des im Wesentlichen durch Langzeitparker hervorgerufenen Parkdrucks geschaffen werden können.
Eine Höchstparkdauer von zum Beispiel 36 Stunden oder 48 Stunden kann nur über eine monetäre Bewirtschaftung - im Wohnumfeld vorzugsweise in Kombination mit einer Bewohnerparkregelung - vorgegeben werden. Über die anfallenden Parkgebühren verliert der öffentliche Straßenraum an günstig zum Flughafen gelegenen S-Bahnstationen dann seine Attraktivität gegenüber kostenpflichtigen originär flughafen-bezogenen Parkraumangeboten.
Für reguläre Park-and-Ride (P+R) -Angebote, die nicht als öffentlicher Straßenraum gewidmet sind, bestehen erweiterte Handlungsmöglichkeiten. So können Betreiber:innen beispielsweise über eine Nutzungsordnung eine Höchstparkdauer von 48 Stunden oder 72 Stunden vorgeben. Auch können progressive Tarife von zum Beispiel 2 € am ersten Tag (entsprechend üblicher P+R-Tarife) über 8 € am zweiten Tag und jeweils 15 € an allen folgenden Tagen die zweckentfremdende Nutzung unattraktiv machen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Es entstehen keine zusätzlichen externen Kosten.
Anlage _Parkraumbewirtschaftung-Anlagen (ca. 1,4 MB) Anlage _Parkraumbewirtschaftungskonzept-Dokumentation (ca. 895 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2023Sie sind hierMM 181Parkraumbewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsvortrag
- 28. November 2023OAOA 414Parkraumbewirtschaftungskonzept überarbeiten Vortrag des Magistrats vom 16.10.2023, M 181Anregung
- 28. November 2023OFOF 352/7Parkraumbewirtschaftungskonzept überarbeitenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 113Parkraumbewirtschaftungskonzept überarbeitenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 181 = Annahme) BFF-BIG (M 181 und OA 414 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme), AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 181 = Ablehnung, OA 414 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und Gartenpartei (= Annahme), AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)