Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main schlägt die Einführung und Implementierung eines Stufenmodells für das Krisenmanagement vor, um rechtlich sichere und flexible Reaktionen auf außergewöhnliche Ereignisse zu gewährleisten. Ziel ist es, die Resilienz der Stadt zu stärken und die Handlungsfähigkeit in Krisensituationen zu verbessern.
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Thema Sicherheit verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass auf der Basis der Regelungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) sowie weiterer Richtlinien, Beschlüsse und Empfehlungen der Stadt Frankfurt am Main mit einem Konzept zum Krisenmanagement (Katastrophenschutz- und Verwaltungsstab) 2005 erste Vorbereitungen für besondere Lagen, außergewöhnliche Ereignisse und Krisensituationen getroffen worden sind. Zuletzt mit Datum vom 20.02.2014 hat in diesem Zusammenhang der damalige Oberbürgermeister Peter Feldmann als untere Katastrophenschutzbehörde auf der Grundlage des § 29 HBKG als vorbereitende Maßnahme des Katastrophenschutzes eine Stabsdienstordnung für den Führungsstab (Fü-Stab) und den Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) sowie zuletzt mit Datum vom 02.07.2013 eine Stabsdienstordnung für den Verwaltungsstab für außergewöhnliche Ereignisse in Kraft gesetzt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit für die Prävention sowie die Durchführung eines städtischen Krisenmanagements unterhalb der Katastrophenschwelle gemäß § 66 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zugewiesen ist. Um künftig rechtlich sicher, flexibel und lageabhängig reagieren und besondere Lagen, außergewöhnliche Ereignisse und Krisensituationen adäquat bewältigen zu können, besteht daher die dringende Notwendigkeit, die gesamten Grundlagen für das städtische Krisenmanagement hierauf anzupassen.
- Der Magistrat wird daher beauftragt, das als Anlage beigefügte Grundlagenkonzept "Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main" umzusetzen und die damit einhergehenden weiteren Aufgaben (Schulungs- und Übungskonzept, Erstellung von Stabsdienst- bzw. Geschäftsordnungen für die Stäbe und das KRITIS-Netzwerk, Aufbau eines datenbasierten Lagemonitorings etc.) zu realisieren.
- Der Magistrat wird daneben im Rahmen einer akuten Lage/Krise ermächtigt, in seinem Einberufungsbeschluss gemäß dem genannten Konzept der Leiterin/des Leiters des administrativ-organisatorischen Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE, Stufe 3) jahresbezogene Mehrbelastungen gem. § 100 HGO bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro zu genehmigen.
- Krisenmanagement ist eine gesamtstädtische Aufgabe. Es ist davon auszugehen, dass lageabhängig ergänzend zu einer notwendigen Aufgabenpriorisierung eine zeitlich begrenzte Umverteilung personeller Ressourcen hin zu besonders durch die Krisenbewältigung belasteten städtischen Bereiche erforderlich werden wird. Der Magistrat wird daher beauftragt, als Vorbereitung auf mögliche kommende Lagen individuelle und zur Bewältigung von Krisensituationen förderliche Schlüsselkompetenzen zu definieren (Aufbau eines Profilkatasters), städtische Bedienstete mit entsprechenden Fähigkeiten zu identifizieren (Erstellung und Umsetzung eines Rekrutierungskonzeptes) und diese Mitarbeitenden zielgerichtet vorzubereiten (Erstellung und Umsetzung eines Ausbildungskonzeptes), um sie im Bedarfsfall adäquat einsetzen zu können.
- Um einen stadtweiten Personaleinsatz im konkreten Bedarfsfall zu ermöglichen, erhält das Personal- und Organisationsamt ab BAO Stufe 2 des Stufenmodells nach vorheriger Legitimation durch die lagebezogene Besondere Aufbauorganisation, den Stab für außergewöhnliche Ereignisse bzw. den Verwaltungsstab, die Befugnis, erheblich belasteten Ämtern und Betrieben kurzfristig städtische Mitarbeitende anderer Ämter und Betriebe vorübergehend, jedoch maximal bis zur Rückkehr zur Stufe 1 des Stufenmodells, zur Dienstleistung zuzuweisen. Zudem wird der Magistrat beauftragt, aktuelle Personalbedarfsplanungen für Krisenfälle, insbesondere für die Aufrechterhaltung der kritischen Prozesse in den Ämtern und Betrieben für entsprechende Lagen/Krisen aufzustellen und aktuell vorzuhalten.
- Der Magistrat und damit alle Dezernate, Ämter und Betriebe werden mit diesem Beschluss - neben der Bewältigung entsprechender Lagen nach Zuständigkeitsbereich - bei der Implementierung des Stufenmodells zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet.
- Der Magistrat und damit alle Dezernate, Ämter und Betriebe werden darüber hinaus zwecks Stärkung der Resilienz und Vorbereitung auf künftige Lagen beauftragt, die Erkenntnisse aus der SARS-CoV-2-Lage sowie die Erkenntnisse aus weiteren Lagen/Krisen zu evaluieren sowie entsprechende, mit dem Stufenmodell konformgehende, amtsinterne/betriebsinterne Strukturen und Abläufe für künftige Lagen vorzubereiten und vorzuhalten (z. B. stabsähnliche Strukturen).
- Der Magistrat wird beauftragt, das Stufenmodell "Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse fortzuschreiben, weiter zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum 30.06. hierüber sowie über die Anwendungsfälle des Stufenmodells und deren personelle und finanzielle Auswirkungen zu berichten, respektive diese in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
Begründung
A. Zielsetzung
:
- Einführung und weitergehende Implementierung des in der Anlage beschriebenen Stufenmodells und damit Schaffung einer rechtlich sicheren, klaren und verbindlichen Grundlage für das Vorgehen des Magistrats in besonderen Lagen, bei außergewöhnlichen Ereignissen und Krisensituationen
- Wirksame und möglichst ressourcenschonende Gefahren-/Schadensbewältigung durch eine flexible Verwaltungsstruktur, die sich der jeweiligen Lage - unabhängig von Dauer und Dimension - anpasst
- Datenbasiertes Arbeiten in der Krise, z. B. im Rahmen eines strukturierten Lagemonitorings
- Zuweisung von eindeutigen Kriterien, Verantwortlichkeiten und Prioritäten in den Stufen der Krise/Lage
- Klare und eindeutige Beschreibung der Befugnisse
- Effiziente Bündelung von Kompetenzen und koordiniertes Handeln
B. Alternativen
Wirksame und möglichst ressourcenschonende Gefahren-/Schadensbewältigung durch eine flexible Verwaltungsstruktur, die sich der jeweiligen Lage - unabhängig von Dauer und Dimension - anpasst.
C. Lösung
:
Einführung und weitergehende Implementierung eines Stufenmodells als Krisenorganisation der Stadt Frankfurt am Main.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
:
Durch die Implementierung des Stufenmodells und den damit verbundenen Aufbau von Strukturen und Instrumenten, wie sie in den Ziffern III, IV und VIII beschrieben sind, können Kosten entstehen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können.
Etwaige Kosten für die Bewältigung von konkreten Gefahren-/Schadenslagen fallen auch ohne die Implementierung eines Stufenmodells an und können vorher nicht abgesehen werden.
Anlage _Grundlagenkonzept (ca. 928 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2023Sie sind hierMM 177Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 23. September 2024BB 360Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main - Berichtsjahr 2023/24Magistratsbericht
- 7. April 2025BB 139Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main - Berichtsjahr 2025Magistratsbericht
- 28. Juli 2025BB 273Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 146 WochenBB 236Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main – JahresberichtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)