Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße in einen Kreisverkehrsplatz und Neugestaltung der Vilbeler Landstraße mit Radfahrstreifen
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Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 16
Betreff: Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße in einen Kreisverkehrsplatz und Neugestaltung der Vilbeler Landstraße mit Radfahrstreifen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2008, § 3355 (M 245)
- Der Baumaßnahme zur Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße / Barbarossastraße in einen Kreisverkehrsplatz und Neugestaltung der Vilbeler Landstraße mit Radfahrstreifen gemäß der beiliegenden Plananlage wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme einschließlich der durch die Stadt zu tragenden Kosten für Beleuchtung, Straßenbegleitgrün und Leitungsverlegungen mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 2.360.000 € werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2010 - 2013 finanzielle Mittel in Höhe von 700.000 € in der Produktgruppe 16.3 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition Nr. 5.002720 - Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Victor-Slotosch-Straße / Vilbeler Landstraße / Barbarossastraße, eingestellt sind. Hiervon wurden bereits 25.778,74 € verausgabt.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass
- a)die Deckung der den Ansatz übersteigenden Kosten in Höhe von 1.660.000,- € - aus nicht mehr benötigten Restmitteln i.H.v. 400.000,- € der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002085 - Umgestaltung Heidestraße/Neebplatz, sowie - i.H.v. 1.260.000,- € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.001110 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006, erfolgt. Weiterhin wird ein Antrag auf Zuteilung von Mitteln aus der Stellplatzablöse gestellt
- b)die aus der Maßnahme Projektdefinition Nr. 5.001110 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006 herangezogenen Mittel i.H.v. 1.260.000 € hier weiter benötigt und daher zu gegebener Zeit aus an anderer Stelle nicht mehr benötigten Restmitteln in erforderlicher Höhe wieder bereit gestellt werden.
- c)eine Förderung der oben genannten Baumaßnahme nach dem Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angestrebt wird. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - mit einer Förderung in Höhe von bis zu 1.200.000,- € gerechnet werden. Ein entsprechender Antrag wird gestellt. Für den Fall, dass vom Zuwendungsgeber keine Mittel bewilligt werden, wird die Baumaßnahme vollständig aus dem städtischen Haushalt wie vor beschrieben finanziert und durchgeführt.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt abgestimmten Arbeitsplan mit Stand vom 15.01.2010 im erforderlichen Umfang berücksichtigt wurde.
- Die vorhandenen Straßen Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße / Barbarossastraße werden in der Bilanz zum 31.12.2009 mit einem Restwert von 1.221.144,- € nachgewiesen. Der Abgang des alten Anlagevermögens der Straßen und Nebenflächen verursacht eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restwertes.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten der Produktgruppen 16.3 (Straßenbau) in Höhe von 126.921,- €, und (Beleuchtung) in Höhe von 8.501,- €, 22.9 (Grün- u. Freiflächen) in Höhe von 8.677,- €, 16.06 (Verkehrseinrichtungen) in Höhe von 39.963,- €, sowie 35.02 (Informations- und Kommunikationstechnik) in Höhe von 1.891,- € im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen sind. Begründung: A. Zielsetzung Der Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße weist in seiner bestehenden verkehrstechnischen Funktionalität und Gestaltung deutliche Missstände auf. Die fehlende Linksabbiegebeziehung beeinträchtigt die Erreichbarkeit zahlreicher Einzelhandelsnutzungen entlang der Victor-Slotosch-Straße aus der südlichen Vilbeler Landstraße und das Linkseinbiegen aus der Barbarossastraße in die Vilbeler Landstraße ist nur Linienbussen gestattet. Radverkehrsanlagen und eine signalgeregelte Querungsmöglichkeit für Fußgänger über den südöstlichen Knotenpunktarm fehlen gänzlich. Die ungünstige, spitzwinklige Geometrie der untergeordneten Straßenzüge zur Vilbeler Landstraße wirkt sich hierbei zusätzlich kontraproduktiv auf den Verkehrsfluss aus. Vor diesem Hintergrund soll der oben genannte Knotenpunkt unter Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsarten und verkehrstechnischen Anforderungen funktional und gestalterisch aufgewertet und zu einem Kreisverkehrsplatz umgestaltet werden. In diesem Zuge wird auch die Vilbeler Landstraße bis zur Taschnerstraße im Norden sowie bis zur Triebstraße im Süden durch eine Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnittes unter Berücksichtigung einer Fahrspurreduzierung zu Gunsten von beidseitigen Radfahrstreifen neu aufgegliedert. Hierbei soll eine Vervollständigung der Abbiegebeziehungen, eine regelwerkskonforme Radverkehrsführung für alle Fahrbeziehungen, sowie eine Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger und einer den Straßenquerschnitt auflockernden, ansprechenden Begrünung erzielt werden. Trassenführung Die Trassierung bzw. Geometrie des geplanten Kreisverkehrsplatzes und der Vilbeler Landstraße orientieren sich an den bestehenden Grenzen bzw. der vorhandenen Bebauung und bewegt sich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes. B. Alternativen Alternativen entfallen, da die vorgesehene Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz auf Grundlage der Vorplanung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2008, § 3355 (M 245) erfolgt, für die eine Baureifplanung aufgestellt wird. C. Lösung Die Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotosch-Straße beinhaltet einen einstreifigen Kreisverkehrsplatz (D = 28
- m)mit einer 5,50 m breiten Kreisverkehrsfahrbahn und einem 3,00 m breiten Innenring sowie sich daran anschließende, einstreifige Zu- und Ausfahrten und einer zum Kreisrand parallelen Radwegführung. Der südliche Teilknotenpunkt Vilbeler Landstraße/ Barbarossastraße ist als Einmündung vorgesehen. Querenden Fußgängern stehen Überwege (Zebrastreifen) - am Kreisverkehr mit Fahrbahnteilern - zur Verfügung. Südlich der Einmündung Barbarossastraße ist eine Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger und ggf. indirekt linksabbiegende Radfahrer vorgesehen. Die Zufahrt aus der Barbarossastraße ist dem motorisierten Verkehr aus Gründen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit ausschließlich nach rechts gestattet, da dies den Abfluss beschleunigt und das "Linkseinbiegen" in die südliche Vilbeler Landstraße auch über eine Wende am anschließenden Kreisverkehr realisiert werden kann. Zur Beschleunigung des Linienbusverkehrs aus der Barbarossastraße in die südliche Vilbeler Landstraße ist eine "schlafende" Lichtsignalanlage vorgesehen, die den Verkehr aus der südlichen Vilbeler Landstraße anhält und das Rechtseinbiegen in Richtung Kreisverkehr erleichtert. Außerhalb der vom Linienbusverkehr angeforderten Freigabezeiten wird die Einmündung unsignalisiert betrieben. Die Tankstellenzufahrten liegen am Kreisel und der Vilbeler Landstraße außerhalb des Einmündungstrichters der Barbarossastraße. Flächenversiegelungen können reduziert und deutliche Seitenraumverbreiterungen erreicht werden. Die Lage des Kreisels orientiert sich an der vorhandenen, umliegenden Bebauung und bewegt sich innerhalb der Grenzen des öffentlichen Verkehrsraumes. Dabei wurde die Konstruktion des Kreisels in den vorhandenen öffentlichen Verkehrsraum so eingepasst, dass eine Grenzüberschreitung mit dem damit verbundenen Eingriff in private Grundstücksflächen vermieden wird. Die Fahrstreifenbreiten der Knotenpunktzufahrten und -ausfahrten betragen mindestens 3,50 m. In der südöstlichen Knotenpunktsausfahrt zur Vilbeler Landstraße wurde im Schatten der als Querungshilfe vorgesehenen Verkehrsinsel eine Aufstellfläche für Linksabbieger aus der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße vorgesehen. Der Kreisring, dessen Breite (8,50
- m)in Abhängigkeit vom Außendurchmesser bemessen wurde, ist in einen Kreisfahrbahn mit bituminöser Deckschicht (b = 5,50
- m)und einem Innenring aus aufgehelltem Asphalt (b = 3,00
- m)unterteilt, der nur von großen LKW-Fahrzeugen überfahren werden soll und durch einen Kreisverkehr-Flachbordstein von der Kreisfahrbahn getrennt ist. Darüber hinaus soll - nicht zuletzt um auch dem Beschluss der Stv.-V. § 6690 vom 12.09.1996 Rechnung zu tragen - im Zuge der vorstehenden Maßnahme auf der Fahrbahn der unmittelbar nördlich und südlich angrenzenden Abschnitte der Vilbeler Landstraße bis zur Taschnerstraße im Norden sowie bis zur Triebstraße im Süden eine Fahrspurreduzierung auf zwei Fahrstreifen zur Schaffung von beidseitigen Radfahrstreifen erfolgen. In der Fahrbahnmitte sind begrünte Mittelinseln als Fahrbahnteiler mit dazwischen liegenden Abbiegespuren bzw. Aufstellflächen für Linksabbieger in Richtung der Grundstückszufahrten vorgesehen. Die neue Radverkehrsführung in der Vilbeler Landstraße beginnt nördlich außerhalb des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/Borsigallee und verläuft über den Kreisverkehrsplatz hinweg nach Norden bis zur Kreuzung Vilbeler Landstraße/Voltensee-straße/Taschner-straße mit einer regelwerkskonformen Radverkehrsführung im Knotenpunktbereich und schließt an die Radroute Ostbahnhof-Seckbach-Enkheim an. Die Barrierefreiheit wurde an allen Fußgängerübergängen am Kreisel sowie an dem vor bezeichneten Knotenpunktbereich nach städtischem Standard (gemäß Arbeitsplan mit Stand vom 15.01.2010) im erforderlichen Umfang berücksichtigt, um die uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung des Kreisverkehrsplatzes auch für seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen zu gewährleisten. Öffentliches Grün Vorhandenes "Straßenbegleitgrün" ist lediglich in Form von Buschwerk auf den bestehenden Verkehrsinseln im Einmündungsbereich der Victor-Slotosch-Straße vorhanden, dass bei Realisierung der Baumaßnahme gerodet werden muss. Im Zuge der Baumaßnahme erfolgen im Bereich des Kreisverkehrsplatzes drei neue Baumpflanzungen, sowie eine Mittelinselbegrünung. Darüber hinaus sind in der Vilbeler Landstraße neun mit Bodendeckern begrünte Mittelinseln vorgesehen. Grunderwerb Eine kleine private Grundstücksfläche (ca. 10 m2), die heute bereits Straßen- und Gehwegfläche ist, wird aus Gründen der Flurstücksbereinigung im Zuge dieser Baumaßnahme erworben. Darüber hinaus ist zur Realisierung des Kreisverkehrsplatzes und der Umgestaltung der Vilbeler Landstraße kein Eingriff in private Grundstücksflächen erforderlich, da sich die Verkehrsanlagen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes befinden, deren Flächen sich in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt befinden. D. Kosten Die Baumaßnahme wird aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002720, Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Victor-Slotosch-Straße / Vilbeler Landstraße / Barbarossastraße finanziert. Hierzu werden die bereits im Investitionsprogramm 2010 - 2013 eingestellten Mittel in Höhe von 700.000,- freigegeben und verrechnet. Für den sich ergebenden Überhangbetrag in Höhe von 1.660.000,- € erfolgt eine Querdeckung in Höhe von 1.260.000,- € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001110, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006, sowie aus nicht mehr benötigten Restmitteln in Höhe von 400.000,- € aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.002085, Umgestaltung Heidestraße / Neebplatz. Die aus der Maßnahme Projektdefinition Nr. 5.001110 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006 herangezogenen Mittel i.H.v. 1.260.000 € werden zur Abwicklung noch offener Schlusszahlungen hier weiter benötigt; der Zeitpunkt ist aktuell nicht absehbar. Die Heranziehung zur Deckung der vorliegenden Maßnahme ist insoweit möglich und vertretbar. Die entnommenen Mittel werden zu gegebener Zeit aus an anderer Stelle nicht mehr benötigten Restmitteln wieder zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, im Jahre 2011 Verpflichtungen in voller Höhe einzugehen. Es wird eine Förderung der oben genannten Baumaßnahme nach dem Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angestrebt. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - mit einer Förderung in Höhe von bis zu 1.200.000,- € gerechnet werden. Ein entsprechender Antrag wird im Jahr 2011 gestellt. Zu BEGRÜNDUNG Kosten:
- Investitionsbedarf: Grunderwerb 7.000,00 € Straßenbau 1.943.942,00 € Beleuchtung 114.111,00 € Amt 16, IKT 42.483,00 € Grün- und Freiflächen 61.464,00 € Verkehrssignalanlagen 191.000,00 € Folgekostenrelevante Zwischensumme 2.353.000,00 € Summe Investitionsbedarf 2.360.000,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum: 2011 1.700.000,00 € 2012 660.000,00 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen 0,00 €
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben 0,00 €
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 11.150 m2 1,30 €/m2 14.495,00 € Grün- und Freiflächen 5,00% 3.073,20 € Verkehrssignalanlagen (neue Anlagen) Unterhaltung Anzahl 2 Stck. 5.000 €/Stck. 10.000,00 € Betrieb Anzahl 2 Stck. 1.500 €/Stck. 3.000,00 € Instandsetzung 5,00% 9.550,00 € Summe Sachkosten 40.118,20 €
- Abschreibung BND *) Straßenbau 30 Jahre 3,33% 64.798,07 € Beleuchtung 20 Jahre 5,00% 5.705,55 € Amt 16, IKT 50 Jahre 2,00% 849,66 € Grün- und Freiflächen 15 Jahre 6,67% 4.097,60 € Verkehrssignalanlagen 15 Jahre 6,67% 12.733,33 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 88.184,21 € c) Kalkulatorische Verzinsung 5,00% 57.650,00 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten 185.952,41 €
- Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. 0,00 €
- Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. (Auflösung von Sonderposten) Zuwendungen des Bundes nach GVFG 1.200.000,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 0,00 € Verwendung Stellplatzablöse ÖPNV 0,00 € Kostenbeteiligung des Bundes 0,00 € Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG 0,00 € Summe Leistungen Dritter 1.200.000,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 €
- Sonstiges: 0,00 € Die Jahresfolgekosten belaufen sich auf insgesamt (gerundet): 185.953,- € Die Jahresfolgekosten der Produktgruppen 16.3 (Straßenbau) in Höhe von 126.921,- €, und (Beleuchtung) in Höhe von 8.501,- €, 22.9 (Grün- u. Freiflächen) in Höhe von 8.677,- €, 16.06 (Verkehrseinrichtungen) in Höhe von 39.963,- €, sowie 35.02 (Informations- und Kommunikationstechnik) in Höhe von 1.891,- € sind im Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sicherzustellen. Anlage Lageplan_Blatt_1 (ca. 679 KB) Anlage Lageplan_Blatt_2 (ca. 917 KB) Anlage Lageplan_Blatt_3 (ca. 522 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Januar 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL; Stv. Holtz (= Enthaltung)