Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße
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Vortrag des Magistrats vom 09.11.2007, M 245
Betreff:
Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße
- Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotosch-Straße/ Barbarossastraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme keine Mittel zur Verfügung stehen und diese daher so bald wie möglich im Haushalt zu sichern sind.
- Nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt wird der Magistrat beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. In diesem Zusammenhang ist entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.10.2004, § 8007, mit den Betreibern von Verbrauchermärkten entlang der Victor-Slotosch-Straße über eine Beteiligung an den Kosten der Umgestaltung des Knotenpunktes, zu verhandeln. Begründung: A – Ausgangslage und Zielsetzung Der Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße weist im Bestand funktionale und gestalterische Defizite auf, die sich unter anderem aus der Geometrie mit spitzem Schnittwinkel der Straßenzüge ergeben. Restriktionen bezüglich der Abwickelbarkeit einzelner Fahrbeziehungen beeinträchtigen die Erreichbarkeit zahlreicher Einzelhandelsnutzungen entlang der Victor-Slotosch-Straße aus der südlichen Vilbeler Landstraße. Das Linkseinbiegen aus der Barbarossastraße in die Vilbeler Landstraße ist nur Linienbussen gestattet. Radverkehrsanlagen und eine signalgereglte Querungsmöglichkeit für Fußgänger über den südöstlichen Knotenpunktarm sind nicht vorhanden. Der Ortsbeirat 16 beschreibt Leistungsfähigkeitsdefizite u. a. für den linkseinbiegenden Verkehr aus der Victor-Slotosch-Straße in Richtung Norden (§ 3958 vom 07.10.2002). Ziel der Planung ist eine funktionale und gestalterische Aufwertung des Knotenpunktes, u. a. durch - eine Vervollständigung der Abbiegebeziehungen - eine regelwerkskonforme Radverkehrsführung für alle Fahrbeziehungen - eine Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger - eine bedarfsgerechte Dimensionierung und Aufteilung der Kfz-Verkehrsflächen - die Aktivierung von Flächenreserven zugunsten größerer Seitenraumbreiten - Begrünung B – Alternativen Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4, Lösungsvorschlag (vgl. Abschn. C) Abb. 1: Untersuchte Alternativen (Grundformen) Zur Umgestaltung des Knotenpunktes sind die in Abb. 1 dargestellten und nachfolgend beschriebenen Grundformen – z. T. mit Untervarianten bzgl. der Verkehrsführung oder der Gestaltung von Teilbereichen - untersucht worden: - Variante 1: Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage Variante 1 behält die derzeitige Knotenpunktgrundform weitgehend bei. Der vierstreifige Fahrbahnquerschnitt der Vilbeler Landstraße wird im Bereich der Knotenpunktzufahrten in einen dreistreifigen Querschnitt übergeleitet. Separate Linksabbiegestreifen aus Richtung Süden und Westen, Radverkehrsanlagen und eine Fußgängerfurt über die südliche Vilbeler Landstraße werden ergänzt. Das gleichzeitige Linksabbiegen "vor Kopf“ aus der Vilbeler Landstraße ist aufgrund des spitzen Schnittwinkels beider Straßenzüge nur für kleine bis mittlere Bemessungsfahrzeuge behinderungsfrei möglich. Der Rechtseinbiegestreifen aus der Victor-Slotosch-Straße wird aus Platzgründen aufgegeben. Die derzeitige Fläche des Einfädelungsstreifens wird dem Seitenraum zugeschlagen und der vorhandene Längsparkstreifen um 6 Stellplätze und ein Pflanzbeet verlängert. Die Tankstellenanbindung kann unter Beibehaltung der derzeitigen Knotenpunktgrundform nicht verbessert werden und entspricht etwa dem Bestand. Variante 1 bietet Vorteile bzgl. der Linienführung des ÖPNV, die unverändert beibehalten wird und der vergleichsweise direkten Führung geradeausfahrender Radfahrer im Zuge der Vilbeler Landstraße bzw. Victor-Slotosch-/Barbarossastraße. Aufgrund der ungünstigen Knotenpunktgeometrie bei gleichzeitig eingeschränkter Flächenverfügbarkeit für Abbiegespuren sind Leistungsfähigkeitsdefizite mit langen Wartezeiten zu erwarten. Die Einrichtung einer Abbiegemöglichkeit von Süden nach Westen als ein wesentliches Ziel der Planung ist nur eingeschränkt, d. h. mit Abstrichen bzgl. der gleichzeitigen Befahrbarkeit beider Linksabbiegestreifen aus der Vilbeler Landstraße für große Bemessungsfahrzeuge, erreichbar. Straßenraumgestalterisch ungünstig sind die deutlich ungleiche Ausbildung beider Einmündungsbereiche in die Vilbeler Landstraße, zahlreiche Fahrbahnmarkierungen und vergleichsweise knappe Seitenraumbreiten mit niedriger Aufenthaltsqualität. - Variante 2: Doppelkreisverkehr Variante 2 sieht die Auflösung des Knotenpunktes in zwei kleine, einstreifige Kreisverkehrsplätze mit einstreifigen Zu- und Ausfahrten vor. Die Radverkehrsführung erfolgt in den Zu- und Ausfahrten der Vilbeler Landstraße auf Schutzsteifen und in den Kreisen im Mischverkehr auf der Fahrbahn. In der Victor-Slotosch-Straße sind Radfahrsteifen und Schutzstreifen vorgesehen. Fußgängerüberwege befinden sich in den vier Knotenpunktzufahrten. Mittelinseln erleichtern das Queren in den höher belasteten Zufahrten der Vilbeler Landstraße und Victor-Slotosch-Straße. Die Grundstückszufahrten im Bereich des Knotenpunktes (u. a. Tankstelle) sind direkt an den Doppelkreisverkehr angeschlossen und in alle Richtungen befahrbar. Der Doppelkreisverkehr gestattet die Abwicklung aller Fahrbeziehungen. Die Kfz-Verkehrsflächen werden gegenüber dem Bestand deutlich zugunsten größerer Seitenraumbreiten reduziert. Doppelkreisverkehrsplätze werden in Deutschland bisher kaum betrieben (Nachteil bzgl. Begreifbarkeit und ggf. Verkehrssicherheit). Die Teilknotenpunkte sind rechnerisch leistungsfähig (Verkehrsqualität Stufe "A“ oder "B“), während der Nachmittagsspitze ist jedoch wegen der systembedingt knappen Teilknotenabstände von gegenseitigen Beeinflussungen des Verkehrsablaufs an beiden Kreisverkehren auszugehen. Vergleichsweise große Seitenraumbreiten insbesondere zwischen den Kreisverkehren kommen Fußgängern zugute und eröffnen Handlungsspielräume für gestalterische Aufwertungen. Umbau- und Unterhaltungskosten für Signalanlagen entfallen. - Variante 3: "Kreisverkehr, Sonderform "Schlaufe“ Variante 3 sieht eine Zusammenfassung der Teilknotenpunkte aus Variante 2 zu einem abweichend von der Norm geformten Kreisverkehrsplatz in Schlaufenform vor. Die Option eines einzigen Kreisverkehrs, eingepasst in einen länglich gestreckten Kreuzungsbereich führt zu Umwegfahrten des linkseinbiegenden Verkehrs aus der Victor-Slotosch- und Barbarossastraße, die insbesondere Fahrradfahrern, die im Mischverkehr auf der Kreisfahrbahn geführt werden, nicht zumutbar sind und Akzeptanzprobleme erwarten lassen. Auch Fußgängerquerungen zwischen den derzeit untergeordneten Einmündungen erfordern lange Umwege, da Fußgängerüberwege in Mittellage nicht angelegt werden können (keine Querung der Kreisfahrbahn). C - Lösung - Variante 4: Kreisverkehr und Einmündung (Anlage 1) Variante 4 beinhaltet die Umgestaltung des Knotenpunktes Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotosch-Straße in einen einstreifigen Kreisverkehrsplatz (D = 28 m) mit einstreifigen Zu- und Ausfahrten und einer Kreisrand parallelen Radwegführung. Der südliche Teilknotenpunkt Vilbeler Landstraße/ Barbarossastraße ist als Einmündung vorgesehen. Querenden Fußgängern stehen Überwege (Zebrastreifen) - am Kreisverkehr mit Fahrbahnteilern – zur Verfügung. Südlich der Einmündung Barbarossastraße ist eine Mittelinsel als Querungshilfe für Fußgänger und ggf. indirekt linksabbiegende Radfahrer vorgesehen. Die Zufahrt aus der Barbarossastraße ist dem motorisierten Verkehr aus Gründen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit ausschließlich nach rechts gestattet, da dies den Abfluss beschleunigt und das "Linkseinbiegen“ in die südliche Vilbeler Landstraße auch über eine Wende am anschließenden Kreisverkehr realisiert werden kann. Zur Beschleunigung des Linienbusverkehrs aus der Barbarossastraße in die südliche Vilbeler Landstraße ist eine "schlafende“ Lichtsignalanlage vorgesehen, die den Verkehr aus der südlichen Vilbeler Landstraße anhält und das Rechtseinbiegen in Richtung Kreisverkehr erleichtert. Außerhalb der vom Linienbusverkehr angeforderten Freigabezeiten wird die Einmündung unsignalisiert betrieben. Die Tankstellenzufahrten liegen am Kreis und der Vilbeler Landstraße außerhalb des Einmündungstrichters der Barbarossastraße. Flächenversiegelungen können reduziert und deutliche Seitenraumverbreiterungen erreicht werden. Variante 4 beinhaltet gängige Knotenpunktgrundformen in gewohnter Geometrie und ist daher vorteilhaft u. a. bzgl. der Begreifbarkeit und Straßenraumgestaltung. Sie gewährleistet eine hohe Leistungsfähigkeit und gute Verkehrsqualität mit geringen Wartezeiten. Der etwas längere Fahrweg für den Verkehr aus der Barbarossastraße in die südliche Vilbeler Landstraße kann durch die im Vergleich zum Bestand geringe Wartezeit in der Zufahrt Barbarossastraße kompensiert werden. Variante 4 beinhaltet eine qualitativ hochwertige Radverkehrsführung am Kreisverkehr auf umlaufenden Radwegen und direkte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger über Zebrastreifen bzw. eine zusätzliche Mittelinsel südlich der Einmündung Barbarossastraße. Die Seitenraumbreiten insbesondere zwischen Kreisverkehr und der anschließenden Einmündung sind erheblich größer als im Bestand. Möglichkeiten der Flächenentsiegelung/ Begrünung bestehen vor allem innerhalb der Kreismittelinsel und den Flächen zwischen Fahrbahn und dem umlaufenden Radweg. Die Variante 4 -Kreisverkehr und Einmündung mit "schlafender“ Lichtsignalanlage für rechtseinbiegende Linienbusse stellt sich in der Summe aller wichtigen Bewertungskritrien am günstigsten dar und wird nach dem Ergebnis der Fachämterabstimmung zur weiterführenden Bearbeitung und Ausführung empfohlen. D – Kosten Die geschätzten Kosten für die weiterführende Planung und Umsetzung der Maßnahme betragen etwa 700.000,-- €. Anlage 1 (ca. 3,6 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. November 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.01.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)