1. Bebauungsplan Nr. 941 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 9 -…
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1. Bebauungsplan Nr. 941 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 9 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 152
Betreff:
- Bebauungsplan Nr. 941 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Vorkaufssatzung Nr. 9 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße / Peter-Behrens-Straße - in Frankfurt am Main ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 31.05.2021 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll der vorhandene Gewerbe- und Industriestandort für produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Hafen- und Logistikunternehmen planungsrechtlich gesichert und gestärkt werden. Die Zulässigkeit konkurrierender Nutzungen, wie beispielsweise Rechenzentren, soll auf Teilflächen beschränkt werden. Im Hinblick auf den großflächigen Einzelhandel sollen Bereiche an der Hanauer Landstraße als ergänzender Fachmarktstandort mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment weiterentwickelt werden. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Erschließung sowie eine städtebauliche und grünordnerische Aufwertung innerhalb des gesamten Plangebietes und insbesondere am Mainufer. II. Der Magistrat wird beauftragt beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) zu beantragen. III. Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 9 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße / Peter-Behrens-Straße - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Osthafens, im Ostend, der Stadt Frankfurt am Main. Vom Osthafen, Bereich Unterhafen wird, durch den Verlauf der Bundesautobahn A 661, der sogenannte Oberhafen räumlich abgetrennt. Das Plangebiet liegt dort im Bereich zwischen der A 661, den Bahnanlagen nördlich der Hanauer Landstraße, dem Hafenbecken Oberhafen I und dem Mainufer. Der räumliche Geltungsbereich verläuft, nördlich der Hanauer Landstraße, unter Einbeziehung der Gleisanlagen der Hafenbahn. Er kreuzt das Betriebsgebäude der Hafenbahn-Leitstelle und führt weiter nördlich bis zu den Gleisen der Hafenbecken. Deren Verlauf folgt er nach Südwesten. Der Geltungsbereich verläuft weiter entlang der Gleise zum Hafenbecken Oberhafen I. Er folgt dem nördlichen Rand des Hafenbeckens und weiter der Mittelachse des Beckens bis zur Mündung in den Main. Im Süden verläuft der Geltungsbereich entlang des Mains und im Westen entlang der Böschung der A 661, mittig der Riederhofstraße und der Weismüllerstraße über den Ratswegkreisel bis zu den Gleisen der Hafenbahn nördlich der Hanauer Landstraße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 80 Hektar (ha). Bestand und städtebauliche Situation Nutzung und Baustruktur: Im Plangebiet ist eine heterogene Mischung gewerblich-industrieller Nutzungen vorhanden. - Bereich um die Hanauer Landstraße: Nördlich der Hanauer Landstraße wird ein Teil der Gleisanlagen perspektivisch aufgegeben und soll anschließend durch die geplante Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße, die derzeit noch westlich des Ratswegkreisels endet, genutzt werden. Auf den Grundstücken nördlich der Hanauer Landstraße dominieren großflächige Einzelhandelsbetriebe. Mehrere Kfz-Handelsbetriebe, zum Teil mit Werkstätten, eine Tankstelle mit Kfz-Waschanlage befinden sich dort sowie auch weitere Fachmärkte für Möbel und Einrichtungsgegenstände und für Fahrräder und Sportartikel. Das Eckgrundstück zum Ratswegkreisel ist derzeit unbebaut. Die Grundstücke Hanauer Landstraße 417 und Hanauer Landstraße 425 sind derzeit ungenutzt. Beidseitig der Hanauer Landstraße befinden sich eingestreut Filialen verschiedener Fast-Food-Ketten. Südlich der Hanauer Landstraße bis zur Einmündung der Daimlerstraße befinden sich kleinteilige gewerbliche Nutzungen, die als Gewerbepark Ost in mehreren zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden baulich zusammengefasst sind. Das Eckgrundstück zum Ratswegkreisel ist mit einem Rechenzentrum bebaut. Im weiteren Verlauf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten sind auch reine Bürogebäude, eine Tankstelle, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten, wie ein Kfz-Handelsbetrieb, ein Reifenhandel und auch einzelne Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten wie Musikinstrumenten oder Schuhen vorhanden. Die vorhandenen Gewerbebauten entlang der Hanauer Landstraße haben überwiegend eine Gebäudehöhe von circa 10 m. Nur punktuell sind höhere Gebäude von 20 bis 30 m Höhe vorhanden. An der Kreuzung Daimlerstraße Hanauer Landstraße befindet sich ein 14-geschossiges Bürohochhaus mit circa 45 m Gebäudehöhe. Im Verhältnis zur Straßenbreite der Hanauer Landstraße sind die vorhandenen Gebäudehöhen wenig raumbildend. Hinzu kommt, dass vor allem nördlich der Hanauer Landstraße und stadtauswärts die Bebauung zugunsten größerer Kundenparkplätze meist im rückwärtigen Grundstücksbereich liegt. - Bereich um die Weismüllerstraße - Schielestraße: An der Weismüllerstraße und Schielestraße befindet sich derzeit noch, als größter produzierender Gewerbebetrieb, der Ventilehersteller Samson. Die Firma Samson hat im März 2021 die Aufgabe ihres Firmenstandortes in Frankfurt am Main bekanntgegeben. Entlang der Weismüllerstraße siedelten sich seit Mitte der 1990er Jahre mehrere größere Rechenzentren an. Sie bilden hier mittlerweile einen der wichtigsten Internetknotenpunkte in Frankfurt am Main. Die Betreiber der Rechenzentren streben eine weitere Expansion ihrer Betriebe an. Südlich der Schielestraße befinden sich die Flächen des ehemaligen Gaswerks, im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die Gebäude werden zum Teil für soziale und kulturelle Zwecke sowie zu Lagerzwecken genutzt. In einem Gebäude befindet sich das Heizwerk Schielestraße der Maingas AG. Gegenüber der relativ niedrigen Bebauung an der Hanauer Landstraße treten die Gebäude der Rechenzentren entlang der Weismüllerstraße mit Gebäudehöhen von circa 30 m zuzüglich Technikaufbauten sehr massiv und weithin sichtbar in Erscheinung. Die Gebäude der Rechenzentren entlang der Weismüllerstraße bilden einen nahezu geschlossenen Gebäuderiegel. Die Rechenzentren sind in der Regel mit einem seitlichen Grenzabstand errichtet, wobei die Gebäudelängen aufgrund der Grundstückszuschnitte, oberhalb der maximalen Länge für eine offene Bauweise gemäß Baunutzungsverordnung liegen. Auch die Daimler- und Schielestraße werden durch eine überwiegend straßenbegleitende Bebauung geprägt. Besonders markant in der Schielestraße sind die denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Gaswerks, die nach einem Entwurf von Peter Behrens von 1910 bis 1912 errichtet wurden. Die Gebäudehöhen im Bereich der Schiele- und Daimlerstraße liegen überwiegend bei unter 10 m. Nur punktuell sind höhere Gebäude bis 20 und 25 m Gebäudehöhe vorhanden sowie das Hochregallager der Firma Samson mit circa 30 m. - Bereich um die Peter-Behrens-Straße bis zum Hafenbecken Oberhafen I und zum Main: Der südliche Teil des Geltungsbereichs um die Peter-Behrens-Straße bis zum Mainufer und zum Oberhafenbecken I wird durch größere zusammenhängende Gewerbe- und Industrieflächen geprägt. Hier befinden sich weitere Firmengrundstücke der Firma Samson aber auch Gewerbeflächen der Stadt Frankfurt am Main, wie die Bioabfall-Behandlungsanlage. Hier werden die in der Stadt Frankfurt am Main gesammelten Bioabfälle und andere biogene Abfälle zur Energieerzeugung und zur Herstellung hochwertiger Komposterden genutzt. Die großflächigen Gewerbe- und Lagerhallen befinden sich auf relativ großen Grundstücken und haben maximal zwei Geschosse mit einer Gebäudehöhe von bis circa 13 m. Dazwischen liegen unbebaute Grundstücksbereiche, die meist als offener Lagerplatz oder Parkplatz dienen, teilweise aber auch ungenutzte Ruderalflächen darstellen. Direkt am Mainufer und am Oberhafenbecken befinden sich weitere große Gewerbe- und Logistikhallen, die von einer direkten Hafenanbindung profitieren. Erschließung: Hanauer Landstraße: Die Hanauer Landstraße bildet auf circa 1,4 km Länge die wichtigste Erschließungsachse im Geltungsbereich. Über die Hanauer Landstraße erfolgt am Ratswegkreisel die Anbindung des Plangebiets an die Anschlussstelle Frankfurt Ost der A 661 und damit an das überörtliche Verkehrsnetz. Sie ist eine der Hauptein- und -ausfallstraßen der Stadt Frankfurt am Main und ist mit je zwei Fahrstreifen in beide Fahrtrichtungen ausgebaut. Die Hanauer Landstraße ist aufgrund ihrer wichtigen Verbindungsfunktion sehr stark befahren und durch den Lkw-Verkehr von und zu den angrenzenden Gewerbe- und Industriegebieten hochbelastet. Durch die geplante Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße könnten die stark befahrene Hanauer Landstraße und die vorhandenen Verkehrsknotenpunkte, wie der Ratswegkreisel, verkehrlich entlastet werden. Die Gleise der Straßenbahnlinien 11 und 12 verlaufen in der Fahrbahnmitte der Hanauer Landstraße. In den Kreuzungsbereichen der Hanauer Landstraße mit der Daimler- und der Dieselstraße liegt jeweils ein Haltepunkt der Straßenbahn. Damit ist das Plangebiet an das ÖPNV-Netz der Stadt Frankfurt am Main angebunden. Die Innenstadt ist mit der Straßenbahn in knapp 20 min zu erreichen. Durch den geplanten Ausbau der Nordmainischen S-Bahn entsteht perspektivisch der S-Bahn-Haltepunkt Frankfurt Fechenheim. Dieser wird nordöstlich des Plangebietes liegen und über die geplante Straßenverbindung zwischen der Ernst-Heinkel- und der Wächtersbacher Straße erschlossen werden. Hier ergibt sich eine Verknüpfungsmöglichkeit mit dem überregionalen Schienenverkehr in Richtung Osten nach Hanau beziehungsweise nach Westen über den Ost- bis zum Hauptbahnhof. Entlang der Hanauer Landstraße verlaufen beidseitig ausreichend bemessene Geh- und Radwege. Die Möglichkeit zur sicheren Überquerung der Hanauer Landstraße besteht für Fußgänger und Radfahrer nur an den beiden Straßenbahnhaltepunkten. Erschließungsstruktur südlich der Hanauer Landstraße: Die Gewerbeflächen südlich der Hanauer Landstraße werden durch die Weismüller-, Schiele- und Felix-Wankel-Straße die parallel zur Hanauer Landstraße verlaufen erschlossen. Über die Daimler- und Dieselstraße erfolgt die Anbindung an die Hanauer Landstraße. Parallel zur Autobahn verläuft die Riederhofstraße, in welche Weismüllerstraße und Schielestraße münden. Über die Riederhofstraße erfolgt eine Verknüpfung des Plangebietes mit den Industrie- und Gewerbeflächen westlich der A 661 und zum Unterhafen. Die Peter-Behrens-Straße, welche die Gewerbeflächen südlich der Schielestraße erschließen soll, ist bisher nur in einem Teilbereich von circa 150 m Länge von der Riederhofstraße bis zum Abzweig in Richtung Schielestraße ausgebaut. Bis zur Schielestraße gibt es bisher nur eine Baustraße. Die Vorplanung des Ausbaus der Peter-Behrens-Straße sieht beidseitig einen Gehweg und Radfahrstreifen sowie Baumpflanzungen vor. Die endgültige Ausbauplanung ist nach der Aufteilung der angrenzenden Flächen zu erarbeiten. Die fußläufige innere Erschließung des Plangebietes ist über vorhandene Gehwege gewährleistet. Radverkehrsanlagen existieren abseits der Hanauer Landstraße nicht. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren soll eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang des nördlichen Mainufers geprüft und vorbereitet werden. Freiflächen: Insgesamt sind die Grundstücke im Geltungsbereich weitgehend befestigt und überbaut. Begrünte Bereiche sind nur kleinflächig und zusammenhanglos vorhanden und damit von geringer ökologischer Bedeutung. Aufgrund der hohen Versiegelung ist das Plangebiet hinsichtlich seiner stadtklimatischen Bedeutung als überhitzter Standort einzustufen. Südlich der Schielestraße befinden sich im Bereich des ehemaligen Gaswerks auch größere unversiegelte Ruderalflächen mit Spontanvegetation. Am Mainufer befindet sich ein schmaler, circa 6 m breiter, unbefestigter Uferrandstreifen mit Bäumen und Sträuchern, der nicht öffentlich zugänglich ist. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) aus dem Jahr 2010 stellt für den Geltungsbereich überwiegend Gewerbliche Baufläche (Bestand) dar. Der Bereich zwischen der Peter-Behrens-Straße und dem Hafenbecken Oberhafen I ist als Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter - Hafen - ausgewiesen. Innerhalb der gewerblichen Baufläche ist das Grundstück der Bioabfall-Behandlungsanlage als Fläche für die Abfallentsorgung (Bestand) dargestellt. Innerhalb der im Norden des Geltungsbereichs dargestellten Fläche für den Schienenverkehr verlaufen die Gleisanlagen der Hafenbahn als örtliche Schienenhauptverkehrsfläche (Bestand). Ein Industriegleis der Hafenbahn kreuzt die gewerbliche Baufläche nördlich der Hanauer Landstraße in Richtung Ratswegkreisel. Nördlich an das Plangebiet angrenzend liegt eine Schienenverkehrsstrecke (Bestand), die als Ausbaustrecke Schiene im RPS/RegFNP 2010 gekennzeichnet ist. Weiter nordwestlich ist, angrenzend an das Plangebiet, ein Haltepunkt im S-Bahn-Verkehr (geplant) dargestellt. Am Ostrand des Plangebietes verlaufen weitere Gleisanlagen der Hafenbahn, die als örtliche Schienenhauptverkehrsstrecke dargestellt sind. Die geplante Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße ist als sonstige regional bedeutsame Straße (geplant) im RPS/RegFNP enthalten. Entlang der Hanauer Landstraße konzentrieren sich mehrere linienhafte Darstellungen: - Bundesfernstraße zwei- oder dreistreifig, (Bestand) - Regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke (Straßenbahn) mit 2 Haltepunkten, (Bestand) - Sonstige Produktenleitung (in der Regel Gas), (Bestand) - Vorranggebiet für Regionalparkkorridor. Eine weitere Produktenleitung (Gas) verläuft nördlich der Schielestraße und vereinigt sich östlich der Daimlerstraße mit der Produktenleitung entlang der Hanauer Landstraße. Der gesamte Bereich zwischen der Daimler- und Schielestraße, dem Hafenbecken Oberhafen I, dem Mainufer sowie der A 661 ist als Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt. Die Uferstreifen zum Main und zum Oberhafenbecken I sind Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz. Der unmittelbare Uferrandstreifen zum Main ist als Grünfläche dargestellt. Das Vorranggebiet für Regionalparkkorridor verläuft zunächst parallel zur A 661, dann entlang der Hanauer Landstraße und anschließend über die Dieselstraße und Carl-Benz-Straße in Richtung Südosten. In der Beikarte 1 des RPS/RegFNP 2010 sind im Plangebiet mehrere Flächen gekennzeichnet, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Zwei Flächen liegen nördlich der Hanauer Landstraße, eine größere Fläche liegt südlich des Kreuzungsbereichs Hanauer Landstraße Dieselstraße. Zwei weitere Flächen befinden sich im Bereich der Weismüllerstraße sowie südlich der Schielestraße im Bereich des ehemaligen Gaswerks. Südlich der Peter-Behrens-Straße befinden sich zwei weitere Altlastenverdachtsflächen. Das Grundstück des ehemaligen Gaswerks ist als punktueller Denkmalschutz in der Beikarte 1 dargestellt. Die Beikarte 2 Regionaler Einzelhandel stellt die Grundstücke entlang der Hanauer Landstraße als Ergänzungsstandort dar. Der Geltungsbereich liegt teilweise innerhalb des im RPS/RegFNP 2010 festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebietes des Flughafens Frankfurt Main. In diesen Gebieten ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Rahmen der Bauleitplanung nicht zulässig. Die geplanten Festsetzungen, welche den Erhalt der gewerblich-industriellen und hafentypischen Nutzung sichern, stehen dem Beschränkungsgebiet nicht entgegen. Die flächenmäßig überwiegenden Bereiche des Plangebietes, welche als gewerbliche Fläche festgesetzt werden sollen, entsprechen den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS/RegFNP
- Für die Teilflächen, in denen Sondergebiete für Einzelhandel festgesetzt oder Hafenbahngleise umgenutzt werden sollen, ist der RegFNP zu ändern. Das geplante Sondergebiet für eine großflächige Einzelhandelsnutzung mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten liegt innerhalb des im RPS/RegFNP 2010, Beikarte 2 dargestellten Ergänzungsstandortes. Gemäß dem Ziel Z3.4.3-5 des RPS/RegFNP 2010 ist die Ansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten innerhalb der in der Beikarte 2 dargestellten Ergänzungsstandorten nur dann zulässig, sofern in den zentralen Versorgungsbereichen keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen. Es ist daher davon auszugehen, dass die geplante Sondergebietsfestsetzung nicht im Widerspruch zu regionalplanerischen Zielfestlegungen des RPS/RegFNP 2010 steht. Landschaftsplan Gemäß Landschaftsplan von 2001 des damaligen Umlandverbandes Frankfurt (UVF) liegt nahezu die gesamte Fläche des Geltungsbereiches innerhalb des bebauten Bereiches im Gewerbe- und Industriegebiet. Einzelne Flächen im Bereich der heutigen Bioabfall-Behandlungsanlage und im Bereich der geplanten Peter-Behrens-Straße sind als Ruderalflächen gekennzeichnet. Die Fläche südlich der Schielestraße ist ab Höhe des ehemaligen Gaswerks bis zum Hafenbecken Oberhafen I als Fläche für Ver- und Entsorgung dargestellt. Am Rand der Fläche im Bereich des ehemaligen Gaswerks ist eine vorhandene Altlast gekennzeichnet. Als Maßnahme sieht der Landschaftsplan im gesamten bebauten Bereich eine Erhöhung der Durchgrünung vor. Weitere Entwicklungsziele sind ein Regionalparkkorridor in Verbindung mit einem Erschließungsweg eines überörtlichen Freizeit- und Erholungsprojektes im Bereich der Riederhofstraße parallel zur A 661 und entlang der Hanauer Landstraße sowie die Erhaltung und Sicherung des Uferbereiches zum Main. Freiflächenentwicklungsplan Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.05.1999, § 4216 den Freiflächenentwicklungsplan (FFEP) beschlossen. Er dient als städtische Fachplanung zur Sicherung und zur Entwicklung von Freiräumen für die Frankfurter Bevölkerung sowie zur Verwirklichung von Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Infolge der Selbstbindung der Stadt Frankfurt am Main finden Ziele und Inhalte des FFEP insbesondere im Rahmen der Stadtentwicklung Berücksichtigung. Im FFEP ist für das Plangebiet nördlich der Hanauer Landstraße sowie südlich der Hanauer Landstraße zwischen der A 661 und der Daimlerstraße bis zur Schielstraße als Siedlungsfläche mit Handlungsbedarf und hohem Entsiegelungspotential dargestellt. Demgegenüber sind die Flächen südlich der Schielestraße bis zur Peter-Behrens-Straße als Siedlungsfläche ohne Handlungsbedarf und ohne Darstellung der Art der baulichen Nutzung, mit einem Versiegelungsgrad unter 90% dargestellt. Die Bereiche südlich der Peter-Behrens-Straße bis zum Mainufer sowie südöstlich entlang des Hafenbecken Oberhafen I sind als Gebiete städtebaulicher Neuordnung gekennzeichnet. Gleiches gilt für die Fläche im Plangebiet südlich der Hanauer Landstraße zwischen Daimlerstraße und Dieselstraße. Das Mainufer ist im Freiflächenentwicklungsplan als Bereich mit hoher Bedeutung für den Naturschutz, als extensive Grünlandnutzung mit ein- bis zweischürige Mahd gekennzeichnet. Zudem ist der Bereich als bestehende wichtige Grünverbindung sowie als neu anzulegende oder zu erweiternde Grünfläche oder Grünverbindung im Rahmen von Neuordnungsmaßnahmen dargestellt. In diesem Zusammenhang ist im Freiflächenentwicklungsplan eine wichtige funktionale Wegeverbindung durch die Neuanlage von Brücken über die Hafenbecken Oberhafen I und II entlang des nördlichen Mainufers vorgesehen. Zudem ist entlang der Riederhofstraße, der Schielestraße und der Daimlerstraße eine wichtige Grünverbindung und Wegebeziehung mit großer Bedeutung für die Naherholung sowie räumliche Gliederung dargestellt. Dasselbe gilt für die Hanauer Landstraße, die Dieselstraße sowie die Carl-Benz-Straße, die zudem als raumbildende und landschaftsprägende Alleen ausgewiesen sind. Schutzgebiete und Schutzobjekte Das Plangebiet wird nicht von Schutzgütern nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Hessischem Forstgesetz berührt. Schutzwürdige Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 13 (1) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) liegen nicht vor. Denkmalschutz Gemäß Denkmaltopografie des Landes Hessen steht das Gebäude Hanauer Landstraße 338 als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Südlich der Schielestraße stehen die Gebäude der ehemaligen Gasanstalt von 1910-12 nach Entwurf von Peter Behrens als Ensemble aus Wohnhaus, Pforte, Büro- sowie Sozialgebäude, Werkstatt, Uhren- und Reglerhaus, ehem. Maschinen- und Kesselhaus mit Schornstein und zwei von ehemals vier Flüssigkeitshochbehältern unter Denkmalschutz. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des Bebauungsplans überlagert in Teilbereichen rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Frankfurt am Main. Das betrifft im Nordwesten den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 159 im Bereich des Ratswegkreisels, rechtsverbindlich seit dem 02.10.1965, im Nordosten den Bebauungsplan NO 23c Nr.1, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977 und daran angrenzend den Bebauungsplan NO 23d Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 29.08.
- Die Bebauungspläne NO 23c Nr.1 und NO 23d Nr. 1 setzen hier Industriegebiet (GI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 bis 0,8 und eine Baumassenzahl (BMZ) von 9,0 fest. Am nordöstlichen Rand wird eine untergeordnete Teilfläche von circa 2.400 m2 des Bebauungsplans NO 23b Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 17.10.1974 überlagert. Der Bebauungsplan hat in diesem Bereich Flächen für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen. Südlich der Hanauer Landstraße überlagert der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 941 bestehende Fluchtlinienpläne. Das sind der Fluchtlinienplan F 786 BI2 und der Fluchtlinienplan F 786 BI1, beide förmlich festgestellt am 15.09.
- Die Fluchtlinienpläne gelten lediglich als einfache Bebauungspläne im Sinne des § 30 (3) BauGB und treffen ausschließlich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien. Darüber hinaus ist das Plangebiet derzeit im Hinblick auf die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 (2) BauGB als faktisches Gewerbe- und Industriegebiet beziehungsweise als Sondergebiet Hafen zu beurteilen. Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei Bebauungspläne im Verfahren. Das sind östlich der Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - und westlich der Bebauungsplan Nr. 798 - Unterhafen -. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige städtebauliche Planungen Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss § 7283 vom 04.03.2021 zur Vorlage M 151/2020 im Rahmen der Vorlage NR 1368/2021 das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) als Rahmenkonzept beschlossen. Das GEP stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB dar, welches im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Mit dem GEP sollen neben der Sicherung von Bauflächen für die gewerblich-industrielle Produktion auch Ziele der Gewerbeflächenentwicklung verfolgt werden. Das GEP sieht vor, den Bereich um die Hanauer Landstraße zwischen Daimlerstraße und Dieselstraße als Handelsstandort 4.4 Hanauer Landstraße Mitte zu entwickeln. Hier gilt neben den Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu Ergänzungsstandorten das Ziel Groß- und Autohandel planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern. Der übrige Bereich südlich der Hanauer Landstraße im Bereich Weismüllerstraße bis zum Mainufer ist als Gewerbefläche 4.3.1 Oberhafen/Weismüllerstraße als klassischer Gewerbe- und Industriestandort ausgewiesen. Die Flächen, die direkt an die Hafenbecken Oberhafen I und Oberhafen II angrenzen, sind als Gewerbefläche 4.3, mit dem Entwicklungsziel Sondergebiet Oberhafen für überwiegend flächenextensive Lager- und Logistiknutzung dargestellt. Darüber hinaus weist das GEP für den gesamten Geltungsbereich eine Aufmerksamkeitszone aus und weißt damit auf das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme insbesondere gegenüber Wohnbebauung hin. Sicherung des Osthafens 2050+ Die Stadt Frankfurt am Main hat mit Beschluss § 4035 vom 12.12.2013 Sicherung des Osthafens 2050+ die Nutzung der bestehenden Hafenflächen für große Gewerbe-und Industrieflächen sowie Sondergebietsflächen Hafen langfristig gesichert. Der Bebauungsplan folgt diesen Zielen mit den vorgesehenen Festsetzungen von Gewerbe- und Industrieflächen sowie Sondergebietsflächen Hafen. Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main Für eine gezielte, gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung hat die Stadt Frankfurt am Main 2018 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) erarbeitet. Es wurde als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main mit dem Beschluss § 7287 vom 04.03.2021 zur M 203/2020 beschlossen. Der Bereich um die Hanauer Landstraße ist hier als Ergänzungsstandort Typ B - Fachmarktagglomerationen dargestellt. Es handelt sich dabei um städtebaulich nicht integrierte, überwiegend Pkw-orientierte Standorte. Ergänzungsstandorte des Typs B übernehmen dabei wichtige Ergänzungsfunktionen zu städtebaulich integrierten Versorgungszentren, insbesondere für solche Betriebsformen, die aufgrund ihrer baulich/räumlichen Anforderungen und ihrer verkehrlichen Auswirkungen nicht in städtebaulich gewachsene Versorgungsstrukturen integriert werden können. Rechenzentren-Entwicklungskonzept Derzeit wird ein Rechenzentren-Entwicklungskonzept erarbeitet, um mit den durch den Flächenzuwachs von Rechenzentren verbundenen Herausforderungen für die Stadtentwicklung besser umgehen zu können. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Standort für Rechenzentren entwickelt. Die derzeit größte Ansammlung von Rechenzentren in Frankfurt am Main befindet sich an der Weismüllerstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Aufgrund der weiter steigenden Nachfrage strebt die Branche weitere Flächenzuwächse, insbesondere im Umfeld der bestehenden Schwerpunkte (Cluster), im Stadtgebiet an. Die Rechenzentren im Bereich der Weismüllerstraße wurden durch die Firma Interxion errichtet und verwaltet. Durch die Firma Interxion wurden zielgerichtet angrenzende Flächen im Bereich der Weismüllerstraße aufgekauft und mit Rechenzentren bebaut. Zuletzt erfolgte der Erwerb des Gewerbeparks Ost, eines großen Grundstücks von circa 6,5 ha zwischen der Weismüllerstraße und der Hanauer Landstraße. Durch die vorgesehene Betriebsverlagerung der Firma Samson stehen nun weitere mögliche Erweiterungsflächen im Fokus der Rechenzentrenbetreiber. Seveso-III-Richtlinie Das Plan wird im Osten von Sicherheitsabständen gemäß der Seveso-III-Richtlinie tangiert. Es handelt sich dabei um Pauschalabstände gemäß KAS-18 Leitfaden, ausgelöst durch die Sonderabfall-Behandlungsanlage auf dem Grundstück Orber Straße 65, der Brenntag GmbH (Chemikalienhandel) in der Carl-Benz-Straße sowie weiteren Lagerbetrieben im Oberhafen. Innerhalb des vorgegebenen Sicherheitsabstandes sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und die Ansiedlung schutzbedürftiger Nutzungen zu vermeiden. Sperrgebietsverordnung Gemäß Verordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands in Frankfurt am Main vom 23.12.1986 (Sperrgebietsverordnung), zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.12.2002 ist der gesamte Geltungsbereich nördlich der Hanauer Landstraße sowie südlich der Hanauer Landstraße bis zur Dieselstraße/Carl-Benz-Straße als Toleranzzone ausgewiesen. Bauverbotszone Gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) dürfen im Abstand von 40 m vom äußeren Fahrbahnrand der A 661 keine Hochbauten jeder Art errichtet werden. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist zum einen die Sicherung der produzierenden, weiterverarbeitenden und dienstleistenden Gewerbebetriebe. Zum anderen soll das Plangebiet im Bereich der Hanauer Landstraße als Ergänzungsstandort für großflächigen, nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel weiterentwickelt werden. Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen sollen unerwünschte Nutzungen, die dazu geeignet sind die oben beschriebenen Ziele zu unterlaufen, räumlich gesteuert bzw. ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Diese Ziele sollen durch die Festsetzungen im Bebauungsplan konkretisiert werden. Durch das derzeit bestehende Planungsrecht kann nicht verhindert werden, dass sich unerwünschte, konkurrierende Nutzungen im Geltungsbereich weiter ausbreiten. So haben sich im Plangebiet bereits großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt, die zum einen klassische Gewerbenutzungen verdrängen und zum anderen aufgrund zentrenrelevanter Sortimente negative Auswirkungen auf umliegende zentrale Versorgungsbereiche, wie z.B. in Fechenheim, haben können. Dieser Entwicklung soll zukünftig durch den Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten bzw. durch eine Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente entgegengetreten werden. Entsprechend der Ausweisung im RPS/RegFNP 2010 und im EHZK als Einzelhandels-Ergänzungsstandort für großflächige Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten sollen im Plangebiet nördlich der Hanauer Landstraße Sonderbauflächen zur Ansiedlung dieser Betriebe ausgewiesen werden. Dazu soll keine Ausweitung von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angeboten erfolgen. Zudem soll das Gebiet langfristig von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten in nicht-zentrenrelevante Sortimente umgewandelt werden. Die Begrenzung bzw. der Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche und zur Sicherung des Gewerbestandortes. Hierzu wird die Änderung des derzeit gültigen Planungsrechts erforderlich. Außerhalb der Sondergebiete Einzelhandel sollen, in den festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten, großflächige Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig sein. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment unterhalb und oberhalb der Grenze zur Großflächigkeit sollen im Bebauungsplan Nr. 941 ausgeschlossen werden. Ein zusätzlicher Konkurrenzdruck ergibt sich für bestehende Gewerbe- und Industriebetriebe im Plangebiet durch die Ansiedlung von weiteren Rechenzentren, die an der Weismüllerstraße bereits einen Ansiedlungsschwerpunkt innerhalb Frankfurts bilden. Die Betreiber der Rechenzentren benötigen aufgrund der unverminderten Nachfrage nach Clouddiensten immer mehr Erweiterungsflächen. Dabei sind sie in der Lage höhere Grundstückspreise als andere Gewerbebetriebe mit niedrigeren Gewinnmargen zu zahlen, was zu einer Verdrängung klassischer Gewerbenutzungen führt. In der Vergangenheit sind die Gebäude der Rechenzentren als reine Funktionalbaukörper errichtet worden. Die Gebäude sind zwischen 30 und 40 m hoch und verfügen meist über fensterlose Fassaden. Die notwendige Gebäudetechnik, wie Lüftungsanlagen sowie die Schornsteine der Dieselgeneratoren für die Notstromaggregate befinden sich bisher auf oder neben den Gebäuden und sind städtebaulich nicht integriert. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Sicherheit der gespeicherten Daten zu sehr hohen und abweisenden Zaunanlagen und damit zu einer Abschottung dieser Grundstücke gegenüber der Umgebung führen. Durch die Konzentration mehrerer Rechenzentren an bestimmten Standorten besteht damit die Gefahr, dass größere unzugängliche Bereiche im Stadtgebiet entstehen. Der Bebauungsplan soll zum einen dazu dienen, die Ansiedlung der Rechenzentren räumlich zu steuern und zum anderen Regelungen für eine bessere städtebauliche Integration der Rechenzentren festlegen. Die geplante Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße soll im Bebauungsplan, durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, planungsrechtlich gesichert werden. Damit könnten die stark befahrene Hanauer Landstraße und die vorhandenen Verkehrsknotenpunkte, wie der Ratswegkreisel, verkehrlich entlastet werden. Nördlich der geplanten Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden, ob bestehende, ggf. nicht mehr benötigte Hafengleise für eine gewerbliche Nachfolgenutzung zur Verfügung stehen. Der Ausbau der Peter-Behrens-Straße soll im Bebauungsplan zur besseren Erschließung der Gewerbe- und Industrieflächen am Oberhafen ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden. Entsprechend den Zielen des Landschaftsplans der Stadt Frankfurt am Main sollen Maßnahmen zur stärkeren Durchgrünung der Gewerbeflächen umgesetzt werden, wie beispielsweise durch die Begrünung ungenutzter Freiflächen sowie durch Fassaden- und Dachbegrünungen. Den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen (Wasserhaushaltsgesetz, Hessisches Wassergesetz) folgend, sollen eine Begrenzung der Bodenversiegelung sowie Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung festgesetzt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es außerdem, den Bereich am Mainufer als öffentliche Grünfläche zugänglich zu machen und eine Überbauung der Freiflächen auf Nutzungen zu beschränken, die der Freizeitgestaltung und Erholung dienen. Der Bebauungsplan folgt somit den Zielen der übergeordneten Freiflächenentwicklungsplanung, die am Mainufer eine öffentliche Grünfläche vorsieht. Angestrebt wird zum einen eine bessere Zugänglichkeit des Mainufers und die Möglichkeit einer perspektivisch durchgehenden Wegeverbindung am nördlichen Mainufer. Im Bebauungsplanverfahren soll eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang des nördlichen Mainufers geprüft werden. Zu II. Die flächenmäßig überwiegenden Bereiche des Plangebietes, welche als Gewerbe- und Industriestandort festgesetzt werden sollen, gelten als aus dem RegFNP entwickelt. Der Bereich der Hanauer Landstraße im Plangebiet ist derzeit im Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain als Gewerbliche Baufläche, (Bestand) ausgewiesen. Im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Frankfurt und gemäß Ausweisung in der Beikarte 2 zum RPS/RegFNP 2010 soll der Bereich als ergänzender Fachmarktstandort für großflächige nicht-zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe, gesichert und weiterentwickelt werden. Bezüglich der geplanten Umwandlung gewerblicher Baufläche, (Bestand) in Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsnutzung mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten an der Hanauer Landstraße besteht das Erfordernis einer RegFNP-Änderung. Sofern erforderlich besteht auch für die Flächen der Hafenbahngleise (Bestand) als zukünftige gewerblich genutzte Fläche das Erfordernis einer RegFNP-Änderung. Zu III. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 941 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße / Peter-Behrens-Straße - städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 941 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Absicherung und Stärkung des vorhandenen Gewerbe- und Industriestandortes für produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Betriebe sowie für hafentypische Nutzungen geschaffen werden. Konkurrierende Nutzungen, insbesondere Einzelhandelsbetriebe sowie Rechenzentren sollen räumlich gesteuert und in Teilbereichen komplett ausgeschlossen werden. Durch die Vorkaufssatzung soll die geplante Verlängerung der Ferdinand- Happ-Straße nördlich der Hanauer Landstraße sowie der Ausbau der Peter-Behrens-Straße im Bereich des Oberhafens planungsrechtlich gesichert werden. Zudem sind städtebauliche und grünordnerische Aufwertungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten vorgesehen. Mit der Vorkaufssatzung zugunsten der Stadt Frankfurt am Main soll auch sichergestellt werden, dass keine Veräußerung der von der Firma Samson aufzugebenden Flächen für Nutzungszwecke erfolgt, die mit den genannten städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans Nr. 941 nicht vereinbar sind. Die geplante Vorkaufssatzung folgt auch den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der Stadt Frankfurt am Main. Danach soll zur Umsetzung von strategischen Ansätzen der Gewerbeflächenentwicklung eine Entwicklungsgesellschaft gegründet werden, die Gewerbeflächen gezielt erwirbt, entwickelt, bewirtschaftet und vermarktet, um damit Unternehmensansiedlungen aktiv steuern zu können. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, auf den Flurstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 9 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße / Peter-Behrens-Straße - städtebauliche Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans Nr. 941 soll für die Teilbereiche im Geltungsbereich des Bebauungsplans, die sich derzeit nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befinden, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert. Anlage 1_Lageplan_Aufstellung (ca. 2,1 MB) Anlage 2_Vorkaufssatzung (ca. 141 KB) Anlage 3_Karte_zur_VKSatzung (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2021, OA 81 Antrag vom 25.10.2021, OF 134/11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 06.10.2021
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2021Sie sind hierMM 1521. Bebauungsplan Nr. 941 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 9 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 25. Oktober 2021OFOF 134/11M152 - Bebauungsplan Nr. 941Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021OAOA 81Bebauungsplan Nr. 941 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 152Anregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 639Bebauungsplan Nr. 941Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. bei Enthaltung CDU und FDP zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 81) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 152 = Annahme, OA 81 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG (M 152 = Enthaltung, OA 81 = vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (M 152 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 152 und OA 81 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 81) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 152 = Ablehnung, OA 81 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 81) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)