Bebauungsplan Nr. 941
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Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 941 zielt darauf ab, die Durchgrünung der Gewerbeflächen zu erhöhen und eine maximale Grundstücksüberbauung von 0,8 festzulegen. Dies soll durch die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie durch Begrünungen an Gebäuden erreicht werden, um den Anteil an Freiflächen auf circa 65 % zu steigern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung wird zu Kenntnis genommen. Dem Vortrag des Magistrates wurde in der Sitzung der Stadtverordneten vom 11.11.2021, §860 in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Eine Änderung des Vortrages gemäß der Anregung OA 81 ist nicht erfolgt. Begründung: In Bebauungsplänen können aus städtebaulichen Gründen gemäß § 9 (1) BauGB verschiedene Festsetzungen getroffen werden. So kann etwa die bauliche Ausnutzung eines Grundstücks durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung geregelt werden. Das beinhaltet unter anderem Festsetzungen, die auf eine maximale Grundstücksüberbauung (Grundflächenzahl) abzielen. Des Weiteren können private oder öffentliche Grünflächen sowie Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. Die Festsetzung einer Freiflächenbegrenzung mit einem Freiflächenfaktor ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Entsprechend der Anregung verfolgt der Bebauungsplan das Ziel einer stärkeren Durchgrünung der Gewerbeflächen. Dazu sollen Festsetzungen zur Begrenzung der zulässigen Überbauung der Grundstücke getroffen werden. So sollen auf den Gewerbeflächen grundsätzlich die Orientierungswerte der BauNVO gemäß § 17 BauNVO als Obergrenzen der baulichen Ausnutzung festgelegt werden, das entspricht hier einer maximalen Grundflächenzahl von 0,8. Damit sollen circa 20% der jeweiligen Grundstücksfläche von jeglicher Bebauung freigehalten und begrünt werden. Hinzu kommen Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden. Das freiraumplanerische Konzept sieht vor, den Anteil des Grünvolumens im Plangebiet zu erhöhen und eine Durchwegung der Gewerbe- und Industrieflächen unter Berücksichtigung des Naherholungspotentials des nördlichen Mainufers zu ermöglichen. Dies ist durch die Festsetzung öffentlicher/privater Grünflächen im Bebauungsplan vorgesehen, durch die öffentlich zugängliche Grünverbindungen innerhalb der Gewerbeflächen entstehen sollen. Entlang des Mainufers sieht das Konzept der Planung eine Öffentliche Grünfläche mit einer Breite von circa 50 m vor. Damit soll eine durchgängige Wegeverbindung am nördlichen Mainufer erreicht werden und der Main als Freizeit- und Erholungsraum zugänglich gemacht werden. Durch die Ausweisung einer Öffentlichen Grünfläche im Bereich der Grundstücke zwischen der Peter-Behrens-Straße und dem Main, wird die hier verfügbare Gewerbefläche um circa 45 % reduziert. Auf der verbleibenden Gewerbefläche ist derzeit ebenfalls eine Mindestbegrünung von circa 20 % vorgesehen. Somit ergibt sich für die betroffenen Grundstücke insgesamt ein Freiflächenanteil von circa 65 %.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2021MM 1521. Bebauungsplan Nr. 941 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 9 - Östlich A 661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 25. Oktober 2021OAOA 81Bebauungsplan Nr. 941 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 152Anregung
- 25. Oktober 2021OFOF 134/11M152 - Bebauungsplan Nr. 941Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 639Bebauungsplan Nr. 941Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab