Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung)
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Änderung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, um Optimierungsbedarfe im Steuerfestsetzungsverfahren zu adressieren. Ziel ist es, die Steuerpflicht klarer zu regeln und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Änderungen sollen eine gleichmäßige Besteuerung sicherstellen und die Steuerpflicht bei bestimmten Personengruppen anpassen.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Die im Entwurf vorgelegte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 01.01.2019 eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Mit der
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sollen die innerhalb der letzten fünf Jahre festgestellten Optimierungsbedarfe im Steuerfestsetzungsverfahren umgesetzt werden. Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen sollen insbesondere folgende Punkte umgesetzt werden: Hinsichtlich des unter § 2 bestimmten Steuergegenstandes wird künftig allein auf die Inhaberschaft einer Zweitwohnung abgestellt. Die melderechtlichen Bestimmungen zu Nebenwohnungen können oftmals nicht eindeutig im Hinblick auf die Frage, ob eine Zweitwohnung vorliegt, herangezogen werden. So führen Ausnahmen von der Meldepflicht nicht automatisch zu einer Befreiung bei der Zweitwohnungssteuer. Darüber hinaus erfolgt zur Klarstellung eine Konkretisierung des Wohnungsbegriffes. Eine Zweitwohnung muss nach der Rechtsprechung nicht tatsächlich genutzt werden, sondern nur zu einer Nutzung als Wohnung objektiv geeignet sein. Die Ausnahme von der Steuerpflicht auf Grund einer "melderechtlicher Zwangslage" wird durch den Verzicht auf das Kriterium der "überwiegenden Nutzung" einer Zweitwohnung aus beruflichen Gründen oder aus Gründen von Ausbildung/Studium ausgeweitet. Vor dem Hintergrund unzureichender Kontrollmöglichkeiten der vorwiegenden Nutzung einer Zweitwohnung und der hohen Anzahl an Widersprüchen in diesem Bereich soll der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduziert und eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden. Die Befreiungstatbestände für Wohnungen, die studierende oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder einem Elternteil nutzen, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet, und Wohnungen, in denen pflegebedürftige Personen, die mit ihrem Zweitwohnsitz zwecks Pflege bei Familienangehörigen gemeldet sind, entfallen. Auf Grund der fehlenden Inhaberschaft der Zweitwohnung liegt in diesen beiden Fallkonstellationen keine Steuerpflicht vor, weshalb es keines Befreiungstatbestandes bedarf. Ferner soll die bisherige Praxis festgeschrieben werden und künftig ein Abschlag von der Nettokaltmiete für voll- oder teilmöblierte Wohnungen explizit bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage aufgenommen werden. Dies erfolgt entsprechend den Hinweisen zur Anwendung des Frankfurter Mietspiegels, welcher nach Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ebenfalls einen angemessenen Zuschlag für eine Möblierung berücksichtigt. Abschließend soll eine pauschalisierende Regelung hinsichtlich der Beendigung der Zweitwohnungsinhaberschaft zu Gunsten der Steuerpflichtigen in die Satzung aufgenommen werden. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet oder die Wohnung aufgegeben wird, auf den ersten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats. Bisher musste in diesen Fällen aufgrund der Satzungsformulierung für den vollen Monat der Abmeldung Zweitwohnungssteuer festgesetzt werden.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Beschlussfassung der
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung) durch die Stadtverordnetenversammlung.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch die Änderungssatzung entstehen keine zusätzlichen Personal- oder Sachkosten, es wird vielmehr mit einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands aufgrund sinkender Widerspruchsverfahren gerechnet.
Anlage 1_Zweitwohnungssteuersatzung (ca. 9 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 22 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2024Sie sind hierMM 1371. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung)Magistratsvortrag
- 8. November 2024NRNR 1049Zweitwohnungssteuersatzung sozial gerecht gestalten!STVV-Antrag · BFF-BIG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 137 = Ablehnung, NR 1049 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 137 = Ablehnung, NR 1049 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)