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Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung)

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Vortrag des Magistrats vom 03.09.2018, M 155

Betreff: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 (E 264/18)

  1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung) wird beschlossen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass eine verlässliche Prognose zu den zu erwartenden Erträgen aus der Steuer derzeit noch nicht abgegeben werden kann.
  3. Die mit dem Einzug und der Verwaltung der Zweitwohnungssteuer verbundenen Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von 700.000 EUR jährlich werden im Haushalt, PG 31.05, erstmalig mit dem Haushaltsplan 2019 zusätzlich bereit gestellt.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 26.04.2018 zusammen mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 den Etatantrag 264 beschlossen. Mit dem Etatantrag E 264 wurde der Magistrat beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig den Entwurf einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zur Beschlussfassung vorzulegen, die ab dem 01.01.2019 in Kraft treten soll und vorbehaltlich einer näheren Prüfung des Magistrats folgende Merkmale aufweist:
    • Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet;
    • nicht als Zweitwohnung gelten Wohnungen, die von der öffentlichen Hand oder Trägern der Wohlfahrtspflege für öffentliche oder soziale Zwecke unterhalten werden, Wohnungen von Ehe- oder Lebenspartnern mit Hauptwohnsitz an anderen Orten, die in Frankfurt am Main arbeiten, und Zweitwohnsitze von eigenen Kindern in der Hauptwohnung der Eltern;
    • Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete, bei Eigentumswohnungen oder unentgeltlich genutzten Wohnungen die ortsübliche Nettokaltmiete;
    • Der Steuersatz beträgt 10 Prozent. In dem zur Beschlussfassung vorgelegten Satzungsentwurf sind die oben genannten Merkmale enthalten. Zweck der Satzung soll unter anderem sein, für Menschen, die tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in Frankfurt am Main haben, einen Anreiz dafür zu schaffen, sich hier mit ihrem ersten Wohnsitz anzumelden. Zudem soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden, Wohnungen auch tatsächlich verfügbar zu machen und an Wohnungssuchende zu vermieten. B. Alternativen Keine. C. Lösung Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung) durch die Stadtverordnetenversammlung. D. Finanzielle Auswirkungen Eine verlässliche Prognose zu den zu erwartenden Erträgen aus der Steuer kann nicht abgebeben werden. In Frankfurt am Main sind derzeit ca. 31.000 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den ersten Monaten nach Inkrafttreten dieser Satzung durch Ab- und Ummeldungen stark zurückgeht. Die mit dem Einzug und der Verwaltung verbundenen jährlichen Aufwendungen belaufen sich auf ca. 700.000 EUR für Personalaufwand (8 Stellen) und Sachaufwendungen. Es ist derzeit nicht abzusehen, inwieweit die Erträge aus dem direkten Steueraufkommen oder aus eventuell indirekten Mehrerträgen durch höhere Einwohnerzahlen (Einkommensteuer-, Schlüsselzuweisungen o.ä.) die für die Erhebung der Steuer erforderlichen Aufwendungen langfristig decken. Anlage 1_Satzungsentwurf (ca. 19 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2018EE 264Einführung einer ZweitwohnungssteuerEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 3. September 2018Sie sind hier
    MM 155Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Zweitwohnungssteuersatzung)
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 29.10.2018
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTION
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Sonstige:
Frankfurter (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FDP und BFF (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 06.11.2018
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 08.11.2018
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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