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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 25.07.2011, M 137

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung - I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl.I, S.265) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Adolf-Reichwein-Schule, Lenzenbergstr. 70 Flanbrechtstraße und Hofheimer Straße ger. Nr. bis Alt-Zeilsheim, Pfaffenwiese unger. Nr. und alle Straßen nördlich davon bis einschließlich Jahrhunderthalle. Hostatoschule, Hostatostr. 38 Kranengasse, Kasinostraße ger. und unger. Nr. bis Bahnlinie, Königsteiner Straße unger. Nr. bis Peter-Bied-Straße (beide Straßenseiten der Peter-Bied-Straße gehören zur Karl-von-Ibell-Schule), Heimchenweg unger. Nr. bis Gebeschusstraße und der Liederbach bis zum Main. Karl-von-Ibell-Schule, Schmalkaldener Straße 8 Königsteiner Straße unger. Nr. über Peter-Bied-Straße ger. und unger. Nr. und Heimchenweg ger. Nr. bis Gebeschusstraße, Bahnlinie bis Jahrhunderthalle, von dort in nördlicher Linie westlich des Hortensienrings zur Stadtgrenze in Höhe Oberliederbach. Henri-Dunant-Schule, Schaumburger Str. 66 - 68 Alle Straßen des Stadtteils Sossenheim zwischen Siegener Str. unger. Nr. über Alt-Sossenheim ger. Nr. und Kurmainzer Straße bis Am Leisrain, Heinrich-Baldes-Straße ger. und unger. Nr. bis Bahnlinie. Robert-BlumSchule, Gerlachstr. 11 Königsteiner Straße ger. Nr. ab Bahnlinie bis Grenze des Stadtbezirks Höchst-West, Stadtbe-zirksgrenze über Sossenheimer Weg bis Bahnlinie, alle Straßen südlich der Heinrich-Baldes-Straße ausschließlich Kurmainzer Straße ab Nr. 130, Stadtbezirksgrenze über Bahnlinie bis Ludwig-Scriba-Straße/Einmündung Bolongarostraße bis zum Main. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen.

Begründung: A. Zielsetzung Die mit der 13. Änderungssatzung vorgesehenen Änderungen der Schulbezirke basieren auf gemeinsam erarbeiteten Vorschlägen der Grundschulen in Höchst, Unterliederbach und Sossenheim. Ziel der Schulbezirksänderungen als ein Instrument der Schulentwicklungsplanung ist eine den jeweiligen Raumkapazitäten angepasste Auslastung. Während es für die Robert-Blum-Schule in Höchst gilt, eine Überschreitung der Fünfzügigkeit zu verhindern, hat die benachbarte Henri-Dunant-Schule in Sossenheim den Wunsch, sich stabil dreizügig zu entwickeln. Eine Dreizügigkeit ist auch an der Karl-von-Ibell-Schule in Unterliederbach darstellbar und gewünscht. Durch die Zuordnung des Wohngebietes um den Hortensienring sowie noch möglicher Wohnbebauung im Silogebiet ist es für die Eltern schulpflichtig werdender Kinder dann auch nicht mehr erforderlich, Gestattungsanträge aus dem Einzugsbereich der Adolf-Reichwein-Schule in Zeilsheim zu stellen. Für die Hostatoschule in Höchst bedeutet die Verschiebung der Schulbezirksgrenzen einen Zuwachs an Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine unmittelbaren Kosten verbunden. Anlage 1 (ca. 159 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Juli 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.08.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 7 · 08.08.2011
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 137 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 3 · 09.08.2011
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 2 · 15.08.2011
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerREP
Ablehnung:
FDPBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP und Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 23.08.2011
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
FDPBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und Bunte (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 25.08.2011
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerREP
Ablehnung:
FDPBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen FDP und Bunte (= Ablehnung)

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