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edbergTitel/Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung -
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Goldpeppingstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Beschilderung für den Sportpark Preungesheim11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leerstand von städtischen ABG-Wohnungen im Bereich Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße im Stadtteil Preungesheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Vortrag des Magistrats vom 12.02.2010, M 23
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1357 (M 214)
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142) in Verbindung mit § 143 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl. I, S. 265) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert und ergänzt: Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße 10 Gießener Straße ger. Nr. von Friedberger Landstraße bis A 661, Homburger Landstraße unger. Nr. ab A 661 bis Weilbrunnstraße, Weilbrunnstraße ger. Nr. bis Jaspertstraße, Jaspertstraße unger. Nr. bis 25, Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße und Hofhausstraße bis Ortsbezirksgrenze, Friedberger Landstraße unger. Nr. bis Einmündung Gießener Straße. Das Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße) gilt als Überschneidungsgebiet zwischen der Theobald-Ziegler-Schule und der neuen Grundschule im Wohngebiet New Atterberry. Aufnahmewünschen kann nur im Rahmen der im jeweiligen Schuljahr verfügbaren Aufnahmekapazitäten entsprochen werden. Liesel-Oestreicher-Schule, Boskoop 6 Alle übrigen Straßen im Stadtteil Preungesheim südlich der A 661. Comeniusschule, Burgstraße 59 Die Beschreibung des Schulbezirkes erhält folgenden Zusatz: Das Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße) gilt als Überschneidungsgebiet zwischen der Theobald-Ziegler-Schule und der neuen Grundschule im Wohngebiet New Atterberry. Aufnahmewünschen kann nur im Rahmen der im jeweiligen Schuljahr verfügbaren Aufnahmekapazitäten entsprochen werden. Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Der Zusatz "Die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Grundschule Riedberg bilden ein Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz" wird gestrichen. Heinrich-Kromer-Schule, Niederurseler Landstraße 60 Der Zusatz "Die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und ihrer Außenstelle Riedberg bilden ein Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz" wird gestrichen. Artikel 2 § 3 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main wird gestrichen. Artikel 3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt.
- Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: Theobald-Ziegler-Schule / Liesel-Oestreicher-Schule Nachdem die Liesel-Oestreicher-Schule im Neubaugebiet Frankfurter Bogen als Außenstelle der Theobald-Ziegler-Schule ihren Schulbetrieb aufgenommen hatte, ist sie seit Beginn des Schuljahres 2008/09 eigenständig. Seither hatten sich beide Schulen auf eine Abgrenzung ihrer Einzugsbereiche verständigt und auch so praktiziert. Die nun vorgesehene Festlegung der Schulbezirksgrenze entspricht einem Vorschlag beider Schulen. Dazu sind neben den jeweiligen Aufnahmekapazitäten, der Entwicklung der Schülerzahlen und der Schulwegsituation auch die gegebene Siedlungsstruktur und soziale Zusammensetzung der Einzugsbereiche angemessen zu berücksichtigen. Theobald-Ziegler-Schule / Comeniusschule Im neuen Wohngebiet New Atterberry an der Friedberger Warte entsteht z. Zt. die mit dem Schulentwicklungsplan beschlossene und mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 28.11.2007 als Dependance der Comeniusschule genehmigte neue Grundschule. Die Schule ist im Zusammenhang mit der Entstehung neuer Wohngebiete auf den ehemaligen US-Liegenschaften um die Friedberger Warte (Atterberry, Betts, Motorpool/Wasserpark) geplant worden. Das Wohngebiet New Betts nördlich der Friedberger Warte gehört aktuell zum Schulbezirk der Theobald-Ziegler-Schule. Es soll als Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs.1 Hessisches Schulgesetz zwischen der Theobald-Ziegler-Schule und der Comeniusschule / Außenstelle Atterberry festgelegt werden, da aufgrund der künftig zu erwartenden Schülerzahlen an beiden Standorten eine Überschreitung der Aufnahmekapazitäten nicht ausgeschlossen werden kann und eine flexible Aufnahmepraxis der Schulen ermöglicht werden soll. Das Verfahren liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der jeweils gewünschten Schule. Grundschule Riedberg / Heinrich-Kromer-Schule Hierbei handelt es sich um eine Anpassung der Schulbezirkssatzung. Die Grundschule Riedberg wird seit Jahren als eigenständige Schule geführt und die Festlegung eines Überschneidungsgebietes der ehemaligen Haupt- und Außenstelle ist formell aufzuheben. Anlage 1 (ca. 582 KB)
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Februar 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.05.2010 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.