Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 11. Änderungssatzung -
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Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M 214
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 11. Änderungssatzung -
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 18.05.2006, § 60 (M 7)
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 11. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I, S 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I, 394, 420) in Verbindung mit § 143 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl. I, S. 441) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 11. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Zentgrafenschule, Wilhelmshöher Straße 124 Alle Straßen des Stadtteils Seckbach ab A 661 über Gelastraße bis Seckbacher Ried. Ostgrenze: Verlängerung Kruppstraße bis Klingenweg (außer Vilbeler Landstraße). Lohrberg, Heiligenstock, Siedlung an der Festeburg. Comeniusschule, Burgstraße 59 Friedberger Landstraße ger. Nr. ab A 661 bis Rothschildallee, Rothschildallee ger. Nr. bis Burgstraße, Höhenstraße ger. Nr. bis Heidestraße, alle Straßen links der Heidestraße zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße, Neebstraße unger. Nr., Im Prüfling unger. Nr. von Usinger Straße bis Seckbacher Landstraße, Seckbacher Landstraße unger. Nr. bis Ende, A 661 bis Friedberger Landstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt.
- Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.05.2006 (§ 60) mit der 9. Änderungssatzung einen Neuzuschnitt der Schulbezirke zwischen der Comeniusschule und der Zentgrafenschule beschlossen. Intention des Beschlusses war die Neubeordnung der Wohngebiete südlich der Friedberger Warte (New Atterbery und Motorpool). Des weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung in Artikel 3 beschlossen, den Erziehungsberechtigten, die in den genannten Neubaugebieten leben, bis zum Bau einer Grundschule an der Friedberger Warte ein Optionsrecht einzuräumen, mit dem zwischen der Comeniusschule, Zentgrafenschule, Theobald-Ziegler-Schule oder der im Bau befindlichen Grundschule im Frankfurter Bogen gewählt werden kann. Gemäß § 143 Abs.1 Hessisches Schulgesetz bedarf eine Änderung der Schulbezirkssatzung der Zustimmung des Staatlichen Schulamtes. Mit Verfügung vom 26.06.2006 hat das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main der 9. Änderungssatzung lediglich eine Teilgenehmigung erteilt. Während der Schulbezirksänderung zwischen beiden Schulen zugestimmt wurde, hat das Staatliche Schulamt unter Hinweis auf die Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes in § 66 seine Zustimmung zu dem in Artikel 3 beschlossenen Optionsrecht versagt. Da der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung somit nicht in vollem Umfang ausgeführt werden kann, werden die Schulbezirke der Comeniusschule und der Zentgrafenschule in den Stand vor der 9. Änderungssatzung zurückgesetzt. Nebenvorlage: Anregung vom 27.11.2006, OA 232 Antrag vom 12.11.2006, OF 77/11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2006Sie sind hierMM 214Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 11. Änderungssatzung -Magistratsvortrag
- 12. November 2006OFOF 77/11Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 11. Änderungssatzung -Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2006OAOA 232Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 11. Änderungssatzung - Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M 214Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE.WASG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) und FAG (= Ablehnung unter Hinweis auf OA 232); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme); LINKE.WASG und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 214 = Ablehnung unter Hinweis auf OA 232, OA 232 = Annahme) NPD (M 214 und OA 232 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 214 und OA 232 = Ablehnung) E.L. (M 214 und OA 232 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) und FAG (= Ablehnung unter Hinweis auf OA 232); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme); LINKE.WASG und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) sowie FAG und REP (= Ablehnung unter Hinweis auf OA 232); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP und E.L. (= Annahme); LINKE.WASG, BFF und NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 214 und OA 232 = Ablehnung)