Bewerbung für UEFA EURO 2024
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Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 130
Betreff: Bewerbung für UEFA EURO 2024
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main am
- April 2017 gemeinsam mit der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft zur Projektentwicklung mbH (SSF) und der Stadion Frankfurt Management GmbH (SFM) beim Deutschen Fußballbund (DFB) als einer von 14 Spielortbewerbern die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur UEFA EURO 2024 erklärt hat.
- Der Magistrat wird beauftragt, die vollständige Bewerbung fristgerecht beim DFB einzureichen. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung der von der UEFA geforderten Erklärungen und die Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum
- Juli 2017 sind die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme Frankfurts am weiteren Bewerbungsverfahren.
- Mit der Abgabe der verbindlichen Erklärungen verpflichtet sich die Stadt Frankfurt am Main, die SSF und die SFM die an den Austragungsort und das Stadion seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen, alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen, mit der UEFA zur erfolgreichen Turnierorganisation zusammenzuarbeiten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel alle im Zusammenhang der UEFA EURO 2024 stehenden Veranstaltungen zu unterstützen und die notwendigen Genehmigungen (sofern keine rechtlichen Bedenken bestehen) zu erteilen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der DFB am
- September 2017 bekannt geben wird, mit welchen Spielorten er in das internationale Bewerbungsverfahren gehen wird. Die finale Entscheidung, ob die Bundesrepublik Deutschland Austragungsland der UEFA EURO 2024 wird, ist für September 2018 geplant.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat nach der Auswahl als Austragungsort die notwendigen Kosten schnellstmöglich ermittelt und die haushaltsmäßige Beordnung ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2024 vornehmen wird. Nach derzeitigen Erkenntnissen aus der Auswertung der Kosten für die FIFA WM 2006 und die FIFA Frauen-WM 2011 ist davon auszugehen, dass die Teilnahme an der UEFA Euro 2024 insgesamt zwischen ca. 10 Mio. € bis 12 Mio. € kosten wird. Begründung: Der DFB bewirbt sich um die Austragung der UEFA EURO 2024 Endrunde. Am
- September 2017 wird der DFB die zehn deutschen Spielorte bekannt geben, mit denen er seine Bewerbung bis
- April 2018 bei der UEFA einreicht. Es ist im Interesse des Magistrats, hochkarätige nationale und vor allem internationale Sportevents in der Mainmetropole stattfinden zu lassen. Die Effekte solcher Veranstaltungen in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, insbesondere aber auch im Hinblick auf die Identifikationsmöglichkeiten der Bürger*innen mit ihrer Stadt, machen kontinuierliche Anstrengungen in diese Richtung unverzichtbar. Die Teilnahme der UEFA Euro 2024 ist eine gute Chance, nach der FIFA Frauen-WM 2011 wieder einen hochwertigen internationalen Sportwettbewerb nach Frankfurt am Main zu holen. Die Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an diesem Wettbewerb eröffnet zudem die Möglichkeit, mit der Ausrichtung eines weiteren internationalen Sportereignisses das Profil der Sportstadt weiter zu entwickeln und Frankfurt am Main international und national zu positionieren. Die außerordentlich positiven Erfahrungen mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und der FIFA Frauen Fußball-Weltmeisterschaft 2011 legen es nahe, an diesen Erfolge anzuknüpfen und die Bewerbung Frankfurts auch als Austragungsort der UEFA EURO 2024 voranzutreiben. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der UEFA an einen Austragungsort bzw. ein Stadion durch die Stadt Frankfurt am Main, die SSF und die SFM in jedem Fall erfüllt werden können. Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit internationalen Sportverbänden bei der FIFA WM 2006 und der FIFA Frauen-WM 2011 sind ein guter Beweis dafür, dass Frankfurt am Main sich erneut als guter Gastgeber positionieren wird. Die finanziellen Aufwendungen lassen sich bis heute nur aufgrund der Kostenauswertung der FIFA WM 2006 und der FIFA Frauen-WM 2011 schätzen. Der Magistrat wird im Falle der Vergabe der Ausrichtung der UEFA EURO 2024 an den DFB und der Festlegung Frankfurts als Austragungsort die erforderlichen finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Derzeit ist von Gesamtkosten in Höhe von 10 Mio. € bis 12 Mio. € auszugehen.Nebenvorlage: Antrag vom 04.07.2017, NR 363 Antrag vom 04.07.2017, NR 364 Antrag vom 21.08.2017, NR 384
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017Sie sind hierMM 130Bewerbung für UEFA EURO 2024Magistratsvortrag
- 4. Juli 2017AA 223Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - EilbedürftigkeitSTVV-Anfrage · AfD
- 4. Juli 2017NRNR 364Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024STVV-Antrag · AfD
- 4. Juli 2017AA 224Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - VertragsunterlagenSTVV-Anfrage · AfD
- 4. Juli 2017NRNR 363Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024STVV-Antrag · AfD
- 21. August 2017NRNR 384Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024STVV-Antrag · FDP
- 6. Oktober 2017BB 334Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - VertragsunterlagenMagistratsbericht
- 6. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 332Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - EilbedürftigkeitMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 363 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 364 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 363); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 130, NR 363 und NR 364 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 363 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 364 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 384 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 384) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 363) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD und FDP (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 130, NR 363, NR 364 und NR 384 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 363 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 364 wird abgelehnt. 4. 1. Die Vorlage NR 384 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fuchs, Meister, Klingelhöfer und Bross dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 384) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 363) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung)