Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - Eilbedürftigkeit
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Bericht des Magistrats vom 06.10.2017, B 332
Betreff: Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - Eilbedürftigkeit Vorgang: A 223/17 AfD Die oben genannten Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Am
- Januar 2017.
- Am
- Februar 2017 wurde die Interessenbekundung der Stadt Frankfurt am Main dem DFB übermittelt.
- Der konkrete Bewerbungsprozess begann mit einem Workshop des DFB am
- April
- Im Rahmen des Workshops wurde zunächst der
- Juni 2017 als Abgabefrist mitgeteilt. Da die UEFA in der Folge die Anforderungen erweiterte, wurde dieser Termin im Laufe des Bewerbungsprozesses mehrfach verändert und schließlich auf den
- Juli 2017 festgesetzt.
- Siehe Antwort 5.
- Mit der Abgabe des DFB-Bewerbungsformulars hat die Stadt Frankfurt am Main das Bewerbungsreglement anerkannt. Mit den Verfahrensregelungen versichert der Bewerber, die Erklärungen vollständig zu unterzeichnen und keine Änderungen vorzunehmen. Der Wortlaut der Erklärungen war zu Beginn des Bewerbungsverfahrens noch nicht bekannt. Die Abgabe einer unverbindlichen Bewerbung war im Prozess nicht vorgesehen.
- Mit der Abgabe des DFB-Bewerbungsreglements hat sich die Stadt Frankfurt am Main verbindlich verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen frist- und formgerecht beim DFB abzugeben. Es ist und war davon auszugehen, dass eine Veränderung der Unterlagen die Chancen im Wettbewerb reduziert.
- Siehe Antwort 6.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017MM 130Bewerbung für UEFA EURO 2024Magistratsvortrag
- 4. Juli 2017AA 223Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - EilbedürftigkeitSTVV-Anfrage · AfD
- 6. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 332Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 - EilbedürftigkeitMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)