Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
UEFA EURO 2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 130 vom 23.06.2017 mit einer validen Kostenschätzung auf Basis der dem Magistrat vorliegenden Informationen über die Anforderungen und Bedingungen des Veranstalters der UEFA EURO 2024 zu versehen.
- Sollte der Veranstalter dem Magistrat die für eine Kostenschätzung erforderlichen Informationen noch nicht zur Verfügung gestellt haben, so wird der Magistrat beauftragt, den Veranstalter aufzufordern, ihm diese Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Falls dem Magistrat eine valide Kostenschätzung nicht möglich ist, wird er beauftragt, die Vorlage M 130 zurückzuziehen. Begründung: Mit der Vorlage M 130 vom 23.06.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO
- Der Magistrat hatte am 26.04.2017 gemeinsam mit der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft zur Projektentwicklung mbH (SSF) und der Stadion Frankfurt Management GmbH (SFM) beim Deutschen Fußballbund (DFB) als einer von 14 Spielortbewerbern die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur UEFA EURO 2024 erklärt. Mit der Vorlage M 130 soll der Magistrat beauftragt werden, die vollständige Bewerbung fristgerecht beim DFB einzureichen. Hierzu führt der Magistrat aus, dass die rechtsverbindliche Unterzeichnung der von der UEFA geforderten Erklärungen und die Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10.07.2017 die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme Frankfurts am weiteren Bewerbungsverfahren darstellen. Mit der Abgabe der verbindlichen Erklärungen verpflichtet sich die Stadt Frankfurt am Main, die SSF und die SFM die an den Austragungsort und das Stadion seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen, alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen, mit der UEFA zur erfolgreichen Turnierorganisation zusammenzuarbeiten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel alle im Zusammenhang der UEFA EURO 2024 stehenden Veranstaltungen zu unterstützen und die notwendigen Genehmigungen zu erteilen (sofern dagegen keine rechtlichen Bedenken bestehen). Der Magistrat geht von Kosten für die Stadt Frankfurt von € 10 bis 12 Mio aus. Hierzu führt der Magistrat aus, dass sich die finanziellen Aufwendungen nur aufgrund der Kostenauswertung der FIFA WM 2006 und der FIFA Frauen-WM 2011 schätzen lassen. Diese Kostenschätzung erscheint aus mehreren Gründen fragwürdig. Zum einen wird die UEFA EURO 2024 im Jahr 2024 stattfinden und damit 13 bzw. 18 Jahre nach den Veranstaltungen, auf die sich die Schätzungen beziehen. Alleine durch den Zeitablauf (Inflation) ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Für die Fußball-WM 2006 hatte der Magistrat mit der Vorlage M 56 vom 23.03.2007 die Genehmigung von Mehrkosten in Höhe von ca. € 6 Mio beantragt, d.h. 150 Prozent (!!!) der ursprünglich geschätzten Kosten. Hinzu kommen die zwischenzeitlich erhöhten Sicherheitsanforderungen durch islamische Terroranschläge, die ebenfalls deutlich höhere Kosten verursachen werden. Unabhängig hiervon sind darüber hinaus möglicherwiese noch weitere Kostensteigerungen durch spezifische Anforderungen und Bedingungen des Veranstalters zu erwarten. Diese Kostenschätzungen des Magistrats sind somit völlig unzureichend und können keinesfalls als Grundlage für eine Entscheidung über die Vorlage M 130 dienen. Wie der Magistrat in der Vorlage M 130 ausführt, verpflichtet sich die Stadt Frankfurt mit Abgabe der verpflichtenden Erklärung im Zusammenhang mit der Bewerbung, "die an den Austragungsort und das Stadion seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen und alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen". Um eine solche verbindliche Erklärung abzugeben, müssen dem Magistrat seitens des Veranstalters die für eine Kostenschätzung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies noch nicht der Fall sein, wird der Magistrat beauftragt, diese Informationen vom Veranstalter anzufordern. Soweit der Magistrat nicht in der Lage sein sollte, eine valide Schätzung der Kosten für die Stadt Frankfurt für die Veranstaltung vorzunehmen, wird er beauftragt, die Vorlage M 130 zurückzuziehen.
Inhalt
Antrag vom 04.07.2017, NR 363
Betreff: Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage M 130 vom 23.06.2017 mit einer validen Kostenschätzung auf Basis der dem Magistrat vorliegenden Informationen über die Anforderungen und Bedingungen des Veranstalters der UEFA EURO 2024 zu versehen.
- Sollte der Veranstalter dem Magistrat die für eine Kostenschätzung erforderlichen Informationen noch nicht zur Verfügung gestellt haben, so wird der Magistrat beauftragt, den Veranstalter aufzufordern, ihm diese Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Falls dem Magistrat eine valide Kostenschätzung nicht möglich ist, wird er beauftragt, die Vorlage M 130 zurückzuziehen. Begründung: Mit der Vorlage M 130 vom 23.06.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO
- Der Magistrat hatte am 26.04.2017 gemeinsam mit der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft zur Projektentwicklung mbH (SSF) und der Stadion Frankfurt Management GmbH (SFM) beim Deutschen Fußballbund (DFB) als einer von 14 Spielortbewerbern die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur UEFA EURO 2024 erklärt. Mit der Vorlage M 130 soll der Magistrat beauftragt werden, die vollständige Bewerbung fristgerecht beim DFB einzureichen. Hierzu führt der Magistrat aus, dass die rechtsverbindliche Unterzeichnung der von der UEFA geforderten Erklärungen und die Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10.07.2017 die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme Frankfurts am weiteren Bewerbungsverfahren darstellen. Mit der Abgabe der verbindlichen Erklärungen verpflichtet sich die Stadt Frankfurt am Main, die SSF und die SFM die an den Austragungsort und das Stadion seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen, alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen, mit der UEFA zur erfolgreichen Turnierorganisation zusammenzuarbeiten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel alle im Zusammenhang der UEFA EURO 2024 stehenden Veranstaltungen zu unterstützen und die notwendigen Genehmigungen zu erteilen (sofern dagegen keine rechtlichen Bedenken bestehen). Der Magistrat geht von Kosten für die Stadt Frankfurt von € 10 bis 12 Mio aus. Hierzu führt der Magistrat aus, dass sich die finanziellen Aufwendungen nur aufgrund der Kostenauswertung der FIFA WM 2006 und der FIFA Frauen-WM 2011 schätzen lassen. Diese Kostenschätzung erscheint aus mehreren Gründen fragwürdig. Zum einen wird die UEFA EURO 2024 im Jahr 2024 stattfinden und damit 13 bzw. 18 Jahre nach den Veranstaltungen, auf die sich die Schätzungen beziehen. Alleine durch den Zeitablauf (Inflation) ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Für die Fußball-WM 2006 hatte der Magistrat mit der Vorlage M 56 vom 23.03.2007 die Genehmigung von Mehrkosten in Höhe von ca. € 6 Mio beantragt, d.h. 150 Prozent (!!!) der ursprünglich geschätzten Kosten. Hinzu kommen die zwischenzeitlich erhöhten Sicherheitsanforderungen durch islamische Terroranschläge, die ebenfalls deutlich höhere Kosten verursachen werden. Unabhängig hiervon sind darüber hinaus möglicherwiese noch weitere Kostensteigerungen durch spezifische Anforderungen und Bedingungen des Veranstalters zu erwarten. Diese Kostenschätzungen des Magistrats sind somit völlig unzureichend und können keinesfalls als Grundlage für eine Entscheidung über die Vorlage M 130 dienen. Wie der Magistrat in der Vorlage M 130 ausführt, verpflichtet sich die Stadt Frankfurt mit Abgabe der verpflichtenden Erklärung im Zusammenhang mit der Bewerbung, "die an den Austragungsort und das Stadion seitens der UEFA gestellten Bedingungen zu erfüllen und alle durch die UEFA geforderten Strukturen zu schaffen". Um eine solche verbindliche Erklärung abzugeben, müssen dem Magistrat seitens des Veranstalters die für eine Kostenschätzung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies noch nicht der Fall sein, wird der Magistrat beauftragt, diese Informationen vom Veranstalter anzufordern. Soweit der Magistrat nicht in der Lage sein sollte, eine valide Schätzung der Kosten für die Stadt Frankfurt für die Veranstaltung vorzunehmen, wird er beauftragt, die Vorlage M 130 zurückzuziehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 130 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 05.07.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017MM 130Bewerbung für UEFA EURO 2024Magistratsvortrag
- 4. Juli 2017Sie sind hierNRNR 363Bewerbung der Stadt Frankfurt für die UEFA EURO 2024STVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 363 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 364 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 363); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 130, NR 363 und NR 364 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 363 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 364 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 384 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 384) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 363) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD und FDP (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 130, NR 363, NR 364 und NR 384 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 363 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 364 wird abgelehnt. 4. 1. Die Vorlage NR 384 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fuchs, Meister, Klingelhöfer und Bross dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 384) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 363) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. zu 1. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung)