Umgestaltung von Teilbereichen der Straßen "Alt-Ginnheim" und "Ginnheimer Hohl" als 2..Bauabschnitt der Maßnahme - Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes -…
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Umgestaltung von Teilbereichen der Straßen "Alt-Ginnheim" und "Ginnheimer Hohl" als 2..Bauabschnitt der Maßnahme - Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes - hier: Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 8043 zu Ziffer 2. Buchstabe a
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Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 125
Betreff:
Umgestaltung von Teilbereichen der Straßen "Alt-Ginnheim" und "Ginnheimer Hohl" als 2. Bauabschnitt der Maßnahme - Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes -
hier: Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 8043 zu Ziffer 2. Buchstabe a
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 14.10.2004, § 8043
- Der Magistrat wurde mit Beschluss der StvV vom 14.10.2004, § 8043, Ziff. 2, Buchst. a), aufgefordert, den Abschnitt des westlichen Gehwegs der Straße Alt-Ginnheim, der der Kirche gegenüber liegt, in der bisherigen geringen Breite zu erhalten (vergleichbar mit dem östlichen Gehweg der Straße am Mühlgarten und dem schmalen bis nicht vorhandenen westlichen Gehweg der Ginnheimer Mühlgasse). Dafür soll der die Kirche bedienende Bürgersteig, das heißt der östliche Gehweg der Straße Alt-Ginnheim und der südliche Gehweg Ginnheimer Hohl im Bereich der Kirche zur größtmöglichen Breite umgebaut werden.
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 8043 Ziffer 2 Buchstabe a) wird aufgehoben. Begründung: Der Magistrat kann der Anregung des Ortsbeirates OA 1697 vom 09.09.2004 aus nachfolgenden Gründen nicht nachkommen: Die geforderte unsymmetrische, einseitige Verbreiterung des Gehweges um die Kirche auf Kosten des westlichen Fußweges kann nicht realisiert werden. Der westliche Gehweg mit einer derzeitigen Breite von unter einem Meter bietet nicht einmal Aufstellfläche für die hier vorgesehenen Poller. Für Behinderte ist keine ausreichende Fußwegbreite im Begegnungsfall gegeben. Sicherheit für Kinder ist im derzeitigen Zustand ebenfalls jetzt nicht gegeben. Der Vergleichsfall - Gehweg am Mühlgarten wurde von der Arbeitsgemeinschaft Kind in Ginnheim als Gefahrenstelle aufgezeigt! Nach den Entwurfsrichtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (EAHV 93) werden Gehwege unter 1,50 m Breite nicht hergestellt. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die geplante Linienführung der Buslinie 64 über die "Ginnheimer Hohl" und "Alt-Ginnheim". Um einen Linienbusverkehr möglich zu machen, müsste die vorhandene Planung zur Umge- staltung der Straßen "Alt-Ginnheim" und "Ginnheimer Hohl" verändert werden. Es wäre dabei zu berücksichtigten, dass Standardlinienbusse eine größere "Schleppkurve" haben als die bei den bisherigen Planungen zugrunde gelegten 3-achsigen Müllfahrzeuge, so dass die vom Ortsbeirat geforderten Verbreiterung der Gehwegeflächen in der Straße "Alt-Ginnheim" und "Ginnheimer Hohl“ nicht möglich wären. Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2005, OF 1213/9 Anregung vom 15.09.2005, OA 2089
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2004BB 353Umgestaltung von Teilbereichen der Straßen .Alt-Ginnheim. und .Ginnheimer Hohl. als 2..Bauabschnitt der Maßnahme - Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes -Magistratsbericht
- 8. September 2004OFOF 1030/9Umgestaltung von Teilbereichen der Straße Alt-Ginnheim und Ginnheimer HohlOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2004OAOA 1697Umgestaltung von Teilbereichen der Straße Alt-Ginnheim und Ginnheimer Hohl Bericht des Magistrats vom 24.05.2004, B 353Anregung
- 24. Juni 2005Sie sind hierMM 125Umgestaltung von Teilbereichen der Straßen "Alt-Ginnheim" und "Ginnheimer Hohl" als 2..Bauabschnitt der Maßnahme - Neugestaltung des Ginnheimer Kirchplatzes - hier: Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 8043 zu Ziffer 2. Buchstabe aMagistratsvortrag
- 1. September 2005OFOF 1213/9Ginnheimer KirchplatzOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, PDS
- 15. September 2005OAOA 2089Ginnheimer Kirchplatz Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 125Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP; SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. zu a): CDU, GRÜNE und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu b): CDU und GRÜNE gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung der GRÜNEN: "Die Fraktion der GRÜNEN stimmt dem Vortrag des Magistrats M 125 unter dem Vorbehalt zu, dass der erwähnte Linienbusverkehr in der Straße Alt-Ginnheim weder geplant noch möglich ist."
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 125 = Annahme, OA 2089 = Ablehnung) Die Linke. (M 125 = Annahme, OA 2089 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) BFF (M 125 und OA 2089 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 125 = Annahme, OA 2089 = Prüfung und Berichterstattung) E.L. (M 125 = Ablehnung, OA 2089 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 125: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und E.L. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FAG, REP und Die Linke. gegen SPD und E.L. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) ; BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, FAG und E.L. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung) sowie Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)