- Änderung von Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main (Anlagen 1 und 2)
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Vortrag des Magistrats vom 19.01.2018, M 11
Betreff: - Änderung von Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main (Anlagen 1 und 2)
- Der Neueinteilung der Stadtbezirke 371, 372 und 533 in 371, 372 und 373-neu mit entsprechender Grenzziehung wird gemäß der Anlage 1 zugestimmt. Der neue Bezirk 373 (Niederrad-West) wird dem Stadtteil Niederrad zugeordnet.
- Der Stadtbezirk 327 (Gateway Gardens) wird gemäß der Anlage 2 neu angelegt.
- Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Anpassungen der Stadtbezirksgrenzen 151, 152, 153, 162, 164, 165, 262, 342 und 510 gemäß Anlage 3 zu, die aufgrund von strukturellen Veränderungen vorgenommen wurden.
- Die Stadtbezirksgrenzen im Bereich Riederwald (262) und Fechenheim (510) werden an die räumlichen und baulichen Gegebenheiten gemäß Anlage 4 angepasst.
- Der Aufteilung des Stadtbezirks 342 in die Stadtbezirke 342 (City-West) und 344 (Postsiedlung) wird gemäß Anlage 5 ebenfalls zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass keine Änderungen der Ortsbezirksgrenzen stattfinden.
- Die Anlage 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt a.M. sind gemäß Anlage 6 und 7 zu ändern. Begründung: Änderung der Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad-Schwanheim (Anlage 1) Die Änderungen berücksichtigen die Anregungen der Ortsbeiräte 5 und 6 sowie die gegenwärtige Situation und bestehende Planungen. Angestrebte Ziele sind die Schaffung klar erkennbarer Grenzen vor Ort, die Berücksichtigung der vorhandenen und der geplanten Bebauung, die Berücksichtigung der bestehenden Verkehrswege sowie eine möglichst einheitliche Struktur und Nutzung innerhalb der entstehenden Teilgebiete. Darüber hinaus ist die Einteilung des Stadtgebiets grundsätzlich auf Beständigkeit angelegt. Dies gewährleistet die Kontinuität in den Zuständigkeiten von Ortspolitik und Verwaltung, was auch im Interesse der Öffentlichkeit ist. Die Karte gibt den vom Magistrat vorgeschlagenen neuen Verlauf der Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen wieder: Die Grenze zwischen den Ortsbezirken 5 und 6 ändert sich nicht. Der Stadtbezirk 533 wird dem Stadtteil Niederrad zugewiesen. Die Grenzen der Stadtbezirke 371 und 372 werden nach Osten verschoben und laufen danach entlang der S-Bahnlinie. Im Rahmen dieser Anpassung gehört das Gebiet um den Waldspielpark Carl-von-Weinberg künftig zum Bezirk
- Um die Neugliederung auch namentlich kenntlich zu machen, erhält der ehemalige Stadtbezirk 533 Goldstein-Ost die Nummer 373 mit der Bezeichnung Niederrad-West. Die Neueinteilung vollzieht damit nach, was im Sprachgebrauch und im Bewusstsein der Bevölkerung längst Bestand hat. Beide Ortsvorsteher stimmten im Einvernehmen mit den Ortsbeiräten der Änderung 2015 zu. Neuer Stadtbezirk Gateway Gardens (Anlage 2) Das Gebiet am Frankfurter Flughafen wird im Norden durch die Bundesstraße (B) 43 und die Unterschweinstiege, im Süden durch die Bundesautobahn (BAB) 3 und im Osten durch die Bundesautobahn (BAB) 5 begrenzt. Es handelt sich um die ehemalige US-Siedlung Gateway-Gardens. Nach den Vorgaben des Bebauungsplans 851 entstand dort ein eigenständiges Quartier mit flughafennahen Dienstleistungen. Wohnnutzung musste in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens ist die Ausweisung neuer Wohngebiete unzulässig. Um diesen besonderen städtebaulichen und soziökonomischen Verhältnissen Rechnung zu tragen und eine gezielte Beobachtung durch die regelmäßige Bereitstellung statistischer Informationen zu gewährleisten, schlägt der Magistrat vor, aus diesem Gebiet einen Stadtbezirk zu bilden. Der neue Stadtbezirk würde die Nummer 327 und den Namen Gateway Gardens tragen. Ortsbezirksgrenzen sind von der Änderung nicht betroffen. Änderungen der Stadtbezirksgrenzen im Gallus und Gutleutviertel (Anlage 3) Die Neuordnung der Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen im Bereich Gallus und Gutleutviertel beruhen auf den städtebaulichen Veränderungen des Neubaugebietes Europaviertel. Im Bezirk 162 wird durch die Fertigstellung des Europagartens die Grenze weiter nach Westen verschoben. Damit liegen die Grünanlagen des Gleisfeldparks und des Tel-Aviv-Platzes in einem Stadtbezirk. Die Parkanlagen werden nicht mehr durchschnitten. Daran anschließend erfolgt die Grenzziehung entlang der Schneidhainer Straße sowie der Sodener Straße. Die Grenzlinie des im Nord-Westen des Stadtbezirks 164 liegenden Gebiets wird ebenfalls verschoben. Der dort ansässige Kleinzuchtverein und die Grünflächen des Gebiets werden aufgrund der trennenden Wirkung der Bahnlinie nunmehr dem Bezirk 165 zugeschlagen. Um eine Verbesserung der Informationsbereitstellung zu erreichen, wird der Bezirk 152 erweitert, indem die westliche Grenze auf die Camberger Straße verschoben wird. Damit bildet die Camberger Straße auch die neue Abgrenzung zum Bezirk
- Um einen einheitlichen Verlauf der Grenze zu gewährleisten, wird die südliche Abgrenzung der beiden Stadtbezirke (152 und 153) auf die Mannheimer Straße verlegt. Das Gleisvorfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs wird so vollständig dem Stadtteil Gallus zugeordnet. Ortsbezirksgrenzen sind von der Änderung nicht betroffen. Anpassung der Stadtbezirksgrenzen im Bereich Riederwald/Fechenheim (Anlage 4) Die Stadtbezirksgrenzen im Bereich Riederwald (262) und Fechenheim (510) werden an die räumlichen und baulichen Gegebenheiten angepasst. Die Grenze zwischen den beiden Stadtbezirken verläuft momentan durch Gebäude entlang von Flurstückslinien. Die Stadtbezirksgrenze wird nach Westen auf die nächstliegenden Straßenmitten der Lahmayerstraße und der Harkortstraße verschoben. Eingeführte räumliche Zuständigkeiten der Verwaltung und Ortsbezirksgrenzen sind dadurch nicht betroffen. Die Neuordnung der Stadtbezirksgrenzen im Bereich City-West/Bockenheim (Anlage 5) Das neuzuordnende Gebiet umfasst den Bereich zwischen der Theodor-Heuss-Allee im Süden, den Bahnanlagen der Deutschen Bundesbahn zwischen der Emser Brücke im Osten, dem Westbahnhof im Norden sowie der Ludwig-Landmann-Straße und dem Katharinenkreisel (ehemals Opelkreisel) im Südwesten. Es entspricht dem Bebaungsplan Nr. 550 - Solmsstraße/Volta-straße aus dem Jahre
- In diesem Bereich wurde ein alter Industriestandort aus dem Ende des letzten Jahrhunderts in ein neu strukturiertes Mischgebiet umgewandelt. Ein vorhandenes Wohngebiet wurde großflächig erweitert und neue Standorte für größere Dienstleistungsbetriebe geschaffen. Dieser Bereich trägt den Siedlungsnamen City-West. Der ebenfalls zum ehemaligen Stadtbezirk 342 gehörende Teil mit Postsiedlung und Biegwald war von dieser Umstrukturierung nicht betroffen. Vielmehr ist dieser Teil durch die Ludwig-Landmann-Straße vom Neubaugebiet getrennt. Der Vorschlag des Magistrats beinhaltet, den Bezirk 342 aufzuteilen und aus diesen strukturell unterschiedlichen Teilbereichen zwei Stadtbezirke zu bilden. Die Grundlage für die gezielte Beobachtung der Entwicklung durch die regelmäßige Bereitstellung statistischer Informationen ist damit gewährleistet. Dem Bereich City-West würde die Nummer 342 zugewiesen, die Postsiedlung erhielte die Nummer 344 (neu). Eingeführte räumliche Zuständigkeiten der Verwaltung und Ortsbezirksgrenzen sind dadurch nicht betroffen. Änderung der Hauptsatzung erforderlich (Anlage 6 und 7) Die Einteilung des Stadtgebiets in Stadtbezirke und Ortsbezirke ist durch die Hauptsatzung geregelt. In deren Anlagen sind die Ortsbezirke durch die dazugehörigen Stadtbezirke beschrieben, die angepasst werden müssen. Die Änderung der Hauptsatzung bedarf eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt zum Jahresende treten die Änderungen in Kraft. Damit durch die Umsetzung keine zusätzlichen Kosten entstehen, erfolgt die Anpassung der Register, Kartenwerke und DV-Verfahren schrittweise. Anlage 1-7 (ca. 5,6 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2018, OF 775/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2018Sie sind hierMM 11- Änderung von Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main (Anlagen 1 und 2)Magistratsvortrag
- 25. Februar 2018OFOF 775/5Ergänzungsantrag zum Magistratsvortrag vom 19. Januar 2018 - Änderung von Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen und Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main hier: Teilung Sachsenhausens in drei Stadtteile beenden - Sachsenhausen wiedervereinigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. April 2018OAOA 246Änderung von Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen und Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main hier: Teilung Sachsenhausens in drei Stadtteile beenden - Sachsenhausen wiedervereinigenAnregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1599Änderung von Stadtteil- und Stadtbezirksgrenzen und Änderung der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main hier: Teilung Sachsenhausens in drei Stadtteile beenden - Sachsenhausen wiedervereinigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PARTEI und U. B. gegen LINKE. (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Annahme ohne Zusatz); 1 LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)