Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Abschluss eines Leasingvertrages zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt (GFA) sowie dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) an einem Standort…

Vollständigen Titel anzeigen

Abschluss eines Leasingvertrages zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt (GFA) sowie dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) an einem Standort in einem zentralen, neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude in der Adam-Riese-Straße

Vorlagentyp: M
10 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren12 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Adam-Riese-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Adam-Riese-Straße per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 117

Betreff: Abschluss eines Leasingvertrages zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt (GFA) sowie dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) an einem Standort in einem zentralen, neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude in der Adam-Riese-Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.05.2011, § 92 (M 251) A) Der Magistratsvortrag M 251 vom 10.12.2010 wird zurückgezogen B) Dem Abschluss eines Leasingvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Leasinggeber: Objektgesellschaft der Deutschen Anlagen-Leasing, Mainz-Kastel oder der Hannover-Leasing, Pullach Grundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 15 Flur 208, Flurstück 16/28 Gebäude- und Freifläche Mainzer Landstr. 16.823 m2 Flur 208 Flurstück 16/96 Teilfläche

175 m2 Flur 211, Flurstück 1/2 Gebäude- und Freifläche Niddastraße 412 m2 davon werden zukünftig ca. 4.795 m2 öffentliche Straße und ca.

225 m2 mit einem Wegerecht / Fußweg zur Galluswarte belastet sein Gebäudedaten: BGF (Bruttogrundfläche) 30.522 m2 davon oberirdisch

25.657 m2 unterirdisch

4.865 m2 Gebäudehöhe

24,85 m Geschosszahl

8 davon Vollgeschosse

7 Untergeschosse

1

Mietfläche nach GIF: insgesamt

19.240 m2 davon oberirdisch

18.269 m2 unterirdisch

971 m2 für Mitarbeiter/Innen insgesamt 497 GFA Büro 209 (bisher 180) ASE Büro 208 (bisher 180) GFA Werkstat 80 Stellplätze: insgesamt

134 davon oberirdisch PKW

60 unterirdisch PKW 45 oberirdisch LKW

10 unterirdisch LKW

19 Gesamtinvestitionskosten:

75.858.219,-- € davon Kosten Gebäude und Grundstück 69.078.196,-- € entspricht 13,809 €/ m2 mtl. Mietfl. Mieterausbauleistungen 2.868.953,-- € entspricht 0,573 €/m2 mtl. Mietfl. Kosten öffentliche Straße 3.911.070,-- € und Erschließung entspricht 0,781 €/m2 mtl. Mietfl.

Laufzeit: 30 Jahre Referenzzinssatz: 4 % p.a. - wird bei Übernahme des Objektes nach den aktuellen Konditionen festgelegt; die Stadt erhält die Möglichkeit, dem Leasinggeber günstigere Finanzierungskonditionen für diesen verbindlich zu benennen. Die Finanzierung erfolgt kongruent zum Zahlungsstrom des Leasingvertrages. Zinsbindung zunächst mindestens 10 Jahre. Leasingrate: Die Leasingrate steigt jährlich um 1,5 % (kann nach den Bedürfnissen der Stadt noch abweichend festgelegt werden) und ändert sich entsprechend der Zinskonversion nach Ablauf der Zins-Bindungsfrist. Die Leasingraten werden forfaitiert, um Kommunalkreditkonditionen zu erhalten. Indikative monatliche Belastung aus den GIK Gebäude: € 265.701,89 Mieterausbauleistung: € 11.035,12 Straße: € 15.043,51 Ankaufsrecht: Nach 15 oder 20 oder 25 Jahren zum jeweiligen Barwert der Restzahlungen; spätestens nach 30 Jahren erwirbt die Stadt das Gebäude zum Wert von 10 % der ursprünglichen Gesamtinvestitionskosten, mithin für rd. 7,6 Mio. Euro. Hinzukommen die Erwerbsnebenkosten. Das Ankaufsrecht wird grundbuchlich gesichert. Bauunterhaltung: In Dach und Fach zu Lasten der Stadt. Besondere Bedingungen:

Verwaltungskosten in Höhe von 0,037 % p.a. der Gesamtinvestitionskosten für die Leasinggesellschaft. Diese Pauschale erhöht sich jährlich um 1,5 %. Im Übrigen wird die Stadt mit den üblichen Nebenkosten eines Mieters belastet; hinzu treten Testatkosten für die Objektgesellschaft sowie Haftungs- und Geschäftsführerkosten. Kosten und Steuern des Leasingvertrages zu Lasten der Stadt Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. Nr. 5.001410 Grunderwerb und Freimachung (2007-2013) Weitere Kosten: ca. 3.700.000,-- € für Werkstattausstattung, Ausstattung der Arbeitsplätze mit Mobiliar und IKT, Zutrittskontroll- und Arbeitszeiterfassungssysteme, allgemeine Verwaltungskosten (Briefkopf- und Adressenänderung, Umzug gem. Anlage. Diese Kosten sind nicht in den Leasingraten enthalten und werden durch die betroffenen Ämter direkt beauftragt und gezahlt. Der Leasingvertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde.

Begründung: Zur Begründung wird zunächst auf den bislang zurückgestellten M-Vortrag 251 vom 10.12.2010 verwiesen, dessen Beschlussfassung sich durch Zeitablauf für das Ankaufsrecht des Grundstücks erübrigt hatte. Der damals bereits angekündigte Vortrag zum Abschluss eines Leasinggeschäfts wird hiermit vorgelegt. Die dargelegten dringlichen Gründe für eine Standort-Zusammenführung der im Beschlusstext genannten Ämter in einem Neubau bestehen aber unvermindert fort.

Im Einzelnen: Der zu errichtende Neubau umfasst ein siebengeschossiges Verwaltungsgebäude (oberirdisch) mit Werkstätten und Kantine. Dem Vorhaben liegt zugrunde eine über Monate mit Bediensteten unterschiedlicher Fachämter der Stadt erarbeitete, detaillierte Baubeschreibung (Umfang rd. 100 Seiten). Diese ist vertraglich für den Leasinggeber bindend, Nachträge werden ausgeschlossen. Regelungsgegenstand ist ebenfalls die Zertifizierung des Gebäudes, und zwar zweigleisig, einmal nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) in der Stufe "Gold" und ein andermal nach den Kriterien des Passivhausinstituts Dr.Feist. Als Zukunftskonzept wurden im Untergeschoss neben den Stellplätzen für Dienstfahrzeuge Flächen für 20 Automaten für Elektroautos und fünf Anschlussvorrüstungen für Elektrofahrräder eingeplant. Der Passivhausstandard wird vom 2. bis 6. OG erreicht, bei den Werkstätten und der Kantine, die sich in über zwei Geschosse erstreckende Räumlichkeiten im Erdgeschoss befinden, sind die Anforderungen der EnEV 2009 um 30% übererfüllt. Die Raumausstattung entspricht dem bei den zuletzt realisierten Neubauvorhaben der Stadt erreichten Standard, wie z. B. Bauteilkühlung, Geothermie (mit Zusatzfernwärme für Werkstatt und Kantine), Hohlraumboden. Im Budget eingeplant sind 488.000,-- € netto für die Ausstattung der Küche und Gasträume. Jedes Amt erhält zudem Eltern-Kind-Räume. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung wurde bei der Ausarbeitung der Baubeschreibung selbstverständlich eingebunden. Ein besonderes Augenmerk wurde auf Schallschutzmaßnahmen wegen der Werkstatt innerhalb des Gebäudes (Körperschallentkoppelung) und der vorbeiführenden S-Bahn (Schallschutzfenster) getroffen. Für Akustikmaßnahmen in den Büros stehen weitere 250.000,-- € zur Verfügung. Die Flure werden überwiegend durch Systemglastrennwände belichtet. Kombibüros lockern die starre Reihenfolge der Zellenbüros auf. Außen liegender, zentral gesteuerter Sonnenschutz ist selbstverständlich. Insgesamt werden auch die Leitlinien der Stadt Frankfurt am Main für wirtschaftliches Bauen Stand 2010 weitestgehend beachtet. Abweichungen können jeweils konzeptionell oder wegen zu hohen investiven Aufwands begründet werden. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über die Mainzer Landstraße (siehe gelb gekennzeichneten Teil der Anlage). Dabei wird auf einer Fläche von rd. 4.800 m2 durch den Leasinggeber nach den Vorgaben der Stadt die öffentliche Straße ausgebaut und für einen späteren Durchstich unter der Camberger Brücke vorgehalten. Die nötigen Mittel sind in der Gesamtkostenrechnung separat ausgewiesen, da die Stadt hierfür ohnedies hätte aufkommen müssen - wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt - und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Leasingkonzepts nicht mit diesen Aufwendungen belastet werden kann. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ist des Weiteren zu betonen, dass die üblicherweise von einem Mieter zu erbringenden Leistungen, wie z. B. strukturelle Verkabelung, regelmäßig neben der Miete zu entrichten sind und hier deshalb bei der Bewertung der Leasingrate ebenfalls außer Ansatz bleiben. Der Flächenvergleich alt / neu stellt sich wie folgt dar: Amt für Straßenbau und Erschließung: angemietet: (Preisangaben monatlich) Gr. Friedberger Str. 7 - 11 (Ende 31.12.2011) 3.749,32 m2 € 55.510,29 Garagenkeller 665,00 m2 € 4.470,25 Gerbermühlstraße (Ende 30.09.2012) 1.702,15 m2 € 34.706,21 Grünflächenamt: angemietet Mörfelder Landstr. 6 (Ende 31.12.2013) 3.231 m2 € 32.310,-- zuzüglich 22 Stellpl.

€ 1.674,88 Mietfläche gesamt 8.412,54 m2 € 128.671,63 Stadteigene Flächen Flughafenstraße

254 m2 Eckenheimer Landstr. 188

433 m2 Eckenheimer Landstr. 190

123 m2 Werkstatt Wetteraustraße 3.807 m2 Isenburger Schneise

790 m2 Aktenlager Konstabler Wache

260 m2 kalkulatorische Miete (10,-- €/m2 für

5.667 m2) € 56.670,-- gesamt

14.079,54 m2 € 185.341,63 Für die Abweichung von rd. 5.160 m2 gegenüber der im Beschlusstext genannten neuen Miet-Fläche sind folgende Gründe maßgeblich: die Mitarbeiterzahl im Bürobereich steigt in beiden Ämtern um ca. 10 %

1.500 m2 Kantine

565 m2 Eltern u. Kind-Räume

140 m2 Eingangshalle

257 m2 Schulungs- u. Konferenzräume 714 m2 Reserveflächen

500 m2 Änderung der Berechnungsgrundlage nach GIF, z. B. Dachterrasse

712 m2 Müllräume im EG

70 m2 gesamt:

4.458 m2 Die nach Abzug der Zusatzflächen noch verbleibende Restfläche von ca. 700 m2 ist Bauwerksbesonderheiten (Rundungen) geschuldet. Preislich gesehen, erhöht sich die Gesamtmietbelastung (indikativer Zinssatz wie oben unterstellt, 30 Jahre, monatliche Zahlung, 1,5% jährliche Steigerung, 10% Restwert) von 185.341,63 € monatlich auf rd. 265.700,00 € (bei den reinen Gebäudekosten ohne Straße ohne Mieterausbauleistung). Dies entspricht einem m2-Preis von 13,80 €, der unter Marktgesichtspunkten für eine hoch energie-effiziente, zertifizierte Immobilie als sehr günstig eingestuft werden kann. Rechnet man wegen der Zweigeschossigkeit der Werkstattflächen mit zusätzl. 2.405 m2 ideelle Nutzfläche (ein unterstelltes weiteres Geschoss), so liegt der m2-Preis sogar bei lediglich 12,27 €. Nicht gegen gerechnet sind kalkulatorische Einnahmen für die oberirdischen Stellflächen, die frei werdenden Flächen in der Wetteraustraße (rd. 20.000 m2) für die Erweitung des Güntherburgparks und ein Wohnungsprojekt sowie die entbehrlich gewordene Sanierung der Werkstätten im Umfang von erheblich mehr als 3 Mio. € (Schätzung 2003) auf der Grundlage einer heute veralteten EnEV. Der Leasingvertrag bietet insbesondere den Vorteil, dass zu einem vereinbarten Fertigstellungstermin ein nach den Wünschen der Stadt definiertes Büro und Werkstattgebäude zu Festpreisen errichtet wird. Die offene Komponente ist lediglich noch der Zinssatz für den einzuwerbenden Kredit. Aber auch insoweit bleiben der Stadt alle Auswahlmöglichkeiten zur Festlegung des finanzierenden Instituts offen. Die Stadt ist zudem der kaum schlüssig zu kalkulierenden Preissteigerungen eines langfristigen Mietvertrages auf der Basis einer Mietindexierung nach Verbraucherpreisentwicklung ledig und wird für den genannten Preis zuzüglich Restzahlung sogar Eigentümer. Die vorliegenden Angebote von den Leasingunternehmen weichen nur in Nuancen voneinander ab. Hier sind noch abschließende Verhandlungen zu führen. Die beiden genannten Unternehmen waren nach finanziellen Kriterien die Bestbietenden.

Anlage: Lage des Grundstücks Zukünftige öffentliche und private Flächen Visualisierung des künftigen Gebäudes Grünflächenplanung Mustergeschoss Altstandort Werkstätten WetteraustraßeNebenvorlage: Antrag vom 18.07.2011, NR 49 Antrag vom 25.07.2011, NR 52

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juni 2011Sie sind hier
    MM 117Abschluss eines Leasingvertrages zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt (GFA) sowie dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) an einem Standort in einem zentralen, neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude in der Adam-Riese-Straße
    Magistratsvortrag
  2. 18. Juli 2011NRNR 49Abschluss eines Leasingvertrages zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung am Standort Adam-Riese-StraßeSTVV-Antrag · SPD
  3. 25. Juli 2011NRNR 52Leasingvertrag zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und ErschließungSTVV-Antrag · FDP
  4. 2. September 2011Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 354Abschluss eines Leasingvertrages zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung am Standort Adam-Riese-StraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
OBR 1
Sitzung 3 · 16.08.2011
TO I, TOP 26
Beraten
1. a) Die Vorlage M 117wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 52wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 18.08.2011
TO I, TOP 25
Beraten
a) Die Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 23.08.2011
TO I, TOP 13
Beraten
Punkt 1: Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBunte
Sonstige:
Freie Wähler (NR 49 = Annahme)REP (NR 49 = Annahme)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte zu 2. erster Satz: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und Bunte (= Ablehnung) verbleibender Text: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (NR 49 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 25.08.2011
TO II, TOP 29
Beraten
Punkt 1: Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBunte
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte zu 2. erster Satz: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen FDP und Bunte (= Ablehnung) verbleibender Text: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte

OBR 3
Sitzung 4 · 15.09.2011
TO I, TOP 39
Beraten
a) Die Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 4 · 20.09.2011
TO I, TOP 9
Beraten
1. a) Die Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 27.09.2011
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 117 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zunächst noch nicht für das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung benötigte Flächen soweit als möglich für andere städtische Ämter oder Gesellschaften genutzt werden. 2. Die Vorlage NR 52 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 117 und NR 52 = Ablehnung)NPD (M 117 und NR 52 = Enthaltung)REP (M 117 = Ablehnung, NR 52 = Annahme)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrünePiraten
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie Wähler
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiraten
Ablehnung:
SPDFDPFreie Wähler
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiraten
Ablehnung:
SPDFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 117 und NR 52 = Ablehnung) NPD (M 117 und NR 52 = Enthaltung) REP (M 117 = Ablehnung, NR 52 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 29.09.2011
TO II, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 117 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zunächst noch nicht für das Grünflächenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung benötigte Flächen soweit als möglich für andere städtische Ämter oder Gesellschaften genutzt werden. 2. Die Vorlage NR 52 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenÖkoLinX-ARLREP
Enthaltung:
NPD
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrünePiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerREP
Enthaltung:
NPD
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerREP
Enthaltung:
NPD
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkePiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerREP
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Die Vorlage M 117 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 52 wird mit Stimmengleichheit zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
1 GrüneCDUSPDLinke
Enthaltung:
3 Grüne
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinke
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, SPD und LINKE., bei drei Enthaltungen GRÜNE zu 2. SPD und LINKE. gegen CDU (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE

OBR 3
Sitzung 5 · 03.11.2011
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 6 · 01.12.2011
TO I, TOP 43
Beraten
Die Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 19.01.2012
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen