Leasingvertrag zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 117 / 2011 wird abgelehnt.
- Der Beschluss § 7502 vom 28.01.2010 wird geändert und der Punkt 3.1 wie folgt neu formuliert: "1. Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle von Gebäuden, die zur Nutzung für die Stadtverwaltung, städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe von Dritten neu angemietet werden sollen, auf deren Energieeffizienz zu achten. Sollte diese weder dem Passivhaus-Standard genügen noch um mindestens 30 Prozent besser sein als die jeweils aktuelle EnEV verlangt, so ist auf den Vermieter einzuwirken, eine entsprechende energetische Sanierung nach Möglichkeit vorzunehmen."
- Der Magistrat wird beauftragt, unter diesen neu formulierten Rahmenbedingungen ein Bestandsgebäude für die Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung zu ermitteln sowie eine entsprechende Vorlage zur Anmietung zu erarbeiten. Begründung: Der Magistrat möchte mit der Vorlage M 117 / 2011 einen sehr teuren Leasingvertrag für die Zusammenführung des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom Stadtparlament genehmigen lassen. Das Revisionsamt formulierte wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen, der mangelnden Prüfung des Eigenbetriebes und der nicht Einbeziehung von Bestandsgebäuden in die Prüfung massive Kritik an diesem Leasingvertrag. Diese Kritik ist durchaus berechtigt. Aktuell gibt es in Frankfurt großen Leerstand bei Büroraum. Hierunter sind viele Liegenschaften, die für den Zweck der Ämterzusammenführung in Frage kämen. Dies ist aber vom Liegenschaftsamt nicht geprüft worden, da ein Stadtverordnetenbeschluss vom Januar 2010 vorliegt, welcher festlegt, dass auch Anmietungen durch die Stadt, den strengsten Energieanforderungen genügen müssen. So müssen die anzumietenden Gebäude entweder dem Passivhausstandard entsprechen oder die aktuell gültige EnEV um 30% unterschreiten. Das erfüllen natürlich Bestandsgebäude in den seltensten Fällen. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass dieser Beschluss nicht zielführend ist. Die massiven Kosten, die durch das Konstrukt in der aktuellen Magistratsvorlage entstehen, könnten deutlich reduziert werden. Angesichts der wirtschaftlichen Lage und der Prognosen des Kämmerers ist ein Umdenken die einzige richtige Entscheidung. Zusätzlich ist es eine städtebaulich sinnvolle Entscheidung ein Bestandgebäude nicht länger dem Verfall zu überantworten, sondern einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Inhalt
Antrag vom 25.07.2011, NR 52
Betreff: Leasingvertrag zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 117 / 2011 wird abgelehnt.
- Der Beschluss § 7502 vom 28.01.2010 wird geändert und der Punkt 3.1 wie folgt neu formuliert: "1. Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle von Gebäuden, die zur Nutzung für die Stadtverwaltung, städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe von Dritten neu angemietet werden sollen, auf deren Energieeffizienz zu achten. Sollte diese weder dem Passivhaus-Standard genügen noch um mindestens 30 Prozent besser sein als die jeweils aktuelle EnEV verlangt, so ist auf den Vermieter einzuwirken, eine entsprechende energetische Sanierung nach Möglichkeit vorzunehmen."
- Der Magistrat wird beauftragt, unter diesen neu formulierten Rahmenbedingungen ein Bestandsgebäude für die Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung zu ermitteln sowie eine entsprechende Vorlage zur Anmietung zu erarbeiten. Begründung: Der Magistrat möchte mit der Vorlage M 117 / 2011 einen sehr teuren Leasingvertrag für die Zusammenführung des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom Stadtparlament genehmigen lassen. Das Revisionsamt formulierte wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen, der mangelnden Prüfung des Eigenbetriebes und der nicht Einbeziehung von Bestandsgebäuden in die Prüfung massive Kritik an diesem Leasingvertrag. Diese Kritik ist durchaus berechtigt. Aktuell gibt es in Frankfurt großen Leerstand bei Büroraum. Hierunter sind viele Liegenschaften, die für den Zweck der Ämterzusammenführung in Frage kämen. Dies ist aber vom Liegenschaftsamt nicht geprüft worden, da ein Stadtverordnetenbeschluss vom Januar 2010 vorliegt, welcher festlegt, dass auch Anmietungen durch die Stadt, den strengsten Energieanforderungen genügen müssen. So müssen die anzumietenden Gebäude entweder dem Passivhausstandard entsprechen oder die aktuell gültige EnEV um 30% unterschreiten. Das erfüllen natürlich Bestandsgebäude in den seltensten Fällen. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass dieser Beschluss nicht zielführend ist. Die massiven Kosten, die durch das Konstrukt in der aktuellen Magistratsvorlage entstehen, könnten deutlich reduziert werden. Angesichts der wirtschaftlichen Lage und der Prognosen des Kämmerers ist ein Umdenken die einzige richtige Entscheidung. Zusätzlich ist es eine städtebaulich sinnvolle Entscheidung ein Bestandgebäude nicht länger dem Verfall zu überantworten, sondern einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 117 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.07.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2011MM 117Abschluss eines Leasingvertrages zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt (GFA) sowie dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) an einem Standort in einem zentralen, neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude in der Adam-Riese-StraßeMagistratsvortrag
- 25. Juli 2011Sie sind hierNRNR 52Leasingvertrag zur räumlichen Zusammenführung von Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und ErschließungSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte zu 2. erster Satz: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und Bunte (= Ablehnung) verbleibender Text: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (NR 49 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 52 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte zu 2. erster Satz: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen FDP und Bunte (= Ablehnung) verbleibender Text: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Bunte (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 117 und NR 52 = Ablehnung) NPD (M 117 und NR 52 = Enthaltung) REP (M 117 = Ablehnung, NR 52 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, SPD und LINKE., bei drei Enthaltungen GRÜNE zu 2. SPD und LINKE. gegen CDU (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE